30.06.2020

Wirecard-Skandal hat auch in Österreich rechtliche Konsequenzen

Neben Wirecard selbst stehen auch die Finanzaufsicht Bafin und die Wirtschaftsprüfer EY in der Kritik. Nun gibt es auch in Österreich entsprechende Klagen.
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Wirecard
(c) Wirecard

Knapp zwei Milliarden Euro an Luftbuchungen fehlen auf den Konten des Zahlungsabwicklers Wirecard, und im Zuge dieses Bilanzskandals musste der Dax-Konzern Insolvenz anmelden. Dabei sind neben dem Unternehmen selbst vor allem die deutschen Finanzaufsicht Bafin und die Wirtschaftsprüfer EY in die Kritik geraten. Auch in Österreich hat der Wirecard-Bilanzskandal Konsequenzen – und nun werden rechtliche Schritte gesetzt, wie Der Standard berichtet.

Ansprüche aus Österreich gegen Bafin und EY

Dem Bericht zufolge evaluiert die Anwaltskanzlei Christandl & Partner bereits Ansprüche gegen Bafin und EY, zudem werden die Mitglieder des Aufsichtsrats in dieser Angelegenheit belangt – der Anwaltskanzlei zufolge ist man der Verpflichtung des Aufsichtsrats, die Einführung von Kontrollsystemen zu überwachen, nicht nachgekommen.

Zwei angeklagte Österreicher im Wirecard-Skandal

Seit Montag gibt es in Österreich dem Zeitungsbericht zufolge außerdem eine Strafanzeige, die sich gegen Ex-Wirecard-Chef Markus Braun und den früheren Vorstand Jan Marsalek richtet. Anwalt Jörg Zarbl regte diese Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Wien wegen des Verdachts der Marktmanipulation und des schweren Betrugs an.

Den Inlandsbezug gibt es erstens, weil es auch in Österreich viele Wirecard-Investoren gibt – und zweitens, weil beide Männer österreichische Staatsbürger sind. Zugleich ist der Wirecard-Skandal ein Politikum: Braun hat für die NEOS und die ÖVP gespendet und wurde von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in das Strategieteam Think Austria geholt. Für die beiden Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Wirecard macht weiter

Indes hat Wirecard am späten Montagabend grünes Licht von der Finanzmarktaufsicht FCA bekommen, elektronische Zahlungen in Großbritannien wieder abzuwickeln. Allerdings will die FCA die Geschäfte von Wirecard weiterhin genau im Auge behalten.

Die US-Tochter Wirecard North America erklärte indes in der Nacht zum Dienstag, man wolle einen neuen Eigentümer zu finden. Wirecard North America Inc sei eine separate rechtliche und geschäftliche Einheit, trage sich selbst und sei „im Wesentlichen unabhängig“ von der Pleite gegangenen Mutterfirma in Aschheim bei München, heißt es in einem Bericht der Wiener Zeitung.

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Context64.ai CEO & Founder Marko Lah (r.) mit COO Jan Bernasch (l.)

Das steirische Startup Context64.ai, gegründet von Marko Lah, hat sich auf die Bereitstellung horizontaler und industrieagnostischer KI-Infrastruktur spezialisiert. Erst Anfang des Jahres ging das Unternehmen mit der deutschen 3DSE Management Consultants GmbH eine strategische Allianz ein – brutkasten berichtete. Nun stellen die Grazer die technologische Plattform für die neue „Data2AI“-Produktlinie des deutschen Softwareentwicklers Emposo bereit.

Klare Rollenverteilung

Die Rollenverteilung bei der Kooperation ist klar: Context64 stellt die Plattform, Emposo baut daraus fertige Kundenlösungen. Emposo ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Hays Holding. Während der Mutterkonzern Hays primär als weltweit agierender Personaldienstleister im Recruiting-Bereich bekannt ist, konzentriert sich Emposo als spezialisierter Lösungsanbieter auf IT- und Engineering-Dienstleistungen sowie die Abwicklung von Werk- und Serviceverträgen. Nach einer einjährigen Pilotphase wurde die Zusammenarbeit mit dem Grazer Startup nun fest verankert.

Strukturierte Daten statt KI-Halluzinationen

Der Software-Stack von Context64.ai setzt beim sogenannten Kontextproblem herkömmlicher Sprachmodelle an. Über den „Data Context Hub“ werden verteilte Unternehmensdaten – darunter Anforderungen, Stücklisten und Qualitätsdaten – in einem Knowledge Graph miteinander vernetzt.

Die ergänzende Komponente „M4AI“ (Memory for AI) ermöglicht KI-Agenten den gezielten Zugriff auf dieses strukturierte Wissen. Dadurch navigieren die Agenten entlang der realen Unternehmensstruktur, anstatt isolierte Dokumente zu durchsuchen. Das soll Verarbeitungszeiten verkürzen, Fehlantworten (Halluzinationen) minimieren und den Ressourceneinsatz senken.

Pilotprojekt im Automobil-Sektor

Als ersten produktiven Anwendungsfall nennen die Unternehmen ein Projekt aus dem Automobil-Engineering, bei dem ausführbare Testfälle automatisiert aus Spezifikationen und Signaldaten erzeugt werden. Laut Aussendung führte der Einsatz der Software in dem langjährigen Kundenprogramm zu einer siebenfachen Produktivitätssteigerung gegenüber der zuvor wochenlangen manuellen Erstellung.

Context64.ai-Gründer Marko Lah sieht in dem Projekt ein übergeordnetes Muster für den Markt: „KI selbst wird zur Commodity – entscheidend ist, was darunter liegt: die saubere Vernetzung von Daten über Systemgrenzen hinweg, Präzision, effizienter Token-Einsatz.“, argumentiert er. „Die Domänenexperten sitzen bereits in den Unternehmen. Was fehlt, ist die Infrastruktur, dieses Wissen mit KI zu verbinden – die liefern wir als Plattform.“

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AI Summaries

Wirecard-Skandal hat auch in Österreich rechtliche Konsequenzen

  • Knapp zwei Milliarden Euro an Luftbuchungen fehlen auf den Konten des Zahlungsabwicklers Wirecard, und im Zuge dieses Bilanzskandals musste der Dax-Konzern Insolvenz anmelden.
  • Dabei sind neben dem Unternehmen selbst vor allem die deutschen Finanzaufsicht Bafin und die Wirtschaftsprüfer EY in die Kritik geraten.
  • Einem Bericht des Standard zufolge evaluiert die Anwaltskanzlei Christandl & Partner bereits Ansprüche gegen Bafin und EY, zudem werden die Mitglieder des Aufsichtsrats in dieser Angelegenheit belangt – der Anwaltskanzlei zufolge ist man der Verpflichtung des Aufsichtsrats, die Einführung von Kontrollsystemen zu überwachen, nicht nachgekommen.
  • Seit Montag gibt es in Österreich dem Zeitungsbericht zufolge außerdem eine Strafanzeige, die sich gegen Ex-Wirecard-Chef Markus Braun und den früheren Vorstand Jan Marsalek richtet.
  • Den Inlandsbezug gibt es erstens, weil es auch in Österreich viele Wirecard-Investoren gibt – und zweitens, weil beide Männer österreichische Staatsbürger sind.
  • Für die beiden Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

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Wirecard-Skandal hat auch in Österreich rechtliche Konsequenzen

  • Knapp zwei Milliarden Euro an Luftbuchungen fehlen auf den Konten des Zahlungsabwicklers Wirecard, und im Zuge dieses Bilanzskandals musste der Dax-Konzern Insolvenz anmelden.
  • Dabei sind neben dem Unternehmen selbst vor allem die deutschen Finanzaufsicht Bafin und die Wirtschaftsprüfer EY in die Kritik geraten.
  • Einem Bericht des Standard zufolge evaluiert die Anwaltskanzlei Christandl & Partner bereits Ansprüche gegen Bafin und EY, zudem werden die Mitglieder des Aufsichtsrats in dieser Angelegenheit belangt – der Anwaltskanzlei zufolge ist man der Verpflichtung des Aufsichtsrats, die Einführung von Kontrollsystemen zu überwachen, nicht nachgekommen.
  • Seit Montag gibt es in Österreich dem Zeitungsbericht zufolge außerdem eine Strafanzeige, die sich gegen Ex-Wirecard-Chef Markus Braun und den früheren Vorstand Jan Marsalek richtet.
  • Den Inlandsbezug gibt es erstens, weil es auch in Österreich viele Wirecard-Investoren gibt – und zweitens, weil beide Männer österreichische Staatsbürger sind.
  • Für die beiden Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

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  • Knapp zwei Milliarden Euro an Luftbuchungen fehlen auf den Konten des Zahlungsabwicklers Wirecard, und im Zuge dieses Bilanzskandals musste der Dax-Konzern Insolvenz anmelden.
  • Dabei sind neben dem Unternehmen selbst vor allem die deutschen Finanzaufsicht Bafin und die Wirtschaftsprüfer EY in die Kritik geraten.
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  • Dabei sind neben dem Unternehmen selbst vor allem die deutschen Finanzaufsicht Bafin und die Wirtschaftsprüfer EY in die Kritik geraten.
  • Einem Bericht des Standard zufolge evaluiert die Anwaltskanzlei Christandl & Partner bereits Ansprüche gegen Bafin und EY, zudem werden die Mitglieder des Aufsichtsrats in dieser Angelegenheit belangt – der Anwaltskanzlei zufolge ist man der Verpflichtung des Aufsichtsrats, die Einführung von Kontrollsystemen zu überwachen, nicht nachgekommen.
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  • Für die beiden Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

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