30.05.2022

Wirtschaftsbildung: IV, AK, WK und weitere kooperieren für Schulpilot

Der "Schulpilot Wirtschaftsbildung" startet im Herbst in mehr als 30 Schulen in der Sekundarstufe I. Weitere Schulen werden noch gesucht.
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Breiter Politischer Konsens von IV bis AK bei der Präsentation des Schulpilot Wirtschaftsbildung
Breiter Politischer Konsens von IV bis AK bei der Präsentation des Schulpilot Wirtschaftsbildung | © Marlene Rahmann

„Es gibt einen breiten politischen Konsens, dass Wirtschafts- und Finanzbildung einen viel größeren Stellenwert in der Schule braucht“, schreibt Wirtschaftskammer (WK)-Vize Mariana Kühnel auf LinkedIn. In Österreich ist es traditionell ein recht guter Indikator dafür, dass dieser besagte breite Konsens erreicht ist, wenn Industriellenvereinigung (IV) und Arbeiterkammer (AK) an einem Strang ziehen. Genau so ist es im Projekt „Schulpilot Wirtschaftsbildung“ der Stiftung für Wirtschaftsbildung, über das Kühnel schreibt. Außer IV, AK und WK sind auch noch die Österreichische Nationalbank (ÖNB), ERSTE Stiftung, Innovationsstiftung für Bildung und MEGA Bildungsstiftung an Bord.

Schulpilot Wirtschaftsbildung: 30 Schulen starten im Herbst

Im Rahmen des Programms sucht die Stiftung für Wirtschaftsbildung heimische Schulen der Sekundarstufe I (Mittelschulen und Allgemeinbildende Höhere Schulen – Unterstufe, also 5. bis 8. Schulstufe), die einen inhaltlichen und didaktischen Wirtschaftsbildungsschwerpunkt etablieren wollen. 30 Pilotschulen in ganz Österreich werden nun im Herbst 2022 mit dem Pilotbetrieb starten, heißt es in einer Aussendung der Stiftung. Dazu entwickle die Stiftung gemeinsam mit interdisziplinären Teams, bestehend aus Pädagog:innen, Lernexpert:innen, Storyteller:innen, Game Designer:innen und Illustrator:innen, Lehr- und Lernmaterialien, die der Schule im Rahmen des Schulpilot zur Verfügung gestellt werden. Während des Pilotbetriebs erfolgt eine laufende wissenschaftliche Evaluierung.

Die Umsetzung passiert im Rahmen der Schulautonomie und beginnt für die Schulen außerhalb des Pilot-Projekts mit dem Schuljahr 2024/2025 in der 5. Schulstufe. Sie läuft vier Jahre, bis alle vier Schulstufen durchlaufen wurden. Man biete den Schulen ein sehr umfangreiches Begleitmaßnahmenprogramm wie Lehr- und Lernmaterial, Lehrkräfte-Fortbildung, Schul-Coaching, Vernetzung und finanzielle Förderung, heißt es weiter. Die Schulen können den Schwerpunkt selbst gestalten, indem sie ein eigenes Schulfach Wirtschaftsbildung oder fächervernetztes Lernen in Form von Projektwochen aufbauen.

Das sind die Themen

Für den Schulpilot Wirtschaftsbildung wurden bereits folgende konkrete Themen definiert:

  • Nachhaltiger verantwortungsvoller Umgang mit finanziellen Ressourcen
  • Wirtschaftliche Zusammenhänge im Überblick
  • Wirtschaft und Demokratie
  • Gesellschaftliche Nachhaltigkeit
  • Wirtschaft und Umwelt
  • Daten- und Digitalwirtschaft
  • Wirtschaft aus der Perspektive von Unternehmen
  • Wirtschaft aus der Perspektive von Arbeitnehmer:innen
  • Von der Idee zur Gründung – Unternehmerisches Denken und Handeln (Entrepreneurship Education)
  • Zukunftskompetenzen wie kritisches Denken, Perspektivenwechsel, Kommunikation, Kooperation, Kreativität, Achtsamkeit und Selbstreflexion
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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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