17.08.2022

WISCH’N: Neues A1 Startup Campus-Startup liefert User:innen Werbung in Tinder-Manier

Nach Links swipen für nein, nach rechts swipen für ja. So will WISCH'N aus Wien Kund:innen bei ihren Kaufentscheidungen und Unternehmen beim Verkaufen helfen.
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A1 CEO Thomas Arnoldner (mitte) erklärt den WISCH'N-Gründern v.l.n.r.: Fritz Limbeck, Florian Czech, Stefan Reinhardt, und Marcel Ertl etwas | (c) A1
A1 CEO Thomas Arnoldner (mitte) erklärt den WISCH'N-Gründern v.l.n.r.: Fritz Limbeck, Florian Czech, Stefan Reinhardt, und Marcel Ertl etwas | (c) A1

Eine Zeit lang schossen Startups, die sich als “Tinder für XY” bezeichneten nur so aus dem Boden. Inzwischen wollen offenbar viele nicht mehr so gerne mit der erfolgreichen Dating-App assoziiert werden. Auch das Wiener Startup WISCH’N nutzt das “T-Wort” nicht in seiner offiziellen Kommunikation. Und doch erinnert das Produkt unweigerlich an die App: Nach links swipen (bzw. “wisch’n”) für nein. Nach rechts swipen für ja – that’s ist.

Endkund:innen mit Problemen bei der Joghurt-Auswahl

Die Anwendung von WISCH’N zeigt User:innen jedoch keine potenziellen Sexualpartner:innen, sondern Bilder zu Produkten und Dienstleistungen, mit deren Hilfe der Algorithmus ihre Vorlieben herausfinden soll. Da geht es etwa um Menschen wie “Anna”, die laut Website “wieder mal das Gefühl hat, beim Shopping, nicht die Beste Entscheidung zu treffen”, denn obwohl sie schon 25 Minuten vor dem Kühlregal stehe, sei ihr die Auswahl an Erdbeerjoghurts “einfach viel zu groß”.

WISCH'N Screenshot eines Sujets auf der Website
Screenshot: wischn.at

Man nutze “bekannte lnteraktionsmuster, gepaart mit emotional geladenem Bildcontent und Big Data”, heißt es vom Startup: “So wird der Endverbraucher spielerisch zu persönlichen Produktempfehlungen hingeführt, statt sich einem Werbungsbombardement mit Gießkannenprinzip auszusetzen”.

WISCH’N: Über Kampagne mit Bob auf den A1 Startup Campus

Zielgruppe sind Dienstleistungs- und Handelsunternehmen wie etwa Autohäuser. Ihre Endkund:innen sollen mit WISCH’N nicht nur gezielt zu Kaufentscheidungen hingeführt werden. Die Anwendung soll ihnen auch Daten über ihre Kundschaft liefern, aus denen neue Produkte oder ähnliches abgeleitet werden können. Als bislang größten Referenzkunden kann WISCH’N die A1-Tochter Bob vorweisen, mit der man eine Vorweihnachts-Kampagne umsetzte. Diese überzeugte scheinbar auch den Mutterkonzern: Das Unternehmen zog nun am A1 Startup Campus ein.

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Rechtssicherheit und KI
(v.l.n.r.): Marie Vautravers, Michael Umfahrer und Renate Nikolay bei den Europäischen Notarentagen in Salzburg | © ÖGIZIN GmbH/Scheinast

Einerseits verspricht Künstliche Intelligenz (KI) massive Effizienzsteigerungen in vielen Bereichen. Andererseits ist das Internet schon jetzt von KI-generierten Fake-Bildern überschwemmt und KI-Chatbots “halluzinieren” Unwahrheiten, wenn sie die Antwort nicht wissen. Daher scheint klar: Wenn es um etwas so Sensibles wie das Justizwesen und die Rechtssicherheit geht, ist bei der Einführung von Künstlicher Intelligenz Vorsicht geboten. Diese Thematik stand im Zentrum der Diskussionen bei den Europäischen Notarentagen am 18. und 19. April in Salzburg.

KI & Rechtssicherheit: “Notariat erfüllt eine Gatekeeper-Funktion”

Die Ausgangslage ist dabei klar: Digitalisierung und Künstliche Intelligenz bieten im Justizwesen große Chancen für mehr Bürgernähe und Effizienz, etwa auch bei grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren. Die Rechtssicherheit müsse dabei aber unbedingt gewahrt bleiben, sagt Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer, und unterstreicht die Rolle des Notariats dabei: “Das österreichische Notariat ist hier technologischer Vorreiter in Europa und erfüllt zugleich eine Gatekeeper-Funktion – auch im digitalen Raum. Dazu muss es Teil der Entwicklungen, Teil des technologischen Fortschritts sein und diesen auch beherrschen.”

Menschliche Interaktion zwischen Notar:innen und Klient:innen bleibt notwendig

Welche Auswirkungen von KI auf das Notariat sind nun tatsächlich zu erwarten? Dazu hat das niederländische Notariat eine umfassende Studie in Auftrag gegeben. Einer der Studienautoren, Tim Walree, Assistenzprofessor an der Radboud Universität, präsentierte in Salzburg die wichtigsten Ergebnisse. Der Succus: Obwohl KI-Anwendungen Notar:innen bestimmte Aufgaben abnehmen oder sie dabei unterstützen können, sind sie (noch) nicht in der Lage, den gesamten notariellen Prozess zu ersetzen. Die menschliche Interaktion zwischen Notar:innen und Klient:innen ist und bleibt in jedem Fall notwendig.

Wichtig ist laut Studie auch, sich frühzeitig der Risiken von KI sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen (AI Act, Datenschutzbestimmungen, etc.) bewusst zu sein. So können diese Parameter bereits bei der Entscheidung über den Einsatz von KI in der täglichen Praxis berücksichtigt und Risiken minimiert werden. Richtig eingesetzt kann KI so zu einer Stärkung der zentralen notariellen Grundwerte führen.

Europäischen Datenschutz und Regulierung von KI in Einklang bringen, ohne Innovationen zu behindern

Zu diesen rechtlichen Rahmenbedingungen sprach bei den 34. Europäischen Notarentagen Renate Nikolay, stellvertretende Generaldirektorin DG Connect der Europäischen Kommission. Nikolay, die federführend am AI-Act der EU beteiligt war, betonte die Notwendigkeit, den europäischen Datenschutz und die Regulierung von KI in Einklang zu bringen, ohne Innovationen zu behindern. Generell sieht sie ein enormes Potenzial im Einsatz digitaler Technologien in der Justiz. Für das Notariat, dem bei der Authentifizierung eine Schlüsselrolle zukommt, werde das digitale Wallet, das 2026 in Kraft treten soll, die künftige Arbeit erleichtern, meint Nikolay.

Ein anderes EU-Justizthema behandelte Keynote-Sprecherin Marie Vautravers, die bei der Europäischen Kommission im Justiziellen Netz für Zivil- und Handelssachen tätig ist. Sie gab einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung, der grenzüberschreitenden Rechtspflege, des Erwachsenenschutzes und der Elternschaft. Durch die Digitalisierung soll die Vernetzung relevanter Register vorangetrieben werden, um den EU-weiten Zugang zu Rechtsakten wie Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen oder Elternrechten zu erleichtern.

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