20.11.2015

Wohltätigkeit: Facebook startet Crowdfunding-Dienst

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Facebook startet eine Crowdfunding-Kampagne für gemeinnützige Projekte.

Auf dem Weg zur Internet-Weltherrschaft hat Facebook einen neuen Geschäftsbereich für sich entdeckt: Crowdfunding. Das Unternehmen hat kürzlich einen Crowdfunding-Dienst ins Leben gerufen. Dieser ist auf gemeinnützige Projekte ausgelegt – vorerst.

In einem Video erklärt Facebook wie ihr neues non-profit Crowdfunding-System funktioniert. Mit dem neuen Feature können Unternehmen und gemeinnützige Projekte Kamapgnenseiten aufsetzen, in Videos ihre Ziele vorstellen und klarerweise Geld sammeln.

Darüber hinaus können die Projekte mittels Posts geteilt werden, damit sich Freunde unmittelbar beteiligen können. Und wie gesagt, das alles nur für gemeinnützige Projekte, wie es seitens des Unternehmens heißt.

+++Mehr zum Thema: Die kuriosesten Crowdfunding-Projekte+++

Konkurrenz für Kickstarter?

„Charity-Button“ – da war doch was? Im Jahr 2013 führte Facebook einen Button ein, um direkt für wohltätige Zwecke zu spenden. Ein Jahr darauf kam der sehr ähnliche „Buy-Button“ – plötzlich verwandelt sich Wohltätigkeit in ein Geschäftsmodell. Geht das soziale Netzwerk rund um Mark Zuckerberg hier ähnlich vor, könnte die Seite zu einem echten Konkurrenten für den Crowdfunding-Platzhirsch Kickstarter werden.

+++Mehr zum Thema: Europas Crowdfunding Projekt gescheitert+++

Beweggründe

Mehr als 1,39 Milliarden aktive Nutzer auf Facebook, 700 Millionen bei WhatsApp und 300 Millionen auf Instagram – mit diesen Zahlen im Hinterkopf liegen die Vorteile, die sich Zuckerberg und Co erhoffen klar auf der Hand. Facebook verfügt über eine enorme Reichweite, und mit der Möglichkeit Projekte direkt zu unterstützten, muss der User das soziale Netzwerk nicht einmal mehr verlassen.
Sobald die Crowdfunding-Maschine auf Facebook ins Laufen kommt, kann man davon ausgehen, dass die Initiatoren auch Werbung für ihre Projekte machen. Und wo? Richtig, auf Facebook. Bei Werbung auf der Seite kommt dann das Bezahlsystem ins Spiel, und so schließt sich der Kreis.

Größenvorteil

Facebook kann dieses Projekt seelenruhig in Angriff nehmen. Aufgrund seiner enormen Größe, braucht sich das Unternehmen über einen Fehlschlag keine Sorgen zu machen. Geht das Crowdfunding-Projekt auf – Toll! Vielleicht wird man auch hier Marktführer. Wird das Projekt nichts – Schade! Aber einen Versuch wars wert.
Quelle: Techcrunch
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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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