29.12.2022

wîse up: Das digitale Leuchtturmprojekt 2022 der WKÖ-Bildungsoffensive

Die Anforderungen am Arbeitsmarkt ändern sich: Anstelle von Motorik sind nun Digitalisierungs- und Soft Skills gefragt. Um neue Fähigkeiten schnellstmöglich zu erlernen, hat die WKÖ Bildungsoffensive 2022 das Leuchtturmprojekt wîse up zur digitalen Aus- und Weiterbildung gelauncht.
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Digitale, technische und soziale Kompetenzen sind in Zukunft noch gefragter. (c) Adobe Stock - A Stockphoto

Dass sich das Arbeiten und Lernen in naher Zukunft maßgeblich ändern wird, bestätigen Studien wie jene des McKinsey Institute: Automatisiertes Arbeiten wird zunehmen, digitalisierte Lern- und Arbeitsabläufe sind bereits die Norm. Welche Fähigkeiten am Arbeitsmarkt in den kommenden Jahren besonders gefragt sein werden und wie sich die Bildungsoffensive der WKÖ bereits dieses Jahr darauf vorbereitet hat? Ein Überblick:

IT und Soft Skills gefragter denn je

Wirtschafts- und Digitalisierungskompetenzen sind am Arbeitsmarkt nicht nur gefragt, sondern gefordert, so die Studie „Skill Shift – Automation and the future of the workforce” des McKinsey Global Institute. Die Studienergebnisse: Manuelle und motorische Fähigkeiten rücken – abgesehen vom Gesundheits- und Pflegesektor – hinter den Vorhang, emotionale, soziale und technische Fähigkeiten ins Rampenlicht.

Vor allem Kenntnisse in der IT-Branche, wie Programmier- und Analysefähigkeiten, stellen künftig gefragte Kernkompetenzen dar. Trotz oder gerade wegen der steigenden Digitalisierung werden Sozialkompetenzen wie Empathie, Kommunikationsfähigkeit, Verhandlungsgeschick und Führungsvermögen zu unabdingbaren Fähigkeiten erfolgreicher Wirtschaftstreibender. Angesichts des akuten Fachkräftemangels bleiben vielen Betrieben aber wenig Ressourcen zur Förderung und Entwicklung künftig gefragter Fachkompetenzen.

Personalmangel hemmt Innovation

Dass sich der Kompetenz- und Fachkräftemangel bereits auf die Personal- und Unternehmensstruktur hiesiger Betriebe auswirkt, betont Mariana Kühnel, stellvertretende Generalsekretärin der WKÖ: “Wir reden nicht mehr von Fachkräftemangel, sondern generell von Arbeitskräftemangel, der mittlerweile schon drei Viertel der Betriebe beschäftigt.” Derartige Entwicklungen bestätigt auch das Fachkräfte Radar der WKÖ, eine Analyse der Arbeits- und Fachkräftesituation in Österreich: Demnach spüren rund 73 Prozent der befragten Unternehmen den Fachkräftemangel bereits im Betriebsalltag, wobei 63 Prozent der Befragten aufgrund dessen einen Umsatzrückgang beobachten.

Neben Umsatzeinbußen und Mehrarbeit spiegelt sich der Arbeitskräftemangel auch in der Innovationskraft betroffener Betriebe wider: Etwa der Hälfte der befragten Unternehmen stehen aufgrund des mangelnden Fachpersonals zu wenig Ressourcen zur Weiterentwicklung des Betriebskonzeptes zur Verfügung. Ähnliches gilt für Innovation, Nachhaltigkeit und Effizienzsteigerung: Personelle Ressourcenknappheit lässt auch Produktinnovationen stagnieren.

Innovation und Bildung digital fördern

Wie können hiesige Betriebe mangelnde Personalressourcen ausgleichen und fehlende Kernkompetenzen stärken, ohne strukturelle Veränderungen oder finanzielle Einbußen zu riskieren? Als Lösungsmöglichkeit haben die Wirtschaftskammern Österreich die Bildungsoffensive der WKÖ ins Leben gerufen. Das Ziel: Personalentwicklung sowie berufsbezogene Aus- und Weiterbildung zu fördern und damit alters- und branchenübergreifend digitalen Bildungszugang zu schaffen. Seit 2019 wurden bereits fünf Leuchtturm-Initiativen gemeinsam mit ergänzenden Maßnahmen gestartet. Eines davon ist die im Jänner 2022 gelaunchte digitale Aus- und Weiterbildungsplattform wîse up.

wîse up: Der „Leuchtturm“ für digitale Bildung

Das Leuchtturmprojekt wîse up hat die Bildungsoffensive der WKÖ dieses Jahr mit 900 Testuser:innen und über 80 Unternehmen aus verschiedenen Branchen auf den Markt gebracht. Betriebe jeder Größe, egal ob Ein-Personen-Unternehmen oder Großbetriebe, können die Plattform zunächst kostenlos testen und bei Interesse zur innerbetrieblichen Aus- und Weiterbildung nutzen. HR-Verantwortliche sowie Führungspersonen sollen dabei den Ausbildungsstand der Nutzer:innen datenschutzkonform im Blick behalten können.

Klemens Riegler-Picker und René Mähr, die CEOs von wîse up. (c) Oliver Jiszda

15.000 Kurse mit über 100 nutzenden Unternehmen

Seit Anfang November 2022 zählt wîse up über 15.000 Kurse und rund 100 Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen. Nutzende Betriebe können mit wîse up betriebsspezifische Lerninhalte digitalisieren und ihr innerbetriebliches Wissensmanagement organisieren. wîse up eigne sich sowohl zur Einschulung neuer Mitarbeiter:innen, zur Kommunikation neuer Sicherheits- und Hygienestandards als auch zur Dokumentation innerbetrieblicher Best-Practice-Projekte sowie zur Förderung von Soft Skills. Nach erfolgreicher Absolvierung der vorgegebenen Lernpfade sei es zudem möglich, Zertifikate und Auszeichnungen zu erhalten.

LinkedIn Learning, Studyflix & Co.

Das Bildungsangebot umfasst Kurse von zertifizierten Bildungsanbietern wie LinkedIn Learning, bit media e-solutions und der Enterprise Training Center GmbH (ETC). Auch Inhalte von Content-Partnern können von Nutzer:innen auf der Plattform absolviert werden. Dazu zählen Studyflix, Brillux und Bildungsinhalte der WKÖ. Das Kursangebot umfasst Themen wie Betriebswirtschaft, Leadership, Persönlichkeitsentwicklung sowie Sicherheit und Gesundheit, die unter anderem in Form von Quizzes, Videos und Artikeln zur Verfügung stehen. wîse up sei sowohl am PC, Laptop, Tablet als auch über die App am Smartphone nutzbar. Einzelpersonen können ein Jahresabo erwerben, Unternehmen erhalten ab zwanzig Abos Staffelrabatte.

Stellvertretende WKÖ-Generalsekretärin Kühnel betont die universelle Einsetzbarkeit der Plattform: “Aus- und Weiterbildung wird für hiesige Betriebe noch mehr an Bedeutung gewinnen. Es gilt, bestehende Personalressourcen möglichst agil zu qualifizieren. Dadurch ergibt sich, speziell für digitale Plattform-Lösungen wie wîse up, großes Potenzial als einfacher und günstiger Einstieg in die digitale Aus-, Weiterbildung und Personalentwicklung.”

Innovation im Jahr 2023 besonders gefragt

Im Rahmen der WKÖ Bildungsoffensive hat sich wîse up für das kommende Jahr zum Ziel gesetzt, das Angebot der Bildungsplattform österreichweit bekannt und zugänglich zu machen. Damit soll ein substanzieller Mehrwert in der Mitarbeiter:innen-Qualifikation für Betriebe geschaffen werden, so Kühnel.

Inwiefern sich neben Innovation auch Integration und Inklusion in das Rahmenprogramm der WKÖ-Bildungsoffensive integrieren lässt, wird das Jahr 2023 zeigen. Immerhin weise jede:r vierte Österreicher:in Migrationshintergrund auf, wobei Selbiges, gemäß der letzten Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung der Statistik Austria, für rund 13 Prozent hiesiger Arbeitskräfte der Fall sei. 8,2 Prozent der Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund seien dabei selbständig tätig.

In puncto Innovation sieht auch der Startup Rat des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft akuten Handlungsbedarf: „Wir werden uns als Volkswirtschaft neu erfinden müssen, um in der aktuellen Situation wettbewerbsfähig bleiben zu können. Dafür braucht es eine breite Innovationskultur und deutlich bessere Rahmenbedingungen für Startups”, sagt Markus Raunig, Mitglied des Startup Rats, in einem öffentlichen Statement.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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