03.10.2022

Bei Diskriminierung davonkommen? Die WKO liefert „Tipp“ für Unternehmen

Auf ihrer Website gibt die WKO Tipps zum Verfahren der Gleichbehandlungskommission in Fällen von Diskriminierung. Andere Einrichtungen hinterfragen die Formulierung dieser Informationsauflistung.
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WKO Gebäude
(c) Manfred Burger

Wie im Zuge der Initiative #growrespect bereits in mehreren Artikeln erklärt wurde, greift bei Diskriminierung am Arbeitsplatz in Österreich das Gleichbehandlungsgesetz (GlBG). Für Betroffene gibt es verschiedene Anlauf- bzw. Beratungsstellen, die hier unterstützend und informierend auftreten. Ein möglicher Weg ist der Gang zur Gleichbehandlungskommission, wo man seine Diskriminierungserfahrungen anzeigen kann und diese geprüft werden. Zu der Frage, wie Unternehmen bei einem Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission vorgehen, will auch die Wirtschaftskammer Österreich auf ihrer Website Tipps geben. 

„Es besteht keine Pflicht zur Teilnahme“

Hierzu wird auf der Seite unter anderem formuliert: “Tipp! Es besteht keine Pflicht zur Teilnahme am GBK-Verfahren. Es gibt auch keine Strafen, wenn Sie sich nicht am Verfahren beteiligen oder einer Ladung nicht Folge leisten.” Dieser Hinweis wurde laut Website zuletzt am 01.01.2021 aktualisiert. Die Formulierung wirft die Frage auf, welche Botschaft die WKO hier an Betroffene und an Betriebe vermitteln möchte. Die Betonung, dass Unternehmen nicht aktiv werden müssen und damit ohne Strafe davon kommen können fällt besonders auf, da sie direkt am Anfang der Website hinter einem Ausrufezeichen aufgeführt wird.

In einem Statement gegenüber dem brutkasten erklärt die Gleichbehandlungsanwaltschaft, dass die Formulierung der WKO nochmal überdacht werden sollte. Dabei betonen sie die positiven Erfahrungen im Zuge dieser Verfahren.

Screenshot von der Website der WKO, Stand 03.10.2022, 12:30 Uhr

„Auch für Unternehmen wertvoll“

Nachdem das Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens die Möglichkeit zu Schlichtungen und Vergleichen bietet, hätten sie bereits sehr oft gute Lösungen mit Betroffenen und Unternehmen im Einvernehmen gefunden. „Außerdem erhalten Unternehmen auch Vorschläge zur Verbesserung der Situation. Ich denke, dass diese proaktive Herangehensweise auch für die Interessenvertretung der Unternehmen wertvoll ist“, meint Sandra Konstatzky von der GBA.

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft hat sich laut eigener Aussage bereits bei der Wirtschaftskammer gemeldet: „Wir sind mit der Wirtschaftskammer diesbezüglich in Kontakt und ich gehe davon aus, dass dieser ‚Tipp‘ noch einmal überdacht wird“, so Konstatzky.

Arbeiterkammer: GBK-Verfahren ohne Kostenrisiko für Betroffene

Nicole Reiter ist bei der Arbeiterkammer in der Frauen- und Familienabteilung beschäftigt und während ihrer arbeitsrechtlichen Beratung mit vielen Betroffenen in Kontakt. Mit Blick auf die Erläuterungen der WKO betont auch sie, dass das „niederschwellige“ GBK-Verfahren, als Chance gesehen werden sollte. „Es ist eine Möglichkeit für eine außergerichtliche Beilegung von Konflikten infolge von Diskriminierung unter Einbeziehung der Sozialpartner. Die Chance der Schlichtung vor oder während einem GBK-Verfahren sollte daher genutzt werden“, meint Reiter. Zudem sei nicht außer Acht zu lassen, dass das Verfahren vor der GBK – im Gegensatz zu allfälligen gerichtlichen Auseinandersetzungen – kostenlos ist.

Nach Anfrage um ein Statement äußerte die WKO: „Natürlich gilt es Verfahren vor der Gleichbehandlungskommission aus betrieblicher Sicht ernst zu nehmen. Dennoch geben wir in dem vorliegenden Merkblatt die gültige Rechtslage neutral wieder. Es weist ausdrücklich auf die Nachteile hin, die sich für Unternehmen aus der Nichtteilnahme am Verfahren ergeben“.


Update: Nach Veröffentlichung des brutkasten-Berichts hat die WKO die Formulierung auf ihrer Website inzwischen geändert. Die Information wird nicht mehr unter „Tipp!“ gelistet.

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Soluto-Chef Martin Zagler | (c) Sima Prodinger
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„Wie eine Baufirma nach 70 Jahren zum Scaleup wurde“ titelte brutkasten 2024 bei einer Story über das Sanierungunternehmen Soluto. Denn die Firma rund um Unternehmer Martin Zagler zeigt exemplarisch, das nicht nur Startups zu Scaleups werden können, sondern auch alteingesessene KMU – wenn die entsprechende Ambition vorhanden ist.

Und die hat Zagler. Bereits mit 19 erbte er zwei Baufirmen „obwohl ich mich eigentlich nicht für die Baubranche interessiert habe“, wie er brutkasten erzählte. Mit einer davon musste er einige Jahre später Insolvenz anmelden. Mit der anderen vollzog er 2012 einen Pivot zum Sanierungsunternehmen – und zu einer durchaus riskanten Wachstumsstrategie.

Ambitionierte Deutschland-Expansionspläne via Franchise

Soluto setzt rein auf durch Versicherungen gedeckte Schadenssanierung und expandiert dabei über ein Franchise-System. In Österreich betreibt man aktuell drei Standorte selbst und acht über Franchisenehmer. Fünf weitere seien in Planung, heißt es vom Unternehmen. In Deutschland eröffnete man im April dieses Jahres den ersten Standort in der Metropolregion München.

Und so soll es weitergehen. Seit 2023 steigerte Soluto seinen Umsatz um 53 Prozent auf rund 35 Millionen Euro. Die Zahl der Mitarbeiter:innen stieg in der Zeit von 200 auf 301. Bis 2029 sollen es laut Plan 600 Leute werden – bei einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro und 20 Franchise-Standorten in Deutschland.

Kapitalspritze von Tauros

Um die ambitionierten Ziele zu stemmen, setzt Soluto neben dem Cashflow auch auf externe Finanzierung. Bereits zum zeiten Mal nach 2023 holte man sich nun eine siebenstellige Kapitalspritze von Tauros Capital. Das Wiener Unternehmen setzt auf Revenue-based Financing, also Finanzierung gegen Umsatzbeteiligung.

„Ein Folgeinvestment ist für uns die stärkste Bestätigung unserer ursprünglichen Investmententscheidung. Soluto hat die ambitionierten Wachstumspläne der vergangenen Jahre erfolgreich umgesetzt und unsere Erwartungen in vielerlei Hinsicht erfüllt“, kommentiert Christof Neuner, Senior Investment Manager bei Tauros Capital. Zagler gibt das Lob zurück: „Sie waren und sind für uns ein souveräner Partner und erweisen uns auch das nötige Vertrauen, so dass wir unsere operativen und strategischen Ziele auf unsere individuelle Art und Weise erreichen können.“

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