30.06.2020

Wirecard-Skandal hat auch in Österreich rechtliche Konsequenzen

Neben Wirecard selbst stehen auch die Finanzaufsicht Bafin und die Wirtschaftsprüfer EY in der Kritik. Nun gibt es auch in Österreich entsprechende Klagen.
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Wirecard
(c) Wirecard

Knapp zwei Milliarden Euro an Luftbuchungen fehlen auf den Konten des Zahlungsabwicklers Wirecard, und im Zuge dieses Bilanzskandals musste der Dax-Konzern Insolvenz anmelden. Dabei sind neben dem Unternehmen selbst vor allem die deutschen Finanzaufsicht Bafin und die Wirtschaftsprüfer EY in die Kritik geraten. Auch in Österreich hat der Wirecard-Bilanzskandal Konsequenzen – und nun werden rechtliche Schritte gesetzt, wie Der Standard berichtet.

Ansprüche aus Österreich gegen Bafin und EY

Dem Bericht zufolge evaluiert die Anwaltskanzlei Christandl & Partner bereits Ansprüche gegen Bafin und EY, zudem werden die Mitglieder des Aufsichtsrats in dieser Angelegenheit belangt – der Anwaltskanzlei zufolge ist man der Verpflichtung des Aufsichtsrats, die Einführung von Kontrollsystemen zu überwachen, nicht nachgekommen.

Zwei angeklagte Österreicher im Wirecard-Skandal

Seit Montag gibt es in Österreich dem Zeitungsbericht zufolge außerdem eine Strafanzeige, die sich gegen Ex-Wirecard-Chef Markus Braun und den früheren Vorstand Jan Marsalek richtet. Anwalt Jörg Zarbl regte diese Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Wien wegen des Verdachts der Marktmanipulation und des schweren Betrugs an.

Den Inlandsbezug gibt es erstens, weil es auch in Österreich viele Wirecard-Investoren gibt – und zweitens, weil beide Männer österreichische Staatsbürger sind. Zugleich ist der Wirecard-Skandal ein Politikum: Braun hat für die NEOS und die ÖVP gespendet und wurde von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in das Strategieteam Think Austria geholt. Für die beiden Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Wirecard macht weiter

Indes hat Wirecard am späten Montagabend grünes Licht von der Finanzmarktaufsicht FCA bekommen, elektronische Zahlungen in Großbritannien wieder abzuwickeln. Allerdings will die FCA die Geschäfte von Wirecard weiterhin genau im Auge behalten.

Die US-Tochter Wirecard North America erklärte indes in der Nacht zum Dienstag, man wolle einen neuen Eigentümer zu finden. Wirecard North America Inc sei eine separate rechtliche und geschäftliche Einheit, trage sich selbst und sei „im Wesentlichen unabhängig“ von der Pleite gegangenen Mutterfirma in Aschheim bei München, heißt es in einem Bericht der Wiener Zeitung.

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Michael Waupotitsch, Vice President Textile Recycling bei Andritz © Andritz Group

Allein in Österreich könnten zukünftig rund 220.000 Tonnen davon besser verwertet werden. Bisher scheitert eine echte Kreislaufwirtschaft jedoch an der Praxis: „Wirkliches Faser-zu-Faser-Recycling, also sprich aus Abfällen wirklich wieder ein Kleidungsstück zu machen, das liegt im Bereich von 1% und weniger“, zieht Michael Waupotitsch, Vice President Textile Recycling bei Andritz, im Gespräch ernüchternde Bilanz. Der Großteil der Altkleider wird deponiert oder verbrannt.

Vorhersage statt bloßer Materialbestimmung

Hier setzt die neue Technologie „teXscan“ an, die Andritz gemeinsam mit der französischen Tochtergesellschaft Laroche entwickelt. Während bestehende Nahinfrarot-Systeme lediglich die reine Materialzusammensetzung bestimmen können, soll die neue Lösung erstmals die konkrete Rezyklierfähigkeit zerstörungsfrei vorhersagen.

„Die Innovation dabei ist, dass man erstmals nicht nur Farbe oder Zusammensetzung messen, sondern eine Vorhersage treffen kann, wie gut etwas recycelbar ist.“, so Waupotitsch. Das System ordnet den Textilien einen Score von 0 bis 100 zu, der auf Kriterien wie der Faserlänge und dem Kurzfaseranteil basiert. Waupotitsch betont jedoch im Gespräch, dass es sich hierbei um „keinen industriellen Standard“, sondern primär um eine „Entscheidungshilfe“ für Sortier- und Recyclingbetriebe handelt.

Der teXscan © Andritz

Bislang nur weiße Baumwolle identifizierbar

Bislang beschränkt sich die Analysefähigkeit des Prototyps ausschließlich auf weiße Baumwollfasern. Die größte Herausforderung im Massenmarkt stellen jedoch Mischgewebe und gefärbte Stoffe dar, die den Großteil heutiger Fast Fashion ausmachen. Andritz plant, bis Ende des Jahres verlässliche Aussagen über farbige Baumwolle zu treffen; Mischgewebe sollen als nächstes folgen.

Aktuell existiert das System als Tischgerät. Um industriell relevant zu werden, soll die Technologie zu Handheld-Geräten oder vollautomatisierten Online-Sensoren für Förderbänder weiterentwickelt werden, erklärt der Textil-Recycling-Experte.

teXscan als strategischer „Door Opener“

„Recycling von Textilien steht im Wettbewerb mit extrem günstigen Frischfasern“, merkt Waupotitsch im Gespräch an. Man müsse das gesamte wirtschaftliche System beachten und vorsichtig sein sich in dieser Hinsicht nicht selbst zu belügen, denn „unterm Strich muss es sich auch rechnen“, so der Experte. Zudem fehlen in Europa flächendeckende, genormte Sammelsysteme, wie man sie vom Altpapier kennt.

Für den Technologiekonzern ist der Scanner ohnehin nicht das primäre Endprodukt sondern eine Möglichkeit der Zusammenarbeit. Andritz versteht sich als Maschinen- und Anlagenbauer. Das Messgerät soll vielmehr als „Door-Opener“ fungieren, um letztlich großskalierte mechanische und chemische Recyclinganlagen zu vertreiben.

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AI Summaries

Wirecard-Skandal hat auch in Österreich rechtliche Konsequenzen

  • Knapp zwei Milliarden Euro an Luftbuchungen fehlen auf den Konten des Zahlungsabwicklers Wirecard, und im Zuge dieses Bilanzskandals musste der Dax-Konzern Insolvenz anmelden.
  • Dabei sind neben dem Unternehmen selbst vor allem die deutschen Finanzaufsicht Bafin und die Wirtschaftsprüfer EY in die Kritik geraten.
  • Einem Bericht des Standard zufolge evaluiert die Anwaltskanzlei Christandl & Partner bereits Ansprüche gegen Bafin und EY, zudem werden die Mitglieder des Aufsichtsrats in dieser Angelegenheit belangt – der Anwaltskanzlei zufolge ist man der Verpflichtung des Aufsichtsrats, die Einführung von Kontrollsystemen zu überwachen, nicht nachgekommen.
  • Seit Montag gibt es in Österreich dem Zeitungsbericht zufolge außerdem eine Strafanzeige, die sich gegen Ex-Wirecard-Chef Markus Braun und den früheren Vorstand Jan Marsalek richtet.
  • Den Inlandsbezug gibt es erstens, weil es auch in Österreich viele Wirecard-Investoren gibt – und zweitens, weil beide Männer österreichische Staatsbürger sind.
  • Für die beiden Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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Wirecard-Skandal hat auch in Österreich rechtliche Konsequenzen

  • Knapp zwei Milliarden Euro an Luftbuchungen fehlen auf den Konten des Zahlungsabwicklers Wirecard, und im Zuge dieses Bilanzskandals musste der Dax-Konzern Insolvenz anmelden.
  • Dabei sind neben dem Unternehmen selbst vor allem die deutschen Finanzaufsicht Bafin und die Wirtschaftsprüfer EY in die Kritik geraten.
  • Einem Bericht des Standard zufolge evaluiert die Anwaltskanzlei Christandl & Partner bereits Ansprüche gegen Bafin und EY, zudem werden die Mitglieder des Aufsichtsrats in dieser Angelegenheit belangt – der Anwaltskanzlei zufolge ist man der Verpflichtung des Aufsichtsrats, die Einführung von Kontrollsystemen zu überwachen, nicht nachgekommen.
  • Seit Montag gibt es in Österreich dem Zeitungsbericht zufolge außerdem eine Strafanzeige, die sich gegen Ex-Wirecard-Chef Markus Braun und den früheren Vorstand Jan Marsalek richtet.
  • Den Inlandsbezug gibt es erstens, weil es auch in Österreich viele Wirecard-Investoren gibt – und zweitens, weil beide Männer österreichische Staatsbürger sind.
  • Für die beiden Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

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  • Knapp zwei Milliarden Euro an Luftbuchungen fehlen auf den Konten des Zahlungsabwicklers Wirecard, und im Zuge dieses Bilanzskandals musste der Dax-Konzern Insolvenz anmelden.
  • Dabei sind neben dem Unternehmen selbst vor allem die deutschen Finanzaufsicht Bafin und die Wirtschaftsprüfer EY in die Kritik geraten.
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Wirecard-Skandal hat auch in Österreich rechtliche Konsequenzen

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  • Einem Bericht des Standard zufolge evaluiert die Anwaltskanzlei Christandl & Partner bereits Ansprüche gegen Bafin und EY, zudem werden die Mitglieder des Aufsichtsrats in dieser Angelegenheit belangt – der Anwaltskanzlei zufolge ist man der Verpflichtung des Aufsichtsrats, die Einführung von Kontrollsystemen zu überwachen, nicht nachgekommen.
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  • Für die beiden Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

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