07.05.2024
MASTERPLAN GEFORDERT

Wirtschaftsstandort: Deloitte haut im „Superwahljahr“ rhetorisch auf die Pauke

Heute wurde der Deloitte Radar 2024 präsentiert. Die Expert:innen sparten bei der Präsentation nicht mit markanten Aussagen.
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(vlnr): Herbert Kovar, Elisa Aichinger und Harald Breit | (c) Deloitte
(vlnr): Herbert Kovar, Elisa Aichinger und Harald Breit | (c) Deloitte

An rhetorische Alarmglocken ist man in Österreich beim Thema Wirtschaftsstandort durchaus gewöhnt. Deloitte präsentierte nun den Deloitte Radar 2024 und die Expert:innen sparten ebenfalls nicht mit Kritik. Die Presskonferenz betitelten sie mit „Ein Jahrzehnt des Stillstands“.

„Wir kommen seit vielen, vielen Jahren nicht vom Fleck“

Zum Ausgangspunkt nahmen sie dabei vier internationale Rankings: den World Competitiveness Index (Österreich: Platz 24), den Global Innovation Index (18), den World Happiness Report (11) und den Global Sustainable Competitiveness Index (8). „Sie bewegen sich alle seitwärts. Wir kommen seit vielen, vielen Jahren nicht vom Fleck“, diagnostiziert Deloitte-Österreich-CEO Harald Breit.

Als „am besorgniserregendsten“ bezeichnet er den World Competitiveness Index, wo Österreich auf Platz 24 liegt. Noch vergangenes Jahr hatte das Land dort Platz 20, im Jahr 2020 Platz 16. „Wir waren in der Zwischenzeit besser, sind jetzt aber wieder dort, wo wir vor zehn Jahren waren“, sagt Breit. Dabei dürfe man sich nicht nur auf gesamtwirtschaftliche Umstände ausreden. „Viele Probleme sind hausgemacht“, so der CEO. Er verweist auf die aktuellen Spitzenreiter im Ranking: Die Top 3 Dänemark, Irland und Schweiz seien in der Größe mit Österreich vergleichbar.

Deloitte fordert „Masterplan 2030“ für Wirtschaftsstandort

„Ist dieses Mittelmaß alles, was wir zusammenbringen?“, fragt Breit und legt sogar nach: „Kippen wir nicht gerade sogar aus dem Mittelmaß weg, ohne es in unserer österreichischen Gemütlichkeit zu merken? Sind wir nicht im Retourgang unterwegs?“ Es brauche daher einen „Masterplan 2030“ mit dem klaren Ziel, unter die Top 5 in Europa zu kommen, so der Deloitte CEO, der angesichts der Nationalratswahl im Herbst auch bereits die nächste Regierung adressiert und dabei befürchtet: „Es wird noch ein Jahr vergehen, ohne das etwas passiert.“

Mehrheit optimistisch in Bezug auf eigenes Unternehmen, schlechte Noten für Wirtschaftsstandort Österreich

Und spiegelt sich dieser Pessimismus auch in der Befragung von rund 600 Führungskräften für den Deloitte Radar 2024 wider? Nicht ganz. Zwar ist die Stimmung bezogen auf das eigene Unternehmen schlechter als vergangenes Jahr, doch mit 59 Prozent „positiv“- und „sehr positiv“-Antworten weiterhin beim Großteil der Befragten gut. Der Wirtschaftsstandort wird jedoch nur von rund 26 Prozent der Befragten positiv oder sehr positiv (5 Prozent) gesehen, rund 29 Prozent sehen ihn neutral, ganze rund 40 Prozent sehen ihn negativ, sechs Prozent sogar sehr negativ.

Die größten Pain Points sind dabei die Preisentwicklung, die von 71 Prozent der Befragten negativ beurteilt wird, gefolgt von der Verfügbarkeit von Arbeitskräften (53 Prozent negativ) und der politischen Stabilität und Handlungsfähigkeit (46 Prozent negativ).

„Das ist, wie wenn ein Arzt zu einem Erstickenden kommt und ihm noch den Sauerstoff entzieht“

Als zweitgrößten Standort-Nachteil im Bereich „Staat und Unternehmen“ nach er Inflation sehen die Befragten die Einkommensbesteuerung mit 58 Prozent Negativ-Nennungen. Herbert Kovar, Managing Partner Tax & Legal bei Deloitte Österreich, sieht hier einen klaren Zusammenhang zum Painpoint Verfügbarkeit von Arbeitskräften. „Mit diesem Steuerschwitzkasten bleibt so wenig netto vom brutto, dass Arbeitnehmer:innen nicht mehr zu uns wollen“, sagt er. Und auch die Arbitnehmer:innen in Österreich würden versuchen, ihre Stundenverpflichtung zurückzuschrauben, weil es sich nicht auszahle, mehr zu arbeiten.

Bezogen auf den Wirtschaftsstandort attestiert Kovar daher eine Abwärtsspirale: „Das ist, wie wenn ein Arzt zu einem Erstickenden kommt und ihm noch den Sauerstoff entzieht.“ Es müsse daher Steuersenkungen geben, und zwar „nicht kosmetisch“, sondern so, dass sie das Verhalten der Arbeitnehmer:innen ändern. „Das müssen schon einmal fünf Prozent sein“, meint der Experte.

Eine Senkung der Lohnnebenkosten und Lohnsteuern würde zudem auch inflationsdämpfend wirken und damit den größten Painpoint adressieren, so Kovar. Zudem brauche es eine Vereinfachung bürokratischer Prozesse – auch mittels Digitalisierung im öffentlichen Sektor, wie CEO Harald Breit ergänzt.

Frauen, Pensionist:innen und Menschen mit Migrationshintergrund „ins Spiel bringen“

Weitere mögliche Maßnahmen im Bereich Arbeitsmarkt führt Elisa Aichinger, Partnerin Consuting bei Deloitte Österreich, an. „Wir dürfen die Talente im Land nicht auf der Ersatzbank haben, sondern müssen sie ins Spiel bringen“, meint sie. Dabei gehe es vor allem um Frauen, aber auch um ältere Menschen und Menschen mit Migrationshintergrund. „Mehr als 50 Prozent der Frauen in Österreich arbeiten in Teilzeit. Für mehr Vollzeit-Beschäftigte braucht es einen flächendeckenden Ausbau in der Betreuung vom Kleinkind bis zur Pflege“, so Aichinger.

Nachdem der Anteil der über 60-Jährigen in den kommenden Jahren massiv steigen werde, brauche es zudem erleichterte Zuverdienstmöglichkeiten für Pensionist:innen. Um den Arbeitsmarkt attraktiver für Menschen mit Migrationshintergrund zu machen, bräuchte es sowohl rechtliche Erleichterungen als auch Qualifikationsmaßnahmen. „Außerdem braucht es die Bereitschaft, über die regionale Verteilung der Arbeitskräfte sachlich zu diskutieren“, so Aichinger. Denn in den Bundesländern sei die Anzahl offener stellen deutlich höher. „Wir müssen die Arbeitskräfte dorthin bringen, wo die Arbeitsplätze sind“, meint die Expertin.

Investitionen in Zukunftsfelder

Als weiteren großen Punkt brauche es auch Investitionen in Zukunftsfelder. In der Energiewende und damit auch auf dem Weg zur Unabhängigkeit von russischem Gas müsse es eine deutliche Beschleunigung der Genehmigungsverfahren geben, fordert Aichinger. Zudem müsse die digitale Transformation vorangetrieben werden, um Abläufe effizienter zu gestalten, um „den knappen Faktor Arbeitskräfte da einsetzen zu können, wo er wirklich gebraucht wird“, sagt die Expertin. Weitere Investitionen brauche es in den Bereichen Forschung und Bildung.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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