26.11.2019

Wirtschaftskammer Wien startet Webseminar-Reihe zum Thema „Homeoffice“

Die Wirtschaftskammer Wien startet vom 27. November bis zum 4. Dezember eine Webseminar-Reihe zum Thema "Homeoffice". Der Bogen spannt sich von Online-Telefonie über Arbeitsrecht, technische Tipps bis hin zur digitalen Kommunikation. Martin Heimhilcher, Spartenobmann der Sparte Information und Consulting der Wirtschaftskammer Wien, hat uns mehr über die Webseminar-Reihe erzählt.
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Home Office
Martin Heimhilcher, Spartenobmann der Sparte Information und Consulting der Wirtschaftskammer Wien | (c) Haris Dervisevic / derbrutkasten
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Durch die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Lockdowns ist das Thema
Homeoffice stark in den Mittelpunkt gerückt. Homeoffice ist allerdings für viele Österreicher noch Neuland und es gibt zahlrieche Herausforderungen, die bewältigt werden müssen – egal ob im EPU, KMU oder im Großbetrieb.

Die Wirtschaftskammer Wien hat dies zum Anlass genommen und eine eigene Webseminar-Reihe zum Thema Homeoffice ins Leben gerufen. Martin Heimhilcher, Spartenobmann der Sparte Information und Consulting der Wirtschaftskammer Wien, über die Intention der Webseminar-Reihe „Wir haben diese Reihe gestartet, da Homeoffice in Zeiten von Corona und den damit einhergehenden Lockdowns so viele Menschen betrifft. Wir wollen die Mitglieder der Wirtschaftskammer Wien bestmöglich bei allen relevanten Aspekten unterstützen.“

Homeoffice: Die Fragestellungen

Im Zeitraum vom 27. November bis zum 4. Dezember werden anhand von vier Terminen sowohl technische als auch rechtliche Aspekte rund um das Thema Homeoffice erläutert. Der Bogen spannt sich von Online-Telefonie über Arbeitsrecht, technische Tipps bis hin zu digitaler Kommunikation. Fragestellungen, die im Zuge der Webseminarreihe beantwortet werden:

  • Wie kann ich meinen Job überhaupt sinnvoll von zuhause durchführen?
  • Wer übernimmt welche Kosten beim temporären Auszug aus dem Büro?
  • Wie hole ich mein Bürotelefon auf mein Handy, ohne dass alle meine Privatnummer sehen

„Das Arbeitsrecht ist natürlich ein ganz zentrales Thema, aber nicht nur: Denn wir zeigen auch auf, was einerseits bei der Technik und andererseits bei der Online-Kommunikation mit Kunden und Mitarbeitern zu beachten ist“, so Heimhilcher.

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Das Webseminar im Überblick

Experten aus Recht, Kommunikation und Wirtschaft werden die Teilnehmer zu allen relevanten Aspekten rund um das Thema „Homeoffice“ informieren. Im Anschluss können auch selbst Fragen an die Vortragenden gestellt werden.

 „Uns war es wichtig, dass die Mitglieder ihre Fragen an die Experten stellen können. Die Webinare sollen nicht nur praxisnahe sein, sondern sich vor allem an den Bedürfnissen der Mitglieder orientieren“, so Heimhilcher über die Zielsetzung.

Teilnehmen können alle Mitglieder der Wirtschaftskammer Wien, und zwar kostenlos.
Anmelden kann man sich ganz einfach auf der Website der Sparte Information und
Consulting der Wirtschaftskammer Wien. Hier ein Überblick über die Termine:

Webseminar: Online-Telefonie

Fr 27.11.2020, 14-15:00 Uhr

Wie kann man mit einer Cloud-Telefonanlage die üblichen Probleme bei der Umleitung ins Homeoffice umgehen? Wie hole ich alle Funktionen meines Bürotelefons auf mein Handy? Eine einzige Telefonnummer und eine Voicemail garantieren uneingeschränkte Erreichbarkeit, ganz gleich, wo Sie sind und welches Endgerät Sie verwenden, ohne teure Weiterleitungen und mit den gewohnten Funktionen der Telefonanlage. Die Experten Joachim Fischer und Martin Grund zeigen die neuesten digitalen Möglichkeiten.

Webseminar: Arbeitsrecht

Mo 30.11.2020, 14-15:00 Uhr

Ist es überhaupt in meinem Interesse, dass die ArbeitnehmerInnen zuhause arbeiten und wenn ja, soll dies auf Dauer sein? Was hat der Gesetzgeber beim Homeoffice geplant? Das und viel mehr erfahren Sie von Mag. Wolfram Hitz, Referent für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht der Sparte Information und Consulting der Wirtschaftskammer Österreich.

Webseminar: Technische Tipps

Do 03.12.2020, 14-15:00 Uhr

Welche Ausstattung sorgt für effizientes und komfortables Arbeiten sowie für Videokonferenzen, die möglichst „echt“ wirken? Ing. Mag. Dr. Vincenz Leichtfried, Berater für digitale Transformation und Datensicherheit, zeigt Ihnen außerdem, wie man Daten sicher mit anderen teilt, sodass sie von jedem Gerät aus und gleichzeitig mit anderen bearbeitet werden können. Dabei wird auch erläutert wie Sie sich den Datenschutz für Ihr Unternehmen zu nutzen machen.

Webseminar: Digitale Kommunikation

Fr 04.12.2020, 14-15:00 Uhr

Die Unternehmensberaterin und -trainerin Mag. Ulrike Brezovich gibt Ihnen einen Einblick, wie man bei Online-Besprechungen und Kundenmeetings kommuniziert, was die Spielregeln für die virtuelle Zusammenarbeit sind und wie virtuelle Führungskompetenzen aussehen!


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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