30.06.2020

Wirecard-Skandal hat auch in Österreich rechtliche Konsequenzen

Neben Wirecard selbst stehen auch die Finanzaufsicht Bafin und die Wirtschaftsprüfer EY in der Kritik. Nun gibt es auch in Österreich entsprechende Klagen.
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Wirecard
(c) Wirecard

Knapp zwei Milliarden Euro an Luftbuchungen fehlen auf den Konten des Zahlungsabwicklers Wirecard, und im Zuge dieses Bilanzskandals musste der Dax-Konzern Insolvenz anmelden. Dabei sind neben dem Unternehmen selbst vor allem die deutschen Finanzaufsicht Bafin und die Wirtschaftsprüfer EY in die Kritik geraten. Auch in Österreich hat der Wirecard-Bilanzskandal Konsequenzen – und nun werden rechtliche Schritte gesetzt, wie Der Standard berichtet.

Ansprüche aus Österreich gegen Bafin und EY

Dem Bericht zufolge evaluiert die Anwaltskanzlei Christandl & Partner bereits Ansprüche gegen Bafin und EY, zudem werden die Mitglieder des Aufsichtsrats in dieser Angelegenheit belangt – der Anwaltskanzlei zufolge ist man der Verpflichtung des Aufsichtsrats, die Einführung von Kontrollsystemen zu überwachen, nicht nachgekommen.

Zwei angeklagte Österreicher im Wirecard-Skandal

Seit Montag gibt es in Österreich dem Zeitungsbericht zufolge außerdem eine Strafanzeige, die sich gegen Ex-Wirecard-Chef Markus Braun und den früheren Vorstand Jan Marsalek richtet. Anwalt Jörg Zarbl regte diese Ermittlungen bei der Staatsanwaltschaft Wien wegen des Verdachts der Marktmanipulation und des schweren Betrugs an.

Den Inlandsbezug gibt es erstens, weil es auch in Österreich viele Wirecard-Investoren gibt – und zweitens, weil beide Männer österreichische Staatsbürger sind. Zugleich ist der Wirecard-Skandal ein Politikum: Braun hat für die NEOS und die ÖVP gespendet und wurde von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in das Strategieteam Think Austria geholt. Für die beiden Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

Wirecard macht weiter

Indes hat Wirecard am späten Montagabend grünes Licht von der Finanzmarktaufsicht FCA bekommen, elektronische Zahlungen in Großbritannien wieder abzuwickeln. Allerdings will die FCA die Geschäfte von Wirecard weiterhin genau im Auge behalten.

Die US-Tochter Wirecard North America erklärte indes in der Nacht zum Dienstag, man wolle einen neuen Eigentümer zu finden. Wirecard North America Inc sei eine separate rechtliche und geschäftliche Einheit, trage sich selbst und sei „im Wesentlichen unabhängig“ von der Pleite gegangenen Mutterfirma in Aschheim bei München, heißt es in einem Bericht der Wiener Zeitung.

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Das Flatwise-Gründertrio (v.l.) Marc Lindorfer, Edwin Schneider und Johannes Reichl © Flatwise

Wenn es nach Johannes Reichl, Edwin Schneider und Marc Lindorfer geht, ist Immobilienverwaltung bis heute vor allem eines: kleinteilig, zeitintensiv und von manuellen Abläufen geprägt. Genau hier wollen die drei Linzer mit ihrem Startup Flatwise ansetzen. Das Gründerteam entwickelt eine Software, die zentrale Aufgaben von Vermieter:innen, von Mietanpassungen über Betriebskostenabrechnungen bis zur Vorbereitung von Steuerunterlagen, mithilfe von KI-Agenten automatisieren soll. Bereits vor dem offiziellen Marktstart setzen laut Angaben des Startups Vermieter:innen mit insgesamt mehr als 3.000 Wohnungen auf die Plattform.

Von der Pilot- zur Marktphase

Das Team, das erst im August 2026 eine GmbH gegründet hat, hat sein Produkt in den vergangenen Monaten eng mit den ersten 100 Pilotnutzer:innen weiterentwickelt, mit Feedback, Interviews und echten Kund:innendaten, wie Mitgründer Johannes Reichl im Interview erklärt. Der Ansatz unterscheide sich damit von klassischen Proptech-Lösungen, die bestehende Prozesse lediglich digitalisieren: „Wir wollen Immobilienverwaltung nicht nur digitalisieren, sondern grundlegend neu denken. Immobilien sollen sich künftig weitgehend von selbst verwalten können. Vermieter:innen können durch die Software von Flatwise professionell vermieten, ohne dabei selbst Fachexpert:innen sein zu müssen“, so Reichl.

KI-Agenten im Einsatz

Konkret möchte Flatwise KI dort einsetzen, wo Verwaltungsprozesse sinnvoll automatisiert oder unterstützt werden können. Dazu zählen für das Team unter anderem die Vorbereitung und Berechnung von Mietanpassungen, die Unterstützung bei Betriebskostenabrechnungen sowie die strukturierte Aufbereitung von Finanz- und Steuerinformationen. Der KI-Agent verbindet dabei unterschiedliche Daten und Prozessschritte innerhalb der Software, bereitet relevante Informationen auf und unterstützt Vermieter:innen bei der weiteren Bearbeitung.

Der Weg zum Ökosystem

Im Schnitt verwaltet ein:e Flatwise-Nutzer:in laut Unternehmen aktuell rund zehn Wohnungen. Für Reichl zeigt sich dabei ein klares Bild der Branche: „Der Markt ist extrem fragmentiert, es gibt viele Anbieter, die eigentlich zusammenhängen müssten, aber kaum vernetzt sind.“

Dieses Nebeneinander will Flatwise auflösen und sich schrittweise zu einem Ökosystem entwickeln, das Vermieter:innen, Mieter:innen und Dienstleister:innen auf einer Plattform zusammenbringt. „Wir glauben daran, dass gute Vermieter:innen das Wohnen für alle besser machen. Flatwise soll es einfacher machen, gut zu vermieten“, heißt es dazu vom Gründungsteam.

Enterprise-Lösung in Arbeit

Flatwise richtet sich an Vermieter:innen mit Beständen zwischen einer und hundert Immobilien. Mittlerweile hätten sich aber auch Hausverwaltungen und Bestandshalter:innen mit deutlich größeren Portfolios gemeldet. Deshalb entwickelt Flatwise momentan ein Enterprise-Modell, das künftig gezielt auf die Anforderungen größerer Bestandshalter:innen und Hausverwaltungen eingehen soll, wie der Mitgründer im Interview erklärt.

Wachstum vorerst ohne Angels oder VCs

Trotz bestehender Investmentangebote will das Team bei der Finanzierung vorerst auf Förderungen und den eigenen Cashflow setzen. Rund 20 Angebote von Angels und Venture-Capital-Geber:innen sind laut Reichl bereits eingegangen. Aufgegriffen werden sollen sie frühestens, wenn erste Umsätze stehen. Für eine geplante Wachstumsphase ist jedoch in der ersten Jahreshälfte 2027 eine Finanzierungsrunde angedacht. Unterstützung erhält das Gründerteam zudem im Inkubatorprogramm von tech2b durch ein Advisory Board aus Immobilienexpert:innen und erfahrenen Unternehmer:innen.

Wissen als Türöffner

Um neue Kund:innen zu erreichen, setzt Flatwise zusätzlich auf einen eigenen Immobilienratgeber mit aktuell rund 160 Artikeln, der komplexe Themen rund um Immobilien und Wohnen laienverständlich aufbereitet. Bereits mehrere tausend Personen sollen die Inhalte monatlich lesen. Für Reichl ist das ein wichtiger Kanal, um Vertrauen aufzubauen und so langfristig neue Nutzer:innen für die Plattform zu gewinnen.

Im kommenden Jahr will Flatwise nach eigenen Angaben marktführend in Österreich werden. Mittelfristig ist auch eine internationale Expansion, etwa nach Deutschland, angedacht. Ein konkreter Zeitpunkt steht laut Reichl aber noch nicht fest.

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AI Summaries

Wirecard-Skandal hat auch in Österreich rechtliche Konsequenzen

  • Knapp zwei Milliarden Euro an Luftbuchungen fehlen auf den Konten des Zahlungsabwicklers Wirecard, und im Zuge dieses Bilanzskandals musste der Dax-Konzern Insolvenz anmelden.
  • Dabei sind neben dem Unternehmen selbst vor allem die deutschen Finanzaufsicht Bafin und die Wirtschaftsprüfer EY in die Kritik geraten.
  • Einem Bericht des Standard zufolge evaluiert die Anwaltskanzlei Christandl & Partner bereits Ansprüche gegen Bafin und EY, zudem werden die Mitglieder des Aufsichtsrats in dieser Angelegenheit belangt – der Anwaltskanzlei zufolge ist man der Verpflichtung des Aufsichtsrats, die Einführung von Kontrollsystemen zu überwachen, nicht nachgekommen.
  • Seit Montag gibt es in Österreich dem Zeitungsbericht zufolge außerdem eine Strafanzeige, die sich gegen Ex-Wirecard-Chef Markus Braun und den früheren Vorstand Jan Marsalek richtet.
  • Den Inlandsbezug gibt es erstens, weil es auch in Österreich viele Wirecard-Investoren gibt – und zweitens, weil beide Männer österreichische Staatsbürger sind.
  • Für die beiden Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

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Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

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Wirecard-Skandal hat auch in Österreich rechtliche Konsequenzen

  • Knapp zwei Milliarden Euro an Luftbuchungen fehlen auf den Konten des Zahlungsabwicklers Wirecard, und im Zuge dieses Bilanzskandals musste der Dax-Konzern Insolvenz anmelden.
  • Dabei sind neben dem Unternehmen selbst vor allem die deutschen Finanzaufsicht Bafin und die Wirtschaftsprüfer EY in die Kritik geraten.
  • Einem Bericht des Standard zufolge evaluiert die Anwaltskanzlei Christandl & Partner bereits Ansprüche gegen Bafin und EY, zudem werden die Mitglieder des Aufsichtsrats in dieser Angelegenheit belangt – der Anwaltskanzlei zufolge ist man der Verpflichtung des Aufsichtsrats, die Einführung von Kontrollsystemen zu überwachen, nicht nachgekommen.
  • Seit Montag gibt es in Österreich dem Zeitungsbericht zufolge außerdem eine Strafanzeige, die sich gegen Ex-Wirecard-Chef Markus Braun und den früheren Vorstand Jan Marsalek richtet.
  • Den Inlandsbezug gibt es erstens, weil es auch in Österreich viele Wirecard-Investoren gibt – und zweitens, weil beide Männer österreichische Staatsbürger sind.
  • Für die beiden Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

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Wirecard-Skandal hat auch in Österreich rechtliche Konsequenzen

  • Knapp zwei Milliarden Euro an Luftbuchungen fehlen auf den Konten des Zahlungsabwicklers Wirecard, und im Zuge dieses Bilanzskandals musste der Dax-Konzern Insolvenz anmelden.
  • Dabei sind neben dem Unternehmen selbst vor allem die deutschen Finanzaufsicht Bafin und die Wirtschaftsprüfer EY in die Kritik geraten.
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  • Einem Bericht des Standard zufolge evaluiert die Anwaltskanzlei Christandl & Partner bereits Ansprüche gegen Bafin und EY, zudem werden die Mitglieder des Aufsichtsrats in dieser Angelegenheit belangt – der Anwaltskanzlei zufolge ist man der Verpflichtung des Aufsichtsrats, die Einführung von Kontrollsystemen zu überwachen, nicht nachgekommen.
  • Seit Montag gibt es in Österreich dem Zeitungsbericht zufolge außerdem eine Strafanzeige, die sich gegen Ex-Wirecard-Chef Markus Braun und den früheren Vorstand Jan Marsalek richtet.
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  • Für die beiden Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.

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  • Für die beiden Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.