26.01.2021

Impfstoff per Drohne: Deutsches Startup „Wingcopter“ erhält 18 Millionen Euro Investment

In einer Series-A-Finanzierungsrunde konnte sich das hessische Startup "Wingcopter" ein Investment in der Höhe von rund 18 Millionen Euro sichern. Wingcopter produziert Drohnen, die unter anderem zur Verteilung von COVID-19-Impfstoffen in abgelegenen Regionen eingesetzt werden können.
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Wingcopter
Das Gründertrio Jonathan Hesselbarth, Tom Plümmer und Ansgar Kadura | (c) Wingcopter

Das im hessischen Weiterstadt angesiedelte Startup Wingcopter hat sich auf die Entwicklung und den Betrieb von unbemannten Lieferdrohnen spezialisiert. Zum Einsatz kommen die Drohnen im kommerziellen und humanitären Bereich.

Die drei Gründer Jonathan Hesselbarth, Tom Plümmer und Ansgar Kadura konnten in der Vergangenheit die Einsatzfähigkeit der Drohnen bereits unter Beweis stellen. Im Rahmen eines Partnerschaftsprojekts mit der UNICEF kam die Drohne bei Impfstofflieferungen in Vanuatu zum Einsatz. Der Inselstaat liegt im Südpazifik zwischen den Fiji-Inseln und Neukaledonien – unser deutsches Startup-Magazin StartingUP berichtete über das Projekt und die Gründergeschichte von Wingcopter.

18 Millionen Euro Investment

In einer Serie-A-Finanzierungrunde konnte sich das Startup nun ein Investment in der Höhe von rund 18 Millionen Euro sichern. In einem Blogpost des Startups heißt es, dass mit dem frischen Kapital die führende Position im Bereich der drohnengestützten Logistik ausgebaut werden soll. Ein spezieller Fokus soll unter anderem auf Anwendungen im Gesundheitswesen gelegt werden, darunter die Verteilung von COVID-19-Impfstoffen.

Die Finanzierungsrunde wird vom Uber-Geldgeber Xplorer Capital und dem hessischen Wachstumsfonds Futury Regio Growth Fund angeführt.

Die Drohnen sollen künftig Impfstoffe in abgelegene Regionen liefern | (c) Wingcopter

Kapital für Wingcopter Serienproduktion

Am Standort in Hessen wird das aktuelle Modell, der Wingcopter 178 Heavy Lift, produziert. Dieser kann Entfernungen von bis zu 120 Kilometern zurücklegen. Das Besondere: Der Wingcopter kann entweder ein Paket über einen Windenmechanismus präzise absetzen, oder am Zielort landen und mit neuer Nutzlast zum Ausgangsort zurückkehren.

Mit dem Kapital möchte das Startup auch die teilautomatisierten Serienproduktion des Wingcopters am Hauptsitz in Weiterstadt finanzieren. Aktuell arbeiten dort mehr als 100 Mitarbeiter auf rund 7200 Quadratmetern. Die Entwicklung eines neuen Modells und die Eröffnung eines weiteren Standortes in den USA sind in Planung. Darüber hinaus steht die Zertifizierung für kommerzielle Drohnenlieferungen in den USA auf der Agenda.

COVID-19-Response-Projekt in Malawi

In Malawi hat Wingcopter kürzlich ein COVID-19-Response-Projekt mit dem Namen „Drone + Data Aid“ gestartet. In Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) sollen so vor Ort die Lieferketten im Gesundheitswesen verbessert werden.

Im Rahmen dieses Vorhabens hat Wingcopter eine Partnerschaft mit der African Drone and Data Academy von UNICEF geschlossen, um Jugendliche vor Ort im Umgang mit Drohnen zu schulen – von der Missionsplanung bis hin zur Steuerung von Liefer- und Vermessungsflügen.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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