27.08.2024
STARTUP POLITIK

Wirtschaftsminister Kocher spricht sich für Dachfonds aus – in der nächsten Regierung

Wirtschaftsminister Martin Kocher präsentierte am European Forum Alpbach (EFA) eine Bilanz seiner Startup-Politik - angefangen von der neu geschaffenen Mitarbeiterbeteiligung bis hin zur Flexiblen Kapitalgesellschaft (FlexKapG). Und spricht über Maßnahmen seiner Startup-Politik, die nicht umgesetzt wurden.
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(c) Viktoria Waba / brutkasten

Die Forderung nach der Schaffung eines Dachfonds für institutionelle Investoren, der auf die Stärkung des Kapitalmarkts für Startups abzielt, ist keineswegs neu. Seit Jahren wird in der Startup-Politik darüber diskutiert. Erst Ende Juni präsentierten invest.austria, AustrianStartups, die Junge Wirtschaft und StartupNOW ihre Vision 2030. Darin enthalten ist die altbekannte Forderung nach einem Dachfonds. In diesem soll Kapital unter anderem von Pensionskassen, Versicherungen, Stiftungen und Banken gebündelt werden. Vorbild soll ein vergleichbarer Dachfonds aus Dänemark sein, der seit 1992 in rund 7.900 Unternehmen investiert hat (brutkasten berichtete).

Kocher spricht sich für Dachfonds aus

Von Seiten der Politik kam es jedoch bislang nicht zur Umsetzung eines derartigen Dachfonds. Nun greift Wirtschaftsminister Martin Kocher kurz vor der Wahl am 29. September und seinem Ausscheiden aus der Bundesregierung – er wechselt in die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) – das Thema auf. Am European Forum Alpbach sprach er sich vor einer Runde an Journalisten – darunter auch brutkasten – für die Schaffung eines Dachfonds aus. Dieser sollte seiner Meinung nach über ein Fondsvolumen in Höhe von 500 Millionen Euro bis einer Milliarde verfügen.

Auf die Frage, warum die Forderung nicht in der Legislaturperiode umgesetzt wurde antwortet Kocher: „Es wäre ein Paket gewesen, das einfach nicht zustande gekommen ist, weil wir auf die flexible Kapitalgesellschaft konzentriert haben. Und das hat ziemlich lange gedauert, bis alles gepasst hat.“

Die Bereitschaft von Seiten des Koalitionspartners hätte es – im Gegensatz zum Beteiligungsfreibetrag – dafür gegeben. „Es gab mit dem Koalitionspartner, was den Beteiligungsbeitrag betrifft, unterschiedliche Auffassungen, da gab es einfach keine Mehrheit dafür“, so Kocher. Die Einführung eines Beteiligungsfreibetrags ist auch eine Maßnahme, die er der nächsten Regierung ans Herz legen würde.

Wie sollte der Fonds ausgestaltet sein

Im Gespräch mit brutkasten machte Kocher auch Aussagen zu einer möglichen Ausgestaltung eines Dachfonds. So sollte die öffentliche Hand den institutionellen Rahmen bereitstellen, während die private Seite das Kapital beisteuert. Denkbar wären darüber hinaus auch Garantie-Elemente, sodass insgesamt bei Verlusten die öffentliche Hand einen bestimmten Anteil ersetzt.

Die genaue Ausgestaltung des Rot-Weiß-Rot-Fonds müsste laut Kocher noch Gegenstand tiefergehender Gespräche sein. Der Vorschlag sieht jedoch vor, dass der Dachfonds in Venture Capital-Fonds investiert, die wiederum in Startups investieren – angelehnt an das Modell Fund of Funds.

Für die Ansiedlung des Fonds könnte sich Kocher beispielsweise die Förderbank des Bundes Austria Wirtschaftsservice (aws) vorstellen, wobei der Fonds von professionellen Fondsmanagern verwaltet werden sollte. „Es muss in einem öffentlichen Bereich sein, weil es eine gewisse öffentliche Kontrolle braucht, aber natürlich nicht direkt in einem Ministerium“, so Kocher.

Auf die Frage, wie realistisch die Umsetzung in einer neuen Regierung sei antwortet Kocher: „Ich gehe auch davon aus, dass in einer neuen Regierung, egal wie sie zusammengesetzt ist, die Argumente für einen Rot-Weiß-Rot-Fonds eigentlich überzeugend sein sollten“

Mitarbeiterbeteiligung und Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG)

Zudem nahm Kocher auch Bezug zu Maßnahmen, die noch in seiner Legislaturperiode umgesetzt wurden – darunter die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG). So wurden mit 26. August bereits über 500 flexible Kapitalgesellschaften ins Firmenbuch eingetragen. Da die Gründung erst seit Jahresbeginn 2024 möglich ist, entspricht dies laut Kocher im Schnitt über zwei Gründungen pro Tag. Zudem sind derzeit ungefähr zehn Prozent aller Gesellschaften, die in Österreich gegründet werden, flexible Kapitalgesellschaften. Bei Startups sind es hingegen 90 Prozent aller Gründungen.

„Ich gehe davon aus, dass sie künftig noch mehr an Zuspruch finden wird, weil sie eigentlich fast alles abdeckt, was eine GmbH auch abdeckt, aber noch zusätzliche Möglichkeiten bietet für die Gründerinnen und Gründer“, so Kocher.

Eine dieser Möglichkeiten ist die Mitarbeiterbeteiligung. Hier gab es in der Vergangenheit in der Startup-Szene Kritik an der festgelegten Grenze von 100 Mitarbeiter:innen. Sie schließt aktuell sehr viele Scaleups von den neu geschaffen Möglichkeiten der Mitarbeiterbeteiligung aus. Dazu hält der Wirtschaftsminister fest: „Das war natürlich ein Diskussionsprozess. Wir wollten zunächst sehen, wie das funktioniert.“ Und merkt an: „Wir werden das auf jeden Fall evaluieren. Aber persönlich bin ich der Meinung, dass es durchaus eine höhere Grenze geben könnte.“

Wirtschaftsminister Martin Kocher über die Bilanz seiner Startup-Politik im brutkasten Talk am European Forum Alpbach

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Viktoria Ilger
Viktoria Ilger | Foto: Viktoria Ilger/Adobe Stock (Hintergrund)

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von Mai 2026 „Die nächste Stufe“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Österreich beschafft jährlich Güter, IT-Leistungen und Dienstleistungen im Wert von rund 67 ­Milliarden Euro – etwa 18 Prozent des BIP. Gleichzeitig erwirtschaften laut Austrian Startup Monitor 2023 gerade einmal fünf Prozent der heimischen Startups Umsätze mit öffentlichen Organisationen.

Dieses Missverhältnis ist kein Zufall und kein Versagen einzelner Akteure. Es ist das Ergebnis zweier Welten, die aneinander vorbeireden – und eine Chance, die Österreich systematisch liegen lässt.

Warum Innovation heute Partnerschaften braucht

Unsere Welt wird zunehmend komplexer: Neue Technologien entstehen schneller, als Organisationen sie intern entwickeln können. Lieferketten werden vernetzter, Kundenanforderungen anspruchsvoller, regulatorische Rahmenbedingungen vielschichtiger. In diesem Umfeld ist es weder möglich noch sinnvoll, alles selbst zu entwickeln. Was es braucht, sind smarte Partnerschaften – mit Unternehmen, die genau das lösen, wofür intern Zeit, Team, Ressourcen oder Kernkompetenzen fehlen.

Startups sind dafür prädestiniert: Sie arbeiten mit starkem Problemfokus, entwickeln schlanke Lösungen und bringen eine Geschwindigkeit mit, die etablierte Organisationen strukturell nur schwer erreichen. Viele große Unternehmen im DACH-Raum haben das längst erkannt.

Doch einfach bei Startups einzukaufen funktioniert nicht – klassische Einkaufsprozesse, Rechtsabteilungen und Risikomanagement-Strukturen sind auf Stabilität ausgelegt: bewährte Lieferanten, lange Referenzlisten, geprüfte Bilanzen. Ein Startup mit 18 Monaten Geschichte fällt durch dieses Raster; nicht, weil die Lösung schlecht ist, sondern weil die Prozesse keine Ausnahme kennen. Das Ergebnis: Startups scheitern nicht am Produkt, sondern an der Bürokratie.

Ein Modell, das in der Praxis bereits funktioniert

Venture Clienting wurde als strukturierte Antwort auf genau dieses Problem entwickelt. Kein Fördermodell, keine Beteiligung, kein Accelerator-Programm – sondern ein klarer Prozess: Problemstellungen aus den Fachabteilungen werden identifiziert, passende Startups gescoutet und strukturiert evaluiert. Dann folgt ein Pilotprojekt unter realen Bedingungen, mit definierten Hypothesen und messbaren KPIs. Das Ziel ist nicht das Pilotprojekt selbst, sondern die fundierte Entscheidung danach: skalieren, stoppen oder weiter iterieren?

BMW hat den Ansatz mit der Startup Garage salonfähig gemacht; mittlerweile setzen viele Unternehmen im DACH-Raum und darüber hinaus darauf. Gerade in einer Zeit knapper Budgets gewinnen Effizienzgewinne aus der Zusammenarbeit mit Startups strategisch an Bedeutung.

Public Venture Clienting überträgt diesen Prozess auf die öffentliche Hand: Öffentliche Organisationen und staatsnahe Unternehmen treten als frühe zahlende Kund:innen auf. Die öffentliche Organisation bekommt eine funktionierende Lösung für ein konkretes Problem, das Startup bekommt das Wertvollste, was es in einer frühen Phase bekommen kann: einen zahlenden Kunden, einen Markttest, eine Referenz; und damit offene Türen zu weiteren Märkten und Investoren.

Warum Public Venture Clienting gerade jetzt an Bedeutung gewinnt

Die öffentliche Hand steht unter Druck: Digitalisierung, Klimawende, Versorgungssicherheit und Effizienzsteigerung müssen gleichzeitig vorangetrieben werden – bei begrenzten Ressourcen und steigenden Erwartungen von Bürger:innen und Politik. Startups liefern hier schnelle, digitale und nutzerzentrierte Lösungen für Verwaltung, Mobilität, Klima, Energie und Bürgerdienste; Lösungen, die der öffentliche Sektor in dieser Geschwindigkeit oft nicht selbst entwickeln kann.

Startups stehen unter einem anderen, aber gleichwertigen Druck – Risikokapital-Finanzierungen sind zurückgegangen, der Druck von Investor:innen wegen früher Umsätze ist gestiegen. Hier liegt ein fundamentales Paradox: Österreich hat einen der größten potenziellen Märkte direkt vor der Haustür (67 Milliarden Euro Beschaffungsvolumen), und doch ist dieser Markt für die meisten Startups praktisch nicht zugänglich. Ein öffentlicher Pilotkunde ändert das schlagartig: Cashflow, Stabilität – und eine Referenz, die kein Investor kaufen kann.

Hinzu kommt die dritte Dimension: der Standort. Ein Ökosystem, in dem öffentliche Organisationen systematisch als frühe Kunden auftreten, stärkt heimische Startups auf dem Weg zur Skalierung – und macht Österreich als Innovationsstandort attraktiver. Nicht als Schlagwort, sondern als messbarer Wettbewerbsvorteil im europäischen Vergleich.

Österreich hat eine sehr gute öffentliche Frühphasenfinanzierung für Startups geschaffen und mit dem Dachfonds entsteht Wachstumskapital für Skalierung und Internationalisierung. Das ist richtig und wichtig – und reicht trotzdem nicht. Denn Kapital allein macht aus einer guten Idee noch keine Innovation. Was eine Idee zur Innovation macht, ist die Marktannahme: der Moment, in dem ein echter Kunde echtes Geld bezahlt. Erst dieser Beweis macht aus einem Produkt ein skalierbares Unternehmen. Public Venture Clienting ist damit eine notwendige Ergänzung. Die Kombination aus Kapital und Marktzugang ist der entscheidende Hebel.

Wo die Zusammenarbeit heute an ihre Grenzen stößt

Für das Whitepaper „Public Venture Clienting“ wurden ausführliche Gespräche mit Führungskräften und Mitarbeitenden aus Verwaltung, staatsnahen Unternehmen und der Startup-Szene geführt. Die Herausforderungen sind strukturell tiefer verwurzelt als oft angenommen – und lassen sich in vier Bereiche unterteilen.

Kulturelle Unterschiede

Startups agieren schnell, iterativ und mit hoher Fehlertoleranz. Öffentliche Organisationen sind durch strenge Regulierungen, formale Prozesse und Verantwortlichkeit geprägt – jede Entscheidung muss öffentlich verantwortet werden können. Diese unterschiedlichen Betriebssysteme erzeugen täglich Reibung und Missverständnisse. Ohne bewusste Brückenbauer:innen auf beiden Seiten führt das zu Stillstand.

Fehlende Schnittstellen und Silostrukturen

Für Startups ist oft unklar, wer innerhalb der Organisation zuständig ist, wer entscheidet, wer Budget hat. Bedarfsträger:innen, Einkauf und Rechtsabteilung agieren in Silos mit unterschiedlichen Zielsystemen und ohne gemeinsame Verantwortung für Innovationsprojekte. Diese Fragmentierung erzeugt Reibungsverluste und macht es schwer, eine Tür zu finden, die wirklich aufgeht.

Unterschiedliche Budgethorizonte

Startups operieren mit begrenzter Liquidität und brauchen rasche Entscheidungen sowie zeitnahe Zahlungen. Öffentliche Organisationen planen in Jahreshaushalten. Selbst kleine Beträge für erste Pilotierungen unterliegen langen internen Freigabeprozessen – ein strukturelles Missverhältnis, das Kooperationen abbremst, noch bevor sie begonnen haben.

Rechtliche Unsicherheit und Vergaberecht

Das Vergaberecht ist komplexer, als es auf den ersten Blick scheint – in beide Richtungen. Für Startups ist es eine strukturelle Hürde: Vergabeverfahren verlangen Eignungsnachweise wie Mindestumsätze, Bonitätsnachweise oder Referenzprojekte, die junge Unternehmen kaum erfüllen können. Ein überzeugendes MVP reicht formal nicht aus. Auf der anderen Seite existieren Spielräume: funktionale Leistungsbeschreibungen, Innovationspartnerschaften, Direktvergaben bis 143.000 Euro. Das Problem ist oft nicht das formale Erlaubtsein, sondern die Prüfrealität dahinter: Vergabeentscheidungen müssen ex post gegenüber Kontroll- und Prüfstellen – insbesondere dem Rechnungshof – tragfähig begründet werden können. Diese Anforderung prägt das tatsächliche Entscheidungshandeln oft stärker als der gesetzliche Spielraum selbst. Das Ergebnis: Innovative Beschaffungsansätze werden vor allem dort genutzt, wo sie in standardisierte, intern abgestimmte Prozesse eingebettet sind. Wo das fehlt, entscheiden Einkauf, Recht und Fachabteilungen mit unterschiedlichen Zielen und ohne gemeinsame Verantwortung für das Innovationsprojekt als Ganzes.

Vom Einzelfall zur Struktur

Public Venture Clienting ist ein Lernprozess für alle Beteiligten. Öffentliche Organisationen entwickeln ein besseres Verständnis für iterative Innovationsprozesse; Startups lernen, wie Vergabe- und Entscheidungslogiken im öffentlichen Bereich funktionieren. Beide Seiten gewinnen Sicherheit in der Zusammenarbeit.

Was es dafür braucht, zeigen die Interviews deutlich: klare Zuständigkeiten. Wer ist verantwortlich für die Zusammenarbeit mit Startups? Wer begleitet den Übergang vom Pilotprojekt in die Skalierung? Öffentliche Organisationen, die das intern klar regeln – mit einer zentralen Anlaufstelle, interdisziplinären Teams aus Bedarfsträger:innen, Einkauf und Recht sowie definierten Prozessen –, schaffen die Grundlage, auf der alles andere aufbaut.

Das Vergaberecht muss dabei kein Feind sein. Statt Einzelentscheidungen fallweise abzusichern – oft mit externen Gutachten, die Zeit und Geld kosten –, braucht es standardisierte Schablonen: Begründungstexte für Direktvergaben, Checklisten für funktionale Ausschreibungen, klare Pilotklauseln.

Wenn öffentliche Beschaffung konsequent als Innovationsinstrument verstanden wird, verwandelt sie sich vom bürokratischen Pflichtprogramm in einen Motor für Fortschritt, Digitalisierung und Standortentwicklung. Nicht vom Einzelfall zur Ausnahme – sondern vom Einzelfall zur Struktur.

Wie das konkret gelingen kann – mit Handlungsempfehlungen, Best Practices und einem detaillierten Blick auf das Vergaberecht –, zeigt das vollständige Whitepaper, das im Juni erschienen ist.


Dieser Text ist ein Sneakpeek aus dem Whitepaper „Public Venture Clienting“, veröffentlicht in Kooperation mit Viktoria Ilger und Venture Clienting Austria (VCA).

Viktoria Ilger unterstützt mit ihrem Unternehmen Sustainable Transformers Organisationen dabei, Innovation strukturiert in die Anwendung zu bringen – mit besonderem Fokus auf Corporate Venturing und der Zusammenarbeit mit Startups. Zuvor hat sie über mehrere Jahre die Open-Innovation-Aktivitäten eines internationalen Technologieunternehmens aufgebaut. Sie ist Mitgründerin und Vorstandsmitglied von Venture Clienting Austria (VCA), einem Verein, der den Austausch rund um Venture Clienting in Österreich fördert und Best Practices zwischen Unternehmen, öffentlicher Hand und Startups sichtbar macht.

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