03.10.2022

Bei Diskriminierung davonkommen? Die WKO liefert „Tipp“ für Unternehmen

Auf ihrer Website gibt die WKO Tipps zum Verfahren der Gleichbehandlungskommission in Fällen von Diskriminierung. Andere Einrichtungen hinterfragen die Formulierung dieser Informationsauflistung.
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WKO Gebäude
(c) Manfred Burger

Wie im Zuge der Initiative #growrespect bereits in mehreren Artikeln erklärt wurde, greift bei Diskriminierung am Arbeitsplatz in Österreich das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG). Für Betroffene gibt es verschiedene Anlauf- bzw. Beratungsstellen, die hier unterstützend und informierend auftreten. Ein möglicher Weg ist der Gang zur Gleichbehandlungskommission, wo man seine Diskriminierungserfahrungen anzeigen kann und diese geprüft werden. Zu der Frage, wie Unternehmen bei einem Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission vorgehen, will auch die Wirtschaftskammer Österreich auf ihrer Website Tipps geben. 

„Es besteht keine Pflicht zur Teilnahme“

Hierzu wird auf der Seite unter anderem formuliert: “Tipp! Es besteht keine Pflicht zur Teilnahme am GBK-Verfahren. Es gibt auch keine Strafen, wenn Sie sich nicht am Verfahren beteiligen oder einer Ladung nicht Folge leisten.” Dieser Hinweis wurde laut Website zuletzt am 01.01.2021 aktualisiert. Die Formulierung wirft die Frage auf, welche Botschaft die WKO hier an Betroffene und an Betriebe vermitteln möchte. Die Betonung, dass Unternehmen nicht aktiv werden müssen und damit ohne Strafe davon kommen können fällt besonders auf, da sie direkt am Anfang der Website hinter einem Ausrufezeichen aufgeführt wird.

In einem Statement gegenüber dem brutkasten erklärt die Gleichbehandlungsanwaltschaft, dass die Formulierung der WKO nochmal überdacht werden sollte. Dabei betonen sie die positiven Erfahrungen im Zuge dieser Verfahren.

Screenshot von der Website der WKO, Stand 03.10.2022, 12:30 Uhr

„Auch für Unternehmen wertvoll“

Nachdem das Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens die Möglichkeit zu Schlichtungen und Vergleichen bietet, hätten sie bereits sehr oft gute Lösungen mit Betroffenen und Unternehmen im Einvernehmen gefunden. „Außerdem erhalten Unternehmen auch Vorschläge zur Verbesserung der Situation. Ich denke, dass diese proaktive Herangehensweise auch für die Interessenvertretung der Unternehmen wertvoll ist“, meint Sandra Konstatzky von der GBA.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hat sich laut eigener Aussage bereits bei der Wirtschaftskammer gemeldet: „Wir sind mit der Wirtschaftskammer diesbezüglich in Kontakt und ich gehe davon aus, dass dieser ‚Tipp‘ noch einmal überdacht wird“, so Konstatzky.

Arbeiterkammer: GBK-Verfahren ohne Kostenrisiko für Betroffene

Nicole Reiter ist bei der Arbeiterkammer in der Frauen- und Familienabteilung beschäftigt und während ihrer arbeitsrechtlichen Beratung mit vielen Betroffenen in Kontakt. Mit Blick auf die Erläuterungen der WKO betont auch sie, dass das „niederschwellige“ GBK-Verfahren, als Chance gesehen werden sollte. „Es ist eine Möglichkeit für eine außergerichtliche Beilegung von Konflikten infolge von Diskriminierung unter Einbeziehung der Sozialpartner. Die Chance der Schlichtung vor oder während einem GBK-Verfahren sollte daher genutzt werden“, meint Reiter. Zudem sei nicht außer Acht zu lassen, dass das Verfahren vor der GBK – im Gegensatz zu allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzungen – kostenlos ist.

Nach Anfrage um ein Statement äußerte die WKO: „Natürlich gilt es Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission aus betrieblicher Sicht ernst zu nehmen. Dennoch geben wir in dem vorliegenden Merkblatt die gültige Rechtslage neutral wieder. Es weist ausdrücklich auf die Nachteile hin, die sich für Unternehmen aus der Nichtteilnahme am Verfahren ergeben“.


Update: Nach Veröffentlichung des brutkasten-Berichts hat die WKO die Formulierung auf ihrer Website inzwischen geändert. Die Information wird nicht mehr unter „Tipp!“ gelistet.

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Die Propcorn-Gründer Niki Stadler und Benjamin Buchta | (c) Propcorn
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2025 erhielt Propcorn AI – wie brutkasten berichtete – eine FFG-Förderung in Höhe von 640.000 Euro. Im April 2026 vermeldete man die Expansion nach Tirol und Vorarlberg und kann jetzt mit weiteren Neuigkeiten aufwarten.

Propcorn AI: Bestandsinvestoren ziehen mit

Das Wiener PropTech-Startup gibt offiziell den Einstieg eines neuen strategischen Investors bekannt: der Compass-Gruppe. Ergänzt wird die Finanzierungsrunde von allen bestehenden Investoren (Hanswomen Group bzw. nach Rebranding Hansmann Family Office, Weilburg Ventures, Calm/Storm, tecnet). Spezifische finanzielle Details werden derzeit nicht öffentlich kommuniziert. Wie aber brutkasten in Erfahrung bringen konnte, handelt es sich um ein sechsstelliges Investment. Gemeinsames Ziel ist es, vorhandene Potenziale und Synergien zu heben und künftig in der Immobilienanalyse zu bündeln.

FFG-Förderung

Neben diesem Investment hat das Startup offiziell die Bewilligung für das zweite Jahr der FFG-Förderung (Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft) erhalten. Der Einstieg des neuen Investors und die Zusage der FFG kommen zeitlich zusammen mit einem wichtigen operativen Schritt. Nach der Etablierung in Wien sowie in Tirol und Vorarlberg erweitert Propcorn AI nun seine Aktivitäten auf ganz Österreich und beginnt zusätzlich mit der Expansion nach München.

Mit dem neuen Kapital plant das Startup, nicht nur den Vertrieb in den neuen Regionen zu stärken, sondern auch die Produktentwicklung voranzutreiben, um den „Anforderungen internationaler Märkte“ gerecht zu werden.

Propcorn AI-CEO: „Tor zum deutschen Markt“

„Das Investment der Compass-Gruppe sowie die Bestätigung des zweiten Förderjahres durch die FFG sind für uns ein großer Vertrauensbeweis und ein starker Impuls für unser weiteres Wachstum“, erklärt Niki Stadler, CEO von Propcorn AI. „Die Markterfahrung der Compass-Gruppe in den Bereichen Grund- und Firmenbuch wird unsere Expansion tatkräftig unterstützen. Bislang war unsere Präsenz vor allem auf Wien, Tirol und Vorarlberg konzentriert – nun ist es an der Zeit, unsere Lösungen flächendeckend in Österreich sowie in München anzubieten, das wir als Tor zum deutschen Markt betrachten.“

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