03.07.2020

Wirecard-Tochter in Graz meldet Insolvenz an

Nach der Insolvenz der Wirecard AG in Deutschland wurde nun auch für Wire­card Central Eastern Europe ein Konkursverfahren eröffnet.
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Wirecard
(c) Wirecard

Nachdem vor einer Woche die Wirecard AG in Deutschland aufgrund des milliardenschweren Bilanzskandals Insolvenz anmelden musste, wurde am 3. Juli 2020 auch für die Wire­card Central Eastern Europe GmbH mit Sitz in Graz ein Konkursverfahren am LG Graz eröffnet. Das geht aus einem aktuellen Eintrag beim KSV1870 hervor.

+++Wirecard meldet Insolvenz an: Erste Stimmen aus dem Fintech-Sektor+++

Zur Masseverwalterin wurde Mag. Dr. Ulla Reisch Rechtsanwalt bestellt. Die erste Prüfungs- und Sanierungsplantagsatzung wurde mit 01.09.2020, 11:00 Uhr, festgelegt und findet via Videokonferenz  statt. Ab sofort können Gläubigerforderungen bis zum 18.08.2020 (gerichtliche Anmeldefrist) angemeldet werden.

Insolvenzen weiterer Wirecard-Töchter

Am Vortag hatte unter anderem das Handelsblatt berichtet, dass Wirecard für fünf weitere Tochterunternehmen Insolvenz angemeldet hat. Bei den Tochterfirmen handelt es sich um die Wirecard Acceptance Technologies GmbH, die Wirecard Sales International Holding GmbH, die Wirecard Service Technologies GmbH, die Wirecard Issuing Technologies GmbH und die Wirecard Global Sales GmbH. Wie die Wirecard AG sind auch diese Tochterunternehmen im Münchner Vorort Aschheim ansässig.

In diesem Kontext war im Lauf der Woche zunehmend von einer Zerschlagung des Unternehmens die Rede. Laut Insolvenzverwalter gibt es mehrere Kaufinteressenten für Teile des Zahlungsabwicklers. Insidern zufolge haben unter anderem Finanzinvestoren, aber auch Konkurrenten Interesse an Teilen des Wirecard-Geschäfts, wie unter anderem die ARD berichtet. Die US-Tochter Wirecard North America hatte sich bereits am Dienstag zum Verkauf gestellt.

Wirecard verliert Kunden

Indes schreibt das Handelsblatt weiter, dass bereits zahlreiche Kunden Wirecard angesichts der Entwicklungen rund um den Bilanzskandal den Rücken zuwenden. So heißt es, dass der japanische Technologiekonzern Softbank seine ursprünglich auf viele Jahre angelegte Kooperation kündigen will. In Deutschland soll Wirecard zudem den prominenten Kunden Aldi Süd verlieren. Schädlich für das Image des Unternehmens ist wohl auch, dass die Skandale und Negativmeldungen nicht abzureißen scheinen: Diese Woche hatte es erneut Razzien gegeben.

+++Wirecard-Insolvenz: So hart könnte es FinTechs treffen+++

Das schafft freilich Raum für die Konkurrenz: Kreditkartenzahlungen bei Aldi Süd werden in Zukunft über Payone abgewickelt, gab der Discounter am Donnerstag bekannt. Auch hieß es im Lauf dieser Woche, dass das Fintech Solaris nach einem 60-Millionen-Euro-Investment bereits die Finger nach den Wirecard-Kunden ausstreckt.

Aktionärsschützer fordert Rauswurf aus dem DAX

Wirecard ist das erste Unternehmen des deutschen Leitindex DAX, das während seiner Zeit im DAX Insolvenz anmelden musste. Das führt zu einer neuartigen Situation – denn die nächste Festlegung der Zusammensetzung des DAX steht erst im September an, und bis dahin verbleibt das insolvente DAX-Unternehmen voraussichtlich im Leitindex.

Dies ruft Aktionärsschützer auf den Plan, welche diese Woche für einen sofortigen Rauswurf von Wirecard aus dem DAX plädierten. Die Deutsche Börse könne jetzt nicht an ihrem Regelwerk festhalten, sondern müsse reagieren – „zum Schutz anderer Unternehmen und der Aktienkultur“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), Marc Tüngler: Im DAX sollten nur „gute Unternehmen“ sein und nicht solche, „die pleite sind oder betrogen haben“.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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AI Summaries

Wirecard-Tochter in Graz meldet Insolvenz an

  • Nachdem vor einer Woche die Wirecard-Mutter in Deutschland Insolvenz anmelden musste, wurde am 3. Juli 2020 auch für die Wire­card Central Eastern Europe GmbH mit Sitz in Graz ein Konkursverfahren am LG-Graz eröffnet.
  • Ab sofort können Gläubigerforderungen bis zum 18.08.2020 über den KSV1870 angemeldet werden.
  • Bei fünf weiteren insolventen Tochterfirmen handelt es sich um die Wirecard Acceptance Technologies GmbH, die Wirecard Sales International Holding GmbH, die Wirecard Service Technologies GmbH, die Wirecard Issuing Technologies GmbH und die Wirecard Global Sales GmbH.
  • Indes schreibt das Handelsblatt, dass bereits zahlreiche Kunden Wirecard angesichts der Entwicklungen rund um den Bilanzskandal den Rücken zuwenden.
  • Das schafft freilich Raum für die Konkurrenz: Kreditkartenzahlungen bei Aldi Süd werden in Zukunft über Payone abgewickelt, gab der Discounter am Donnerstag bekannt.
  • Auch hieß es im Lauf dieser Woche, dass das Fintech Solaris nach einem 60-Millionen-Euro-Investment bereits die Finger nach den Wirecard-Kunden ausstreckt.

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