03.10.2022

Bei Diskriminierung davonkommen? Die WKO liefert „Tipp“ für Unternehmen

Auf ihrer Website gibt die WKO Tipps zum Verfahren der Gleichbehandlungskommission in Fällen von Diskriminierung. Andere Einrichtungen hinterfragen die Formulierung dieser Informationsauflistung.
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WKO Gebäude
(c) Manfred Burger

Wie im Zuge der Initiative #growrespect bereits in mehreren Artikeln erklärt wurde, greift bei Diskriminierung am Arbeitsplatz in Österreich das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG). Für Betroffene gibt es verschiedene Anlauf- bzw. Beratungsstellen, die hier unterstützend und informierend auftreten. Ein möglicher Weg ist der Gang zur Gleichbehandlungskommission, wo man seine Diskriminierungserfahrungen anzeigen kann und diese geprüft werden. Zu der Frage, wie Unternehmen bei einem Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission vorgehen, will auch die Wirtschaftskammer Österreich auf ihrer Website Tipps geben. 

„Es besteht keine Pflicht zur Teilnahme“

Hierzu wird auf der Seite unter anderem formuliert: “Tipp! Es besteht keine Pflicht zur Teilnahme am GBK-Verfahren. Es gibt auch keine Strafen, wenn Sie sich nicht am Verfahren beteiligen oder einer Ladung nicht Folge leisten.” Dieser Hinweis wurde laut Website zuletzt am 01.01.2021 aktualisiert. Die Formulierung wirft die Frage auf, welche Botschaft die WKO hier an Betroffene und an Betriebe vermitteln möchte. Die Betonung, dass Unternehmen nicht aktiv werden müssen und damit ohne Strafe davon kommen können fällt besonders auf, da sie direkt am Anfang der Website hinter einem Ausrufezeichen aufgeführt wird.

In einem Statement gegenüber dem brutkasten erklärt die Gleichbehandlungsanwaltschaft, dass die Formulierung der WKO nochmal überdacht werden sollte. Dabei betonen sie die positiven Erfahrungen im Zuge dieser Verfahren.

Screenshot von der Website der WKO, Stand 03.10.2022, 12:30 Uhr

„Auch für Unternehmen wertvoll“

Nachdem das Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens die Möglichkeit zu Schlichtungen und Vergleichen bietet, hätten sie bereits sehr oft gute Lösungen mit Betroffenen und Unternehmen im Einvernehmen gefunden. „Außerdem erhalten Unternehmen auch Vorschläge zur Verbesserung der Situation. Ich denke, dass diese proaktive Herangehensweise auch für die Interessenvertretung der Unternehmen wertvoll ist“, meint Sandra Konstatzky von der GBA.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hat sich laut eigener Aussage bereits bei der Wirtschaftskammer gemeldet: „Wir sind mit der Wirtschaftskammer diesbezüglich in Kontakt und ich gehe davon aus, dass dieser ‚Tipp‘ noch einmal überdacht wird“, so Konstatzky.

Arbeiterkammer: GBK-Verfahren ohne Kostenrisiko für Betroffene

Nicole Reiter ist bei der Arbeiterkammer in der Frauen- und Familienabteilung beschäftigt und während ihrer arbeitsrechtlichen Beratung mit vielen Betroffenen in Kontakt. Mit Blick auf die Erläuterungen der WKO betont auch sie, dass das „niederschwellige“ GBK-Verfahren, als Chance gesehen werden sollte. „Es ist eine Möglichkeit für eine außergerichtliche Beilegung von Konflikten infolge von Diskriminierung unter Einbeziehung der Sozialpartner. Die Chance der Schlichtung vor oder während einem GBK-Verfahren sollte daher genutzt werden“, meint Reiter. Zudem sei nicht außer Acht zu lassen, dass das Verfahren vor der GBK – im Gegensatz zu allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzungen – kostenlos ist.

Nach Anfrage um ein Statement äußerte die WKO: „Natürlich gilt es Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission aus betrieblicher Sicht ernst zu nehmen. Dennoch geben wir in dem vorliegenden Merkblatt die gültige Rechtslage neutral wieder. Es weist ausdrücklich auf die Nachteile hin, die sich für Unternehmen aus der Nichtteilnahme am Verfahren ergeben“.


Update: Nach Veröffentlichung des brutkasten-Berichts hat die WKO die Formulierung auf ihrer Website inzwischen geändert. Die Information wird nicht mehr unter „Tipp!“ gelistet.

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Über das Vermögen der Grazer EET – Efficient Energy Technology GmbH wurde am 26. Juni 2026 ein Konkursverfahren am Landesgericht Graz beantragt, das am 30. Juni offiziell eröffnet wurde. Das Unternehmen war auf Batterie-Energiespeichersysteme sowie Energiemanagement-Technologien im Bereich Plug-in-BESS spezialisiert.

Bekannt wurde EET unter anderem durch ein intelligentes Energiesystem für Haushalte sowie die Entwicklung einer sogenannten „Virtual Meter“-Technologie. Die Gesellschaft wurde ursprünglich im Jahr 2017 als Spinoff der TU Graz im Bereich Energiespeichertechnologie gegründet.

EET mit Millionen-Investment 2023

Das Startup hatte im Jahr 2023 eine Series-A-Finanzierungsrunde über rund 6,5 Millionen Euro abgeschlossen. Beteiligt waren damals etwa Statkraft Ventures, der Junction Growth Investors Fund sowie Green Fortress Capital. Die Finanzierung sollte unter anderem die Weiterentwicklung der Speichertechnologie und den Marktausbau unterstützen.

Aktuell beschäftigt das Unternehmen 22 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Rund 95 Gläubiger:innen sind vom Verfahren betroffen. Die Aktiva werden mit etwa 341.000 Euro beziffert, während die Passiva bei rund 1,078 Mio. Euro liegen. Zusätzlich bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von rund 5,3 Mio Euro.

Geschäftsführer der Gesellschaft ist Mark Reijerkerk. Zum Gesellschafterkreis zählen unter anderem Christoph Grimmer, Stephan Weinberger, Klaus Fronius, Michael Koncar, Robert Wutti und Wolfgang Glasl sowie die Investoren Statkraft Ventures AS, der Junction Growth Investors Fund und die Green Fortress Capital GmbH.

„Strukturelle Herausforderungen“

Als Ursache der wirtschaftlichen Schieflage nennt das Unternehmen insbesondere strukturelle Herausforderungen im Markt für Plug-in-BESS-Systeme. Bereits 2024 sei es infolge von Lieferkettenproblemen und starkem Wettbewerb zu einer Verschlechterung der Ertragslage gekommen. Insbesondere der Preisdruck durch internationale Anbieter habe das Geschäftsmodell belastet.

Im Herbst 2025 erfolgte eine strategische Neuausrichtung hin zur Lizenzierung der eigenen „Virtual Meter“-Technologie. Parallel wurde ein M&A-Prozess gestartet, um einen strategischen Investor zu finden. Diese Gespräche konnten jedoch nicht erfolgreich abgeschlossen werden.

Keine Sanierung

Eine Fortführung des Unternehmens ist aufgrund der Einnahmensituation nicht möglich. Laut Angaben der Kreditschützer liegt kein Sanierungsplan vor; das Konkursverfahren zielt auf die Schließung und vollständige Abwicklung des Unternehmens ab.


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