26.11.2019

Wirtschaftskammer Wien startet Webseminar-Reihe zum Thema „Homeoffice“

Die Wirtschaftskammer Wien startet vom 27. November bis zum 4. Dezember eine Webseminar-Reihe zum Thema "Homeoffice". Der Bogen spannt sich von Online-Telefonie über Arbeitsrecht, technische Tipps bis hin zur digitalen Kommunikation. Martin Heimhilcher, Spartenobmann der Sparte Information und Consulting der Wirtschaftskammer Wien, hat uns mehr über die Webseminar-Reihe erzählt.
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Home Office
Martin Heimhilcher, Spartenobmann der Sparte Information und Consulting der Wirtschaftskammer Wien | (c) Haris Dervisevic / derbrutkasten
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Durch die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Lockdowns ist das Thema
Homeoffice stark in den Mittelpunkt gerückt. Homeoffice ist allerdings für viele Österreicher noch Neuland und es gibt zahlrieche Herausforderungen, die bewältigt werden müssen – egal ob im EPU, KMU oder im Großbetrieb.

Die Wirtschaftskammer Wien hat dies zum Anlass genommen und eine eigene Webseminar-Reihe zum Thema Homeoffice ins Leben gerufen. Martin Heimhilcher, Spartenobmann der Sparte Information und Consulting der Wirtschaftskammer Wien, über die Intention der Webseminar-Reihe „Wir haben diese Reihe gestartet, da Homeoffice in Zeiten von Corona und den damit einhergehenden Lockdowns so viele Menschen betrifft. Wir wollen die Mitglieder der Wirtschaftskammer Wien bestmöglich bei allen relevanten Aspekten unterstützen.“

Homeoffice: Die Fragestellungen

Im Zeitraum vom 27. November bis zum 4. Dezember werden anhand von vier Terminen sowohl technische als auch rechtliche Aspekte rund um das Thema Homeoffice erläutert. Der Bogen spannt sich von Online-Telefonie über Arbeitsrecht, technische Tipps bis hin zu digitaler Kommunikation. Fragestellungen, die im Zuge der Webseminarreihe beantwortet werden:

  • Wie kann ich meinen Job überhaupt sinnvoll von zuhause durchführen?
  • Wer übernimmt welche Kosten beim temporären Auszug aus dem Büro?
  • Wie hole ich mein Bürotelefon auf mein Handy, ohne dass alle meine Privatnummer sehen

„Das Arbeitsrecht ist natürlich ein ganz zentrales Thema, aber nicht nur: Denn wir zeigen auch auf, was einerseits bei der Technik und andererseits bei der Online-Kommunikation mit Kunden und Mitarbeitern zu beachten ist“, so Heimhilcher.

VIDEO WIRD HIER EINGEBETTET

Das Webseminar im Überblick

Experten aus Recht, Kommunikation und Wirtschaft werden die Teilnehmer zu allen relevanten Aspekten rund um das Thema „Homeoffice“ informieren. Im Anschluss können auch selbst Fragen an die Vortragenden gestellt werden.

 „Uns war es wichtig, dass die Mitglieder ihre Fragen an die Experten stellen können. Die Webinare sollen nicht nur praxisnahe sein, sondern sich vor allem an den Bedürfnissen der Mitglieder orientieren“, so Heimhilcher über die Zielsetzung.

Teilnehmen können alle Mitglieder der Wirtschaftskammer Wien, und zwar kostenlos.
Anmelden kann man sich ganz einfach auf der Website der Sparte Information und
Consulting der Wirtschaftskammer Wien. Hier ein Überblick über die Termine:

Webseminar: Online-Telefonie

Fr 27.11.2020, 14-15:00 Uhr

Wie kann man mit einer Cloud-Telefonanlage die üblichen Probleme bei der Umleitung ins Homeoffice umgehen? Wie hole ich alle Funktionen meines Bürotelefons auf mein Handy? Eine einzige Telefonnummer und eine Voicemail garantieren uneingeschränkte Erreichbarkeit, ganz gleich, wo Sie sind und welches Endgerät Sie verwenden, ohne teure Weiterleitungen und mit den gewohnten Funktionen der Telefonanlage. Die Experten Joachim Fischer und Martin Grund zeigen die neuesten digitalen Möglichkeiten.

Webseminar: Arbeitsrecht

Mo 30.11.2020, 14-15:00 Uhr

Ist es überhaupt in meinem Interesse, dass die ArbeitnehmerInnen zuhause arbeiten und wenn ja, soll dies auf Dauer sein? Was hat der Gesetzgeber beim Homeoffice geplant? Das und viel mehr erfahren Sie von Mag. Wolfram Hitz, Referent für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht der Sparte Information und Consulting der Wirtschaftskammer Österreich.

Webseminar: Technische Tipps

Do 03.12.2020, 14-15:00 Uhr

Welche Ausstattung sorgt für effizientes und komfortables Arbeiten sowie für Videokonferenzen, die möglichst „echt“ wirken? Ing. Mag. Dr. Vincenz Leichtfried, Berater für digitale Transformation und Datensicherheit, zeigt Ihnen außerdem, wie man Daten sicher mit anderen teilt, sodass sie von jedem Gerät aus und gleichzeitig mit anderen bearbeitet werden können. Dabei wird auch erläutert wie Sie sich den Datenschutz für Ihr Unternehmen zu nutzen machen.

Webseminar: Digitale Kommunikation

Fr 04.12.2020, 14-15:00 Uhr

Die Unternehmensberaterin und -trainerin Mag. Ulrike Brezovich gibt Ihnen einen Einblick, wie man bei Online-Besprechungen und Kundenmeetings kommuniziert, was die Spielregeln für die virtuelle Zusammenarbeit sind und wie virtuelle Führungskompetenzen aussehen!


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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Wirtschaftskammer Wien startet Webseminar-Reihe zum Thema „Homeoffice“

Die Wiener Wirtschaftskammer startet vom 27. November bis zum 4. Dezember eine Webseminar-Reihe zum Thema „Homeoffice“. Der Bogen spannt sich von Online-Telefonie über Arbeitsrecht, technische Tipps bis Digitale Kommunikation. Martin Heimhilcher, Spartenobmann der Sparte Information und Consulting der Wirtschaftskammer Wien, hat uns mehr über die Webseminar-Reihe erzählt.

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

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