24.09.2020

Strategie für Wintertourismus: Maskenpflicht für Seilbahnen, Apres-Ski-Verbot & Co

Die österreichische Bundesregierung präsentierte am Donnerstag ein Konzept zur Sicherheitsprävention für den heimischen Wintertourismus. Neben einer Maskenpflicht für Seilbahnen möchte die Regierung verstärkt auf Coronatests setzen.
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In wenigen Wochen soll die Wintersaison starten. Angesichts der aktuellen Reisewarnungen anderer europäischer Staaten für gewisse Regionen Österreichs ist dies kein leichtes Unterfangen.

Erst gestern erklärte das deutsche Robert Koch Institut neben dem Bundesland Wien auch das Bundesland Vorarlberg zum Risikogebiet.

Angesichts der ausländischen Touristen, die einen Großteil der Nächtigungen in Österreich ausmachen, stellt die aktuelle Lage die heimische Wirtschaft vor große Herausforderungen – insbesondere für Regionen in Westösterreichs, die stark vom Wintertourismus abhängig sind.

Sicherheitskonzept für Wintertourismus

Aufgrund der steigenden Anzahl an Reisewarnungen für Österreich präsentierte die österreichische Bundesregierung am Donnerstag ein Konzept zur Sicherheitsprävention für den heimischen Wintertourismus.

Die Liste an Maßnahmen umfasst zahlreiche Punkte: So soll es bei Seilbahnen künftig eine Maskenpflicht geben. Eine Höchstzahl für geschlossene Gondeln sieht die Bundesregierung allerdings nicht vor.

Bundeskanzler Sebastian Kurz betonte, dass es sich um die selben Regeln wie für öffentliche Verkehrsmittel handeln wird. Zudem soll im Eingangsbereich bei Seilbahnen ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden. Weiters sollen Bodenmarkierungen für den nötigen Abstand sorgen, wobei diese nicht verpflichtend sind. Tourismusministerin Köstinger verwies in diesem Zusammenhang auf die Eigenverantwortung der Wintersportler.

Apres-Ski, Skikurse und Weihnachtsmärkte

Zudem soll auf Hütten das Konsumieren von Speisen und Getränken nur im Sitzen erlaubt sein. Trinken und Tanzen im Stehen wird daher nicht mehr möglich sein. Apres-Ski in seiner bisherigen Form ist daher Tabu. Tirols Landeshauptmann Günther Platter, der ebenfalls bei der Pressekonferenz anwesend war, erläuterte, dass die Apres-Ski-Industrie rund drei Prozent der Wirtschaftsleitung im Wintertourismus ausmachen würde. „Drei Prozent dürfen nicht die restlichen 97 Prozent gefährden“, so Platter.

Zudem sollen Ski-Schulen Kurse mit höchstens zehn Personen abhalten. Skilehrer sollen zudem kostenlose Tests erhalten. Weiters möchte die Bundesregierung das Konzept auch mit anderen Ländern absprechen. Weihnachtsmärkte sollen auch weiterhin möglich sein.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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AI Summaries

Strategie für Wintertourismus: Maskenpflicht für Seilbahnen, Apres-Ski-Verbot & Co

  • Angesichts der aktuellen Reisewarnung anderer europäischer Staaten für gewisse Regionen Österreichs ist dies kein leichtes Unterfangen.
  • Angesichts der ausländischen Touristen, die einen Großteil der Nächtigungen in Österreich ausmachen, stellt die aktuelle Lage die heimische Wirtschaft vor große Herausforderungen – insbesondere für Regionen in Westösterreich, die stark vom Wintertourismus abhängig sind.
  • Angesichts der steigenden Zahl an Reisewarnungen für Österreich präsentierte die österreichische Bundesregierung am Donnerstag ein Konzept zur Sicherheitsprävention für den heimischen Wintertourismus.
  • Bundeskanzler Sebastian Kurz betonte, dass es sich um die gleichen Regeln, wie in öffentlichen Verkehrsmitteln handeln wird.
  • Zudem soll im Eingangsbereich bei Seilbahnen ein Mindestabstand von einem Meter eingehalten werden.
  • Apres-Ski, Skikurse und Weihnachtsmärkte: Zudem soll auf Hütten das Konsumieren von Speisen und Getränken nur im Sitzen erlaubt sein.

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