03.08.2017

Willkommen und Abschied in der Startup-Politik

Stephanie Cox kommt, Elisabeth Hakel geht. Über verfrühten Optimismus und das Ringen um Listenplätze.
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Als vergangene Woche bekannt wurde, dass chancen:reich-Initiatorin Stephanie Cox bei den Nationalratswahlen im Oktober für die Liste Pilz kandidieren wird, zeigte sich die österreichische Startup-Community euphorisiert. Kompetent und optimistisch trat die 28-Jährige bei der Pressekonferenz neben Peter Pilz auf. In allen anschließenden Interviews bestätigte sie ihr langjähriges Interesse für die Arbeit in der Politik und den Wunsch, etwas zu verändern. Die Startup-Szene, in der Cox sehr aktiv ist, jubelte und überschlug sich mit Gratulationen. Jemand aus den eigenen Reihen im Parlament – das könnte wirklich einmal etwas bewirken, lautete der Tenor. Tatsächlich heißt es auch auf der Website der neugegründeten Bewegung, man wolle sich „für Startups und gegen Konzernprivilegien, für Informationsfreiheit und gegen Überwachungsstaat, für eine faire Umverteilung von Arbeit, Einkommen und Lebenschancen“ einsetzen. Nicht zuletzt sei die Liste Pilz, wie Cox immer wieder betont, auch selbst eine Art Startup.

Voreilige Freude

Aber Moment. Trotz der großen Freude gilt es, sich einige Fakten bewusst zu machen: Bevor noch irgendetwas anderes passieren kann, muss die Liste Pilz nämlich zunächst einmal den Einzug ins Parlament schaffen – also mindestens vier Prozent der Stimmen erhalten. Das könnte im Hinblick auf jüngste Umfragen knapp werden, die zwischen zwei und fünf Prozent Stimmenanteil für Pilz und seine Mitstreiter variieren. Wenn die Vier-Prozent-Hürde erreicht ist, kommt es weiters darauf an, wer an welchem Listenplatz gereiht ist, denn selbst innerhalb der Liste sind die thematischen Schwerpunkte der Kandidaten – von Tierschutz bis Startups – sehr unterschiedlich. All das, bevor es dann schließlich um die Frage „Regierung oder Opposition?“ ginge. Ganz davon abgesehen wird sich auch zeigen, wie wichtig Pilz das Thema Startups tatsächlich ist und ob Cox nicht viel mehr aufgrund ihrer Expertise im Sozialbereich ins Team geholt wurde.

Frühzeitige Rochaden

Die vorgezogenen Wahlen bringen aber nicht nur neue Gesichter ins Spiel, sie sorgen auch für ein frühzeitiges Aussteigen langjähriger Akteure. Am Mittwoch gab Elisabeth Hakel, SPÖ-Sprecherin für Kunst, Kultur und Startups ihren Rückzug aus der Politik bekannt. Sie hatte auf der Bundesliste der Sozialdemokraten keinen „wählbaren“ Listenplatz und somit keine Chance auf ein Mandat bekommen. Das müsse sie akzeptieren, meinte Hakel im Gespräch mit dem Brutkasten. Über ihre Nachfolge ist noch nichts bekannt. Durch Hakels Weggang ergibt sich in jedem Fall die Frage, wie das Thema Startups nach dem 15. Oktober in der SPÖ personell und thematisch besetzt sein wird. Wie relevant das dann sein wird, darüber entscheidet das Wahlergebnis.
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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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