23.02.2016

Wingly: Die Mitflugzentrale macht Fliegen billiger

Seinen leeren Beifahrersitz im Auto im Internet anzubieten, ist bereits üblich. Das deutsch-französische Startup Wingly münzt dieses Konzept jetzt auf den Luftraum um. Die Gewinner bei ihrem interessanten Konzept sind allerdings nicht nur die Passagiere.
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Wer sich selbst kein Auto leisten kann oder will, greift oftmals auf im Internet organisierte Mitfahrgelegenheiten zurück. Online-Plattformen wie BlaBlaCar oder Mitfahrgelegenheit.at bieten Sitzplatz-Börsen an. Das deutsch-französische Start-up Wingly macht sich dieses Konzept zu Nutze, verlegt den Transport allerdings in die Luft.

Kein Stau am Himmel

Screenshot wingly.io
Screenshot wingly.io

Frei nach dem Motto „Am Himmel haben Sie noch nie einen Stau gesehen“, organisiert Wingly Mitfluggelegenheiten zu günstigen Konditionen. Auf der Web-Plattform inserieren private Piloten, welche Strecken sie wann fliegen; potenzielle Passagiere können über das System einfach und verbindlich buchen. Neben den Routen werden auch kurze und ausführlichere Rundflüge angeboten. Wingly ist derzeit in Frankreich, Deutschland und vereinzelt in Österreich und der Schweiz aktiv.

Demokratisierung der privaten Luftfahrt

“Wir sind selber begeisterte Flieger und Mitflieger; wir möchten auch andere Menschen für diese faszinierende Erfahrung begeistern – unser Ziel ist die Demokratisierung der privaten Luftfahrt,” sagt Wingly-Mitgründer Lars Klein. Konkurrenz für Linineflüge oder das Bahnfahren wird Wingly jedoch keine darstellen. Private Flüge können zum Beispiel wetterbedingt kurzfristig ausfallen.

„Unser Ziel ist die Demokratisierung der privaten Luftfahrt.“

Was für Piloten dabei rausschaut

Piloten müssen für ihren Flugschein 12 Flugstunden pro Jahr durchführen. Flugstunden mit gecharterten Maschinen sind jedoch teuer, je nach Maschine muss man mit rund 200 Euro rechnen. Durch die von Wingly vermittelten Passagiere kann der Pilot bis zu 75 Prozent der Kosten einsparen- ohne allerdings großen Verwaltungsaufwand zu betreiben.


Wingly ist eine Mitflugzentrale. Privatpiloten bieten ihre geplanten Flüge an, sodass Reisende darauf zugreifen und mitfliegen können. Rundflüge, aber auch Flüge von A nach B können gebucht werden. Der Pilot kann seinem Hobby – dem Fliegen – nachgehen und erspart sich zusätzlich einiges an Kosten, genau wie der Passagier.


Geld zurück Garantie

Bezahlt wird bei Wingly via Kreditkarte. Sollte ein Flug ausfallen, bekommt der Kunde sein Geld zurück. Hinter Wingly steckt die BERLARIC Aktiengesellschaft. Gesteuert wird Wingly aktuell aus der Pariser Zentrale, ein deutscher Hauptsitz ist bereits in Planung.

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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