28.10.2025
INTERVIEW

„Wir sollten nicht groß verhandeln, sondern einfach Dinge tun“

Franz Zöchbauer, Managing Director Verbund Ventures, spricht im Interview am Rande des Verbund Venture Day 2025 über die neue Initiative "Energy Launchpad".
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Franz Zöchbauer leitet Verbund X Ventures
Franz Zöchbauer leitet VERBUND X Ventures | (c) VERBUND

Energy Launchpad – so heißt eine neue gemeinsame Initiative von Österreichs größtem Energie-Anbieter Verbund gemeinsam mit den Energie-Unternehmen EnBW (Deutschland) und Energie 360° (Schweiz) auf Corporate-Seite sowie der TU Wien, TU München und der ETH Zürich auf Uni-Seite (brutkasten berichtete).

Die Initiative, die beim Verbund Venture Day 2025 präsentiert wurde, setzt als „europäische Plattform für Energieinnovation“ auf Open Innovation und soll gemeinsame Projekte von Forschung, Industrie und Startups bzw. Spin-offs hervorbringen. Wir sprachen mit Franz Zöchbauer, Managing Director Verbund Ventures, am Rande des Venture Days über die konkreten Pläne und Ziele.


brutkasten: Ihr habt nun das Energy Launchpad präsentiert. Was war der Stein des Anstoßes, jetzt so eine breite Initiative zwischen Corporates und Forschung zu machen, um auch das Spin-off- und Startup-Umfeld zu stärken?

Franz Zöchbauer: Wir sind überzeugt, dass Innovation nur dann erfolgreich ist, wenn wir sie im Ökosystem vorantreiben. Unser Innovationsansatz bei Verbund ist „Innovation Symphony“, da Innovation nur gemeinsam im Ökosystem entsteht. Aus diesem Grund haben wir in den letzten Jahren jährlich eine Innovationsreise mit unserem Management unternommen, 2024 nach Zürich und heuer im Frühjahr nach München.

Dabei haben wir auch Christian Schaffner von der ETH kennengelernt, woraus ein sehr guter Kontakt und einige Projekte entstanden sind. Wir wurden zudem durch die Gespräche mit Helmut Schönenberger, dem CEO von UnternehmerTUM (Anm.: Spin-off-Zentrum der TU München), inspiriert. Er hat uns gezeigt, dass geographisch das Silicon Valley gleich groß ist wie die DACH-Region, darüber hinaus haben wir ebenso Top-Universitäten und eine Reihe von großen Corporates. Aber das Silicon Valley bringt die Innovation in die Skalierung, was wir in Europa bzw. in Österreich nicht in ähnlicher Dimension bisher zusammenbringen.

Daher ist unser Ansatz als Verbund, dass wir das Ökosystem größer denken müssen, über Österreich hinaus. Der naheliegende Ansatz war daher, Zürich und München im ersten Schritt zu nehmen, da dies auch kulturell zu uns in Wien und Österreich passt und wir von beiden Ländern und beiden Universitäten extrem viel lernen können. Das war der Impuls, etwas zu initiieren, das dazu beiträgt, diesen Innovation Gap zu schließen.

Die ETH Zürich und die TU München werden auch sehr oft als Paradebeispiele genannt, die eine wirklich gute Spin-off-Strategie auf den Boden gebracht haben. Sind sie aus deiner Sicht auch Vorbilder für die heimischen Unis?

Genau das sind sie. Nachdem wir beschlossen haben, das Energy Launchpad zu initiieren, waren wir zuerst im Gespräch mit der ETH und UnternehmerTUM. Dann haben wir mit Jens Schneider, dem Rektor der TU Wien, geredet, und er hat sofort zugesagt: „Franz, wir sind da mit dabei!“. Er ist sogar zum ersten Workshop für die Planung des Energy Launchpads als Rektor selbst nach München gefahren und hat mitgemacht.

Wenn man UnternehmerTUM betrachtet, gab es dort über 1.100 Spin-off-Gründungen im letzten Jahrzehnt. Zwei von sieben Milliarden Euro Venture Capital in Deutschland gehen in Startups, Spin-offs und Scale-ups aus dem Münchner Ökosystem – das ist unglaublich. Die ETH Zürich hatte in der letzten Dekade auch über 1.000 Spin-offs. Man merkt schon, wenn man mit diesen Unis redet: Es ist Hands-on, sie gehen in die Umsetzung.

Für mich bedeutet das: Wir sollten nicht groß verhandeln, sondern einfach Dinge tun. Das ist auch unser Ansatz beim Energy Launchpad, dass wir einfach Dinge gemeinsam umsetzen – Hand in Hand. Wir müssen dabei auch das Rad nicht neu erfinden. Wir haben gute Programme in den Unis und gute Rahmenbedingungen bei uns und bei den anderen Corporate-Partnern, die wir einfach verschränken müssen, um gemeinsam rascher zu sein und mehr PS auf die Straße zu bekommen.

Du hast gesagt, der DACH-Raum ist für euch der logische Startpunkt. Ihr habt aber auch schon kommuniziert, dass weitere Partner willkommen sind und Energy Launchpad langfristig auf ganz Europa ausgeweitet werden soll. Gibt es da schon einen konkreten Plan, oder steht die Expansion noch in den Sternen?

Es steht nicht in den Sternen, es liegt klar auf der Hand. Uns war wichtig, mit einer kleinen, kritischen Masse zu beginnen, die attraktiv ist und eine Anziehungskraft entwickelt. Auch mit sechs Partnern ist es oft nicht einfach, Nägel mit Köpfen zu machen. Mir war persönlich wichtig, dass wir es einfach einmal tun und dann überprüfen, was wir gegebenenfalls anpassen müssen, anstatt nur darüber zu reden, was man gemeinsam machen könnte.

Man hat beim Verbund Venture Day schon gesehen, an welche Kooperationspartner wir denken und welche Ökosysteme wir in Europa enger verbinden möchten. Cleantech Scandinavia ist ein wichtiger Player diesbezüglich in Europa. Wir sprechen bereits darüber, wie wir das Launchpad mit den Initiativen in den Nordics verbinden können. Bogusława Cimoszko Skowroński von Cleantech for CEE war auch hier. Es liegt nahe, mit unseren Nachbarstaaten zu reden, wie wir sie einbinden können. Unser Anliegen ist es, Europa wirklich als ein Innovationsökosystem zu verstehen. Damit können wir europäische Technologien stärker und rascher skalieren und profitieren natürlich dann auch als Verbund davon.

In der Kommunikation zu Energy Launchpad wurde gesagt, dass Open Innovation im Zentrum der Initiative steht. Es sollen gemeinsame Projekte vorangetrieben werden. Wie kann man sich das ganz konkret vorstellen, wie diese Kollaborationsprojekte und Open-Innovation-Prozesse funktionieren werden?

Wir gehen das ganz pragmatisch an. Eines wird sein, thematische Challenges zu machen. Hier definieren wir aktiv Problemstellungen der Unternehmen und schreiben dann das Ökosystem in der DACH-Region für Startups und Spin-offs an, die hier Lösungen anbieten können. Im ersten Schritt nehmen wir bestehende Instrumente und öffnen sie den Partnern, um schnell zu sein. Das war für uns der pragmatische Weg, um rasch vorwärtszukommen.

Inhaltlich haben wir dazu bewusst zwei Themen gewählt: Resilienz im Energiesystem sowie AI und Quantencomputing. Wir sind der Meinung, das sind aktuell extreme Herausforderungen, bei denen man Tempo aufnehmen muss. Die drei Universitäten forschen aus unterschiedlichen Blickwinkeln diesbezüglich, und auch die Unternehmen bringen Themen ein. 

Ein konkreter Plan ist zum Beispiel auch, mit der Initiative bei einem Side Event der Münchner Sicherheitskonferenz dabei zu sein und dafür einen inhaltlichen Input vorzubereiten. Dann ist eine Summer School geplant. Hier wollen wir Studierende beziehungsweise junge Graduierte von den drei Unis zusammenholen, um sie im Entrepreneurship auszubilden, um auch in dieser Zielgruppe die Ökosysteme zu verschränken. Außerdem ist geplant, einen gemeinsamen Award auszuloben, um wirklich erfolgreiche Beispiele auf die Bühne zu heben. Es wird von der ETH ein Symposium im Herbst organisiert, wo erste Ergebnisse, die in Arbeit sind, präsentiert werden können. Es ist also einiges in Vorbereitung, das wir durch diese Partner ermöglichen können.

Ich habe zum Abschluss noch eine Frage, die ich auch dem TU-Rektor Jens Schneider ähnlich gestellt habe.  Würdest du dir wünschen, dass das Energy Launchpad auch zum Vorbild für andere Branchen wird, ähnliche Modelle und Kooperationen aufzubauen?

Jedenfalls. Wir haben uns ja mit dem Energy Launchpad selbst auch das AI Launchpad der ETH Zürich zum Vorbild genommen, wovon wir von Christian Schaffner einiges gelernt haben. Es geht um eine stärkere Kooperation und Vernetzung. Das ist ja nicht nur auf die Energie beschränkt; es gibt viele andere Themen, die man genauso auf diese Weise besser lösen könnte. Wir haben so viel Potenzial rund um Österreich. Warum das nicht gemeinsam nutzen? Dafür möchten wir einfach ein starkes Signal setzen und in die Umsetzung gehen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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