10.02.2023

Wohin mit der Karriere? – Wiener Startup setzt neuen Fokus im Coaching

Das Wiener Startup Coachfident vermittelte ursprünglich Coaches für die Bereiche Business, Karriere und Lifestyle. Inzwischen haben sie ihren Fokus geschärft und wollen damit eine von Orientierungslosigkeit geprägte Generation abholen.
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Von links: Thomas Gaar (CEO) und Tim Noldin (leitender Karriere-Coach) setzen bei Coachfident einen neuen Fokus auf Karrierecoaching © Stremayr-Productions
Von links: Thomas Gaar (CEO) und Tim Noldin (leitender Karriere-Coach) setzen bei Coachfident einen neuen Fokus auf Karrierecoaching © Stremayr-Productions
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Seit Mai 2022 konzentriert sich das Startup Coachfident bereits auf das Thema Karrierecoaching. Zuvor hatten es noch eine breitere Themenpalette. Die Zusammenarbeit mit Klient:innen hatte allerdings gezeigt, dass das Angebot im Bereich Karriere am häufigsten genutzt wird. Das Founderteam Tim Noldin und Thomas Gaar fokussiert sich dabei auf Menschen zwischen 25 und 40 Jahren, die das Gefühl haben, beruflich auf der Stelle zu treten. Im Gespräch erklären sie, warum ihr Angebot besser ist, als die eigene Google-Suche nach passenden Karrierecoaches.

Das ist Karrierecoaching

„Ich habe meinen Job bei McKinsey gekündigt und bin als CEO neu im Coachfident-Gründungsteam“, erklärt Thomas Gaar Ende 2022 im brutkasten-Gespräch. Wenige Tage danach erfolgt die Gründung als GmbH. Auch er habe im Laufe seiner Karriere Coaching in Anspruch genommen. Einmal während des Management-Studiums und einmal während seiner Tätigkeit beim Beratungsunternehmen McKinsey. „Davor hatte ich die typischen Ängste und Sorgen, die ich heute auch bei vielen Klient:innen erkenne. Man fragt sich: ‚Wie kann mir eine Person helfen, die nicht meinen Lebenslauf hat?'“ Karrierecoach und Co-Founder Tim Noldin hat darauf eine Antwort. „Coaching sind erprobte Strategien und Methoden. Dir wird geholfen, etwas aus dir herauszuholen, das zwar in dir drin steckt, du selbst aber nicht in der Lage bist, einfach so aus dir herauszuholen.“

Im Gegensatz zur Psychotherapie liege der Fokus beim Karrierecoaching in der Gegenwart und der Zukunft. Laut Gaar und Noldin gibt es stets ein klares Ziel, das in einem abgegrenzten Zeitraum von zwei bis drei Monaten erarbeitet wird. Die Vision, wie man in den eigenen Traumjob kommt, ist hierbei extrem wichtig. Coachfident bietet dafür Gruppencoachings, Übungen, eine individuelle verschriftlichte Karrierevision und die Zusammenarbeit mit einem bzw. einer passenden Coach an. Ist man mit dem Match nicht zufrieden, kann man außerdem um einen bzw. eine neue Coach bitten. Laut Startup ist das bisher aber noch nie vorgekommen. Nachdem Coachfident in 2022 100 Menschen mit Karrierecoaching begleitet hat, sei das neue Ziel für 2023, die 500-Marke zu überschreiten.

Coaching für Millennials

Trotz der potentiellen anfänglichen Skepsis, erkennt das Startup eine erhöhte Nachfrage nach Karrierecoaching. Besonders aus einer Generation: Den Millennials. Die auch als Generation Y bekannte Generation sind jene Menschen, die zwischen 1980 und Ende der 1990er Jahre geboren wurden. Für sie hat sich nicht nur der Arbeitsmarkt hin zu unzähligen Möglichkeiten verändert sondern auch die Lebensbedürfnisse, ist sich das Startup sicher. Gaar meint dazu:

„Früher standen materielle Bedürfnisse stark im Fokus. Bei unseren Klient:innen ist dieses Bedürfnis nicht mehr so stark. Die Offenheit für Selbstentwicklung ist im Vergleich zu älteren Generationen deutlich größer. Außerdem stehen jetzt die mentalen Bedürfnisse im Mittelpunkt: ‚Ich möchte mich wohl fühlen und ich möchte etwas tun, das mir Spaß macht.‘

Nicht zuletzt hätte auch die Corona-Pandemie ihren Beitrag dazu geleistet, dass viele Menschen ihren Fokus verlagert haben. „Immer mehr Menschen ist es wichtig, etwas Sinnvolles im Beruf zu machen, worin sie ihr volles Potenzial entfalten können“, meint Noldin.

Coachfident vs. Google

Um einen Karrierecoach zu finden, würden vermutlich die meisten Menschen erst einmal die Googlesuche heranziehen. Das Wiener Startup betont allerdings seine Vorteile gegenüber einer allgemeinen Suchmaschine: „Wenn du eine Herzkrankheit hast, kannst du dich an den Allgemeinarzt bzw. die Allgemeinärztin wenden, oder du begibst dich in ein Facharztzentrum. Bei Fachärzt:innen beschäftigt man sich allerdings täglich mit solchen Fällen und entwickelt die jeweilige Methodik kontinuierlich weiter“, vergleicht der CEO. Coachfident sei in diesem Beispiel mit dem Facharztzentrum gleichzusetzen, da auch sie sich auf ein bestimmtes Thema fokussieren und ihre Methodik durchgehend ausbauen.

Außerdem betont Tim Noldin die Qualitätssicherung ihres Unternehmens. Ihre Coaches würden sie schließlich nach einem Bewerbungsverfahren auswählen: „Bei Google findet man vielleicht nicht unbedingt die Person, die die beste Qualifizierung hat, sondern die die am meisten Geld für Werbung ausgibt“.


Disclaimer: Dieser Beitrag ist im Rahmen einer Kooperation mit der Startup Live GmbH entstanden.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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