12.10.2018

Wikitude und Constantia Flexibles bringen AR aufs Packerl

Wikitude, der mobile Augmented Reality (AR) Technologie-Provider und Constantia Flexibles, Hersteller von Verpackungslösungen gehen eine stratgeische Partnerschaft ein. Das Ergebnis dieser Kooperation wird sein, dass Verpackungen von Lebensmittel-, Hygiene- und Pharmaprodukten in naher Zukunft per Smartphone mit digitaler Information angereichert und für Konsumenten aufrufbar werden. Im Gespräch mit dem brutkasten Martin Herdina, CEO von Wikitude über AR als neuartige Informationsbeschaffung.
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Wikitude, AR, Constantia Flexibles
(c) Wikitude - Die stratgeische Partnerschaft zwischen Wikitude und Constantia Flexibles soll Augmented Reality mehr in die Gesellschaft rücken.

Höchstwahrscheinlich hat jeder schon Mal eine Verpackung von Constantia Flexibles in der Hand gehalten. Das Unternehmen hat 40 Standorte in 18 Ländern und gilt als der viertgrößte Verpackungshersteller weltweit. Die Informationen auf den „Packerln“ drehen sich aufgrund des Platzmangels meist um Zutaten und Ablaufdatum. Zudem sind die Worte darauf oft derart klein gehalten, dass das Lesen und Erfassen zu einer kleinen Herausforderung werden kann. Dies soll sich mit der Kooperation zwischen dem Verpackungsunternehmen, das dafür extra eine neue Plattform namens „Constantia Interactive gegründet hat, und Wikitude nun ändern.

+++ Augmented Reality im Albertina Museum +++

Technologie und Markt

„Mit dieser Partnerschaft wollen wir die Welt der Verpackungen und die Bedürfnisse des Verpackungsmarktes besser verstehen lernen. Wenn wir die Anforderungen kennen, dann können wir entsprechende Geschäftsmodelle entwickeln, uns spezialisieren und gemeinsam den Markt mit Constantia Flexibles erschließen. Wir haben die Technologie, sie kennen den Markt“, sagt Wikitude-CEO Martin Herdina.

Produktattraktivität steigern

Laut einer von Wikitude ausgeführten Umfrage wünschen sich 69 Prozent der Konsumenten mehr Information auf der Verpackung, was zugleich auch die Attraktivität des Produkts steigern würde. „Wir wissen, dass Kunden eher zu einem Produkt greifen, bei dem sie mit dem Smartphone nützliche Zusatzinformationen abrufen können”, sagt Alexander Baumgartner, CEO von Constantia Flexibles: „Unsere Antwort heißt ‚Constantia Interactive‘. Sobald die Kamera am Smartphone die innovative Produktverpackung erkennt, können Zusatzinformationen zu Inhaltsstoffen, Gebrauchshinweise oder digitale Gewinnspiele erscheinen“.

Stichwort: Objekterkennung

Eine große Hürde dabei ist die Vielfältigkeit der Produktverpackungen, die die „Interactive Packaging-App“ herausfordert. „Constantia Flexibles hat einen sehr spezifischen Anwendungsbedarf: Sie möchten Verpackungen aller Art erlebbar machen. Damit jede flexible Verpackung, vom Joghurt bis zum Schokoriegel, von einer Smartphonekamera problemlos erkannt werden kann, muss die AR-Technologie dahinter sehr ausgereift sein. Erst im Sommer haben wir mit dem achten Software Development Kit (SDK 8) eine eben solche Technologie auf den Markt gebracht. Das Stichwort heißt hier Objekterkennung: Die Kamera erkennt nicht nur ein Bild, sondern kann nun Objekte aller Art identifizieren – und dann die richtige digitale Information darüberlegen“, erklärt Herdina.

Wikitude, Constantia Flexibles, AR, Augmented Reality
(c) Constantia Flexibles – EIn weiteres Beispiel welche Möglichkeiten Augmented Reality für Konsumenten bieten kann.

Wikitude: „AR raus aus der Nische“

Dabei sei es egal, ob der Konsument ein Android, Apple oder Windows-Gerät verwendet. Herdina ist sicher, dass das die Welt verändern wird: „Die Google-Suche hat vor 20 Jahren das Web revolutioniert. Genauso wird Augmented Reality die Art, wie wir Informationen konsumieren, grundlegend verändern. Stellen Sie sich vor, wenn in Zukunft jeder beim Einkaufen sein Smartphone hervorholt, weil er gerne wissen möchte, was tatsächlich in einem Produkt steckt. AR würde sehr schnell sehr alltäglich werden – und genau da möchten wir als Wikitude hin. Augmented Reality könnte mit solchen Anwendungen sehr bald den Sprung aus der Nische in die Mitte unserer Gesellschaft schaffen“, sagt er.

Constantia Flexibles Alexander Baumgartner über „Interactive Packaging“

Vorstellung des achten Software Development Kit von Wikitude

Über Wikitude

Wikitude gilt als der weltweit führende, unabhängige Augmented Reality (AR)-Pionier und entwickelt seit 2009 von Salzburg (Österreich) aus AR-Technologien für Smartphones, Tablets und Smart Glasses auf iOS und Android. Das Wikitude SDK wird von mehr als 100.000 Entwicklern genutzt und liefert die AR Komponente für tausende Apps weltweit. Laut eigenen Angaben profitieren mehr als eine Milliarde User von Apps, die auf die Wikitude Technologie zurückgreifen. 2017 wurde das Wikitude SDK im Silicon Valley mit dem „Auggie Award“ als bestes AR-Software-Developer Tool ausgezeichnet.

Über Constantia Flexibles

Constantia Flexibles ist der weltweit viertgrößte Hersteller von flexiblen Verpackungslösungen und beschäftigt rund 8.300 Mitarbeiter an 40 Standorten in 18 Ländern. Zu den Geschäftsfeldern zählen Produkte aus den Bereichen“Food und Pharma“. Das Unternehmen beliefert dabei unter anderem Kunden wie etwa L’Oreal, Novartis, Ferrero, Bayer und Lindt.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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