30.06.2021

WohnenNext: Diese Versicherung kann man 24/7 abschließen

Mit ihrer neuen Haushaltsversicherung WohnenNext verbindet die Donau Versicherung ein digitales state of the art-Versicherungsprodukt mit den Vorzügen eines großen Versicherers.
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Donau: Franz Josef Zeiler ist als Leiter des Innovationsteams für WohnenNext verantwortlich
(c) Donau: Franz Josef Zeiler ist als Leiter des Innovationsteams für WohnenNext verantwortlich
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Muss Versicherung zwangsläufig kompliziert und langwierig sein? „Nein“, sagt Franz Josef Zeiler, Generalsekretär und Leiter des Innovationsteams der Donau. „Der Kunde hat aufgrund der heutigen Onlineprozesse eben auch eine bestimmte Erwartungshaltung an ein Versicherungsprodukt: Als Kunde will ich es einfach und transparent haben. Ich will sofort erkennen, wovor mich eine Versicherung schützt, welche Leistung ich bekomme und was der Preis dafür ist“. Eines der Produkte, in denen Zeiler und sein Team diese Anforderungen umgesetzt haben, ist die neue Haushaltsversicherung WohnenNext.

Drei Minuten für den Antrag, 30 Sekunden bis zur Polizze – auch am Sonntagabend

„Wir haben damit ein digitales Produkt geschaffen, das vieles bietet, was es in Österreich noch nicht gibt. WohnenNext ist nicht nur einfach und klar im Design, sondern bietet auch ein Top-Preis-Leistungs-Verhältnis. Der Antrag kann jederzeit, auch am Sonntag um 23:23 Uhr, in drei Minuten online gestellt werden und man bekommt die fertige Polizze 30 Sekunden später per Mail“, so Zeiler. Bei klassischen Versicherungsprodukten dauere es derzeit noch mehrere Tage, manchmal sogar Wochen, bis der formelle Abschluss erledigt ist. Damit biete man „die schnellste Polizze Österreichs“.

(c) Donau

Seit kurzem ist das Angebot verfügbar. Und es wird sehr gut angenommen, das Kundenfeedback sei dabei „hervorragend“, so Zeiler. „Viele sind überrascht, dass es so schnell und gänzlich ohne Papierkram geht. Auch das coole Design und die leichte Verständlichkeit kommen gut an“. Und es zeige sich: „Viele Kunden schließen die Versicherung tatsächlich am Wochenende oder an Tagesrandzeiten ab. Bei vielen berufstätigen Menschen ist das einfach die Zeit, wo sie diese Dinge erledigen wollen“.

WohnenNext: digital trifft persönlich

Bei der Entwicklung von WohnenNext habe man sich auch zahlreiche internationale InsurTech-Produkte angesehen und in Sachen User Experience und Co einiges Innovatives umgesetzt, verrät der Leiter des Innovationsteams. Mit dem fertigen Produkt biete man gegenüber reinen Onlineversicherern aber einen entscheidenden Vorteil: „Neukunden haben die Option, im Schadensfall oder für weitere Anliegen einen persönlichen Betreuer in ihrer Umgebung zu wählen, bei dem sie sich dann melden können. Zudem können unsere bestehenden Kunden WohnenNext ebenfalls ganz einfach über ihre Berater abschließen. Man hat also bei allen Vorzügen eines state-of-the-art digitalen Produkts auch die menschliche Kompetenz einer Expertin bzw. eines Experten“.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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