22.11.2023

Wikipedia-Gründer im Interview: „Elon Musk möchte oft einfach nur Spaß haben“

Wikipedia-Gründer Jimmy Wales spricht im brutkasten-Interview am Web Sumimt über seine Beziehung zu Elon Musk, die Finanzierung von Wikipedia und warum er ChatGPT nicht als zuverlässige Quelle sieht.
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Jimmy Wales im brutkasten-Interview am Web Summit | (c) Martin Pacher / brutkasten

Mitte Oktober sorgte Elon Musk mit einer Aussage zu Wikipedia für Aufsehen. Über seinen Kurznachrichtendienst X verkündete der Tech-Milliardär, die Online-Enzyklopädie kaufen zu wollen. Er würde dafür eine Milliarde US-Dollar bieten und die Plattform in „Dickipedia“ umbenennen. Unter anderem kritisierte Musk die seiner Meinung nach „hierarchische Struktur“ von Wikipedia. Während das Kaufangebot von Elon Musk eher als Witz zu verstehen ist, stellt sich dennoch die Frage, wie Wikipedia seine Unabhängigkeit absichert. Mehr darüber hat uns Gründer Jimmy Wales im Interview am Web Summit erzählt.

Unter anderem spricht Wales im Interview auch über den Einsatz von ChatGPT, KI-Regulierung und warum er trotz der Kontroverse rund Web-Summit-Mitgründer Paddy Cosgrave an der Tech-Konferenz teilgenommen hat. Nach Cosgraves Isreal-Kritik boykottierten zahlreiche große Firmen, wie Amazon oder Google, den Web Summit. Cosgrave kündigte darauf seinen Rücktritt als Geschäftsführer an. Ihm folgte Katherine Maher als CEO nach.


Im Zuge des Web Summit haben Sie erwähnt, dass ChatGPT und andere Wettbewerber keine zuverlässige Quelle sind. Was ist ihr Hauptkritikpunkt?

Fachleute bezeichnen das Problem auch als Halluzinationen. Die Fehlerquote ist einfach inakzeptabel hoch. Das gilt insbesondere für Bereiche, die mehrdeutig sind. Solange sich die Technologie nicht stark verbessert, ist sie für viele Anwendungsfälle ziemlich problematisch. 

Was müsste getan werden, dass es sich künftig um eine sichere Informationsquelle handelt?

Eines der Dinge, an denen gearbeitet werden muss, ist das sogenannte „Grounding“ von Information. Mit anderen Worten: das Zitieren von Quellen. Leute müssen überprüfen können, ob das, was gesagt wird, richtig ist. Das Problem ist allerdings ziemlich komplex. Large Language Models (LLMs) sind Wahrscheinlichkeitsmodelle, die auf Vorhersagen beruhen. Sie haben im Prinzip kein konzeptionelles Verständnis. Die Modelle wissen nicht einmal, woher die statistischen Daten stammen. In der großen Berechnung geraten diese durcheinander. Das ist eine große Herausforderung. Es wird daran gearbeitet. Ich vermute, dass es noch eine Weile dauern wird, bis sie es richtig hinbekommen.

Könnte es in naher Zukunft sein, dass große Sprachmodelle auch Wikipedia verbessern können? 

Natürlich beschäftigen wir uns auch mit LLMs und der Frage, wie derartige Modelle die Arbeit unserer Community unterstützen können. Dazu zählt beispielsweise die Suche nach Aussagen in Wikipedia, die nicht mit der Quelle übereinstimmen, mit der sie verlinkt sind. Ein derartiger Einsatz könnte für unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter sehr nützlich sein, um problematische Aussagen zu finden. Es gibt wirklich einige interessante Anwendungsfälle. Es geht allerdings nicht darum, dass Chat-GPT Wikipedia-Einträge schreibt.

Wenn es um die Regulierung von KI geht. Welche ethischen Richtlinien sollten aus Ihrer Sicht beachtet werden und wo liegen hier die Herausforderungen? 

Das ist wirklich ein schwieriges Thema. Niemand weiß derzeit wirklich, wie eine derartige Regulierung künftig aussehen könnte. Am Ende des Tages sind die Menschen verantwortlich, die KI einsetzen. Das trifft nicht nur auf LLMs, sondern auch auf KI-Entscheidungsmodelle zu. Das umfasst beispielsweise den Einsatz von KI zur Kreditvergabe. Wir können nicht einfach sagen, dass nur die KI dafür verantwortlich ist. Im Prinzip haben wir aber bereits Vorschriften. So ist beispielsweise eine Diskriminierung bei der Kreditvergabe in den meisten Ländern illegal. Der Einsatz von KI enthebt uns nicht von bestehenden Verpflichtungen. Eine Regulierung der KI-Modelle ist daher nicht wirklich sinnvoll. Vielmehr müssten menschliche Entscheidungen reguliert werden, die getroffen werden, nachdem das Modell eine Empfehlung ausgesprochen hat. Wir sollten daher nicht zu viel Panikmache betreiben. Vielfach gibt es ja bereits eine Regulierung.

Sie haben auch erwähnt, dass Sie froh sind, dass große Sprachmodelle Wikipedia lesen und nicht Twitter. Zudem hat Elon Musk mit kontroversen Aussagen zum Kauf von Wikipedia für Aufsehen gesorgt. Was vermuten Sie dahinter? 

Elon Musk möchte oft einfach nur Spaß haben (lacht). Ich stehe einigen Entscheidungen, die er bei Twitter getroffen hat, kritisch gegenüber. Kürzlich habe ich zum Beispiel einen Tweet mit einem blauen Häkchen von jemandem gesehen, der behauptete, er sei ein Al Jazeera-Journalist. Letztendlich war er es aber nicht. Es handelte sich um einen gefälschten Account, wobei falsche Informationen verbreitet wurde. Wir können auf Twitter nicht mehr erkennen, wer von einer seriösen Nachrichtenorganisation ist und wer nicht. Früher war das ziemlich einfach. Und jetzt bedeutet das blaue Häkchen nichts mehr.

Hatten Sie jemals einen persönlichen Austausch mit Elon Musk zu diesem Thema?

Ja, ich war persönlich in Kontakt mit ihm. Und er hat mir nicht zugestimmt.

Wie sehen Sie die Aussage von Elon Musk, Wikipedia kaufen zu wollen? 

Wir sind eine Wohltätigkeitsorganisation. Wir stehen also nicht zum Verkauf. Niemand kann auch einfach so das Rote Kreuz kaufen. Das macht überhaupt keinen Sinn. Wir machen uns also keine großen Sorgen. Auf Vorstandsebene schmunzeln wir daher eher über Elons Aussagen.

Und wie stellen Sie sicher, dass Wikipedia auch in Zukunft eine gemeinnützige Organisation bleibt?

Wikipedia ist rechtlich als Wohltätigkeitsorganisation abgesichert. Deshalb gibt es auch keine Eigentümer. Selbst wenn Elon fünf Milliarden Dollar bietet, würde der Vorstand nichts von dem Geld bekommen. Warum sollten sie daher einem Kauf zustimmen? Das macht überhaupt keinen Sinn. Es gibt daher auch keine Chance, dass so etwas passiert. 

Es gibt aber Versuche von Regierungen, Einfluss auf Wikipedia zu nehmen. 

Wir hatten das schon immer. In China sind wir bereits seit langer Zeit blockiert. Auch in der Türkei waren wir für eine Weile blockiert. Wir haben uns aber vor Gericht dagegen gewehrt. Wir haben unsere Unabhängigkeit immer hartnäckig verteidigt. Wir sind der Meinung, dass der Zugang zu Wissen ein grundlegendes Menschenrecht ist. Gleiches gilt für die Schaffung von Wissen. Wir verteidigen diese Werte sehr stark in der Öffentlichkeit, in der Politik und wenn nötig auch vor Gerichten. Über eine Einflussnahme mache ich mir daher keine allzu großen Sorgen. Mich sorgen eher autoritären Regierungen, die Kontrolle über Medien erlangen wollen. Die Türkei ist dafür ein gutes Beispiel.

Wie viel geben Sie mit Wikipedia für Anwälte aus, um diese Unabhängigkeit zu erhalten?

Das weiß ich nicht. Ich bin sicher, es steht in unseren Finanzberichten. Im Prinzip ist es aber kein großer Betrag. Natürlich sind wir am Ende des Tages kein Multi-Milliarden-Technologieriese. Wir sind eine Wohltätigkeitsorganisation mit rund 100 Millionen Umsatz. Wir haben also keine großen Teams von Lobbyisten, die in jedem Land der Welt sitzen. Deshalb haben wir oft das Gefühl, dass unsere Stimme nicht gehört wird. Wir repräsentieren ein gemeinschaftsbasiertes und faktenbasiertes Modell des Internets. 

Auch Wikipedia muss sich finanzieren. Was sind im Moment die größten Herausforderungen?

Wir sind finanziell in einer guten Position. Dennoch müssen wir die Beschaffung finanzieller Mittel immer sehr ernst nehmen, aber wir führen die Organisation finanziell sehr vorsichtig. Wir haben auch einen völlig separaten Stiftungsfonds, der eine eigene Wohltätigkeitsorganisation ist. Ich gehöre dem Vorstand von beiden an. Dieser Stiftungsfonds verfolgt die langfristige Absicherung von Wikipedia. Der Stiftungsfonds hat gerade mit der Vergabe von Zuschüssen begonnen. Dabei geht es um langfristige Projekte, die wir im Tagesgeschäft vielleicht nicht verfolgen können. Ein Beispiel ist maschinelles Lernen. In derartige Technologien investieren wir besser frühzeitig.

Könnte Chat-GPT auch eine Bedrohung für die Finanzierung von Wikipedia sein?

Nein, das glaube ich nicht. Es ist einfach nicht gut genug. Ich meine, die Leute lieben Wikipedia.

Zahlreiche Speaker und Sponsoren haben den Web Summit aufgrund der Aussagen von Paddy Cosgrave boykottiert. Warum haben Sie sich entschlossen, dennoch als Speaker teilzunehmen?

Ursprünglich stand ich nicht auf dem Programm. Über den Rücktritt von Paddy Cosgrave habe ich nur in den Nachrichten gelesen. Ihm folgte Katherine Maher als neue Geschäftsführerin nach, die früher auch Geschäftsführerin bei Wikipedia war. Sie ist also eine alte Freundin von mir. Nach ihrer Bestellung zur neuen Geschäftsführerin des Web Summit hat sie mich sofort angerufen. Katherine fragte mich, ob ich als Speaker auftreten möchte, da andere Speaker abgesagt haben. Persönlich halte ich den Web Summit für sehr wichtig. Ich denke Paddy hat mit seinem Rücktritt das Richtige getan.


Tipp der Redaktion

Neben Wikipedia-Gründer Jimmy Wales haben wir am Web Summit auch zahlreiche österreichische Gründer:innen zum Interview getroffen. Unter anderem haben wir uns mit den beiden Startups Glasskube und Surface Solutions über ihre Teilnahme an der Pitching-Competition unterhalten. Zudem haben wir nützliche Tipps eingeholt, wie Gründer:innen am Web Summit Fundraising betrieben, Sales-Leads generieren und vor Ort Großaufträge umsetzen.

*Disclaimer: Die Reise zum Web Summit fand auf Einladung der WKO statt.

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Rechtsanwalt Manuel Mofidian © Armin Hubner

Ein Unternehmen erstellt selbst oder unter seiner Weisung und Kontrolle einen kurzen Werbeclip. Kein Dreh, kein Team, kein Budget für Schauspieler:innen: Die Person, die im Video das Produkt vorstellt, ist von einer KI generiert. Sie existiert nicht, sieht aber aus wie ein Mensch.

Seit Sonntag ist dieser Clip kennzeichnungspflichtig, und die Pflicht trifft das Unternehmen, nicht das Tool, mit dem der Clip entstanden ist. Denn ein Deepfake im Sinne des Gesetzes ist nicht nur die manipulierte Aufnahme einer prominenten Person. Nach den neuen Leitlinien der EU-Kommission genügt es, dass das Dargestellte real existieren könnte und der Inhalt so wirkt, als wäre er echt. Ob jemand täuschen wollte, spielt keine Rolle. Ob der Gesetzeswortlaut wirklich so weit reicht, wird in der Fachwelt diskutiert, denn er knüpft an die Ähnlichkeit mit real existierenden Personen an. Für die Praxis ist vorerst die Kommissionslinie maßgeblich, denn an ihr werden sich die Behörden primär orientieren.

Nein, die EU hat das nicht verschoben

In vielen Geschäftsleitungen ist in den vergangenen Wochen eine andere Botschaft angekommen: Brüssel habe zurückgerudert, man habe Zeit. Diese Lesart ist gefährlich verkürzt.

Die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744, wurde am 24. Juli im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit 27. Juli in Kraft, wenige Tage vor dem Stichtag. Verschoben hat sie die Pflichten für Hochrisiko-Systeme: eigenständige Anwendungen nach Anhang III auf Dezember 2027, in Produkte eingebettete KI auf August 2028. Die Transparenzpflichten hat sie in ihrer Substanz nicht angetastet. Sie gelten seit Sonntag.

Eine einzige Ausnahme gibt es, und sie betrifft Anbieter, nicht Anwender (in der KI-VO Betreiber genannt): Generative KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August auf dem Markt waren, haben für die technische, maschinenlesbare Kennzeichnung ihrer Ausgaben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit. Auf die Pflichten von Unternehmen, die KI einsetzen, hat das keine Auswirkung.

Was es an Orientierung gibt

Anders als beim Start der DSGVO steht der Stichtag nicht im luftleeren Raum. Die EU-Kommission hat am 10. Juni den Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Die dazugehörigen Leitlinien zur Auslegung von Artikel 50 hat sie inhaltlich am 20. Juli freigegeben, die förmliche Annahme steht noch aus, bis alle Sprachfassungen vorliegen. Beides ist rechtlich nicht bindend, in der Praxis aber der Maßstab, an dem sich Behörden orientieren werden.

Der Kodex wurde von Kommission und AI Board als geeignet bewertet. Wer ihm beitritt, kann sich zum Nachweis der Kennzeichnungspflichten darauf berufen. Wer das nicht tut, muss seine Compliance auf anderem Weg belegen und muss laut Kommission mit mehr Auskunftsersuchen rechnen.

Die wichtigste Unterscheidung, die Sie brauchen

Das Gesetz trennt zwei Rollen: Anbieter und Betreiber. „Stark vereinfacht gesagt: Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt und auf den Markt bringt. Betreiber ist derjenige, der ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt. Die Definitionen sind aber deutlich länger und komplexer, also muss im Einzelfall wirklich ausgelegt werden, ob die Tatbestände erfüllt sind, auch weil diese mit den Definitionen von KI-Systemen und -Modellen verzahnt sind“, sagt Manuel Mofidian, Wirtschafts- und Tech-Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf KI-Recht. „Vielleicht sogar 99 Prozent der Unternehmen und Organisationen, die KI einsetzen, sind Betreiber.“

So sei man bereits Betreiber, wenn ein Unternehmen einen eingekauften Voicebot laufen lässt. Aber auch wenn Mitarbeiter:innen auf Anweisung des Unternehmens ein KI-Tool einsetzen, wird dadurch ihr Unternehmen zum Betreiber, nicht der einzelne Mitarbeiter:innen. Heraus fällt nur die rein persönliche und nicht berufliche Nutzung: „Wenn meine Mutter privat ChatGPT verwendet, ist sie keine Betreiberin.“

Die Grenze verläuft dabei nicht per se zwischen Unternehmen und Einzelpersonen, sondern zwischen privat und erwerbsmäßig. Wer regelmäßig wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung zieht oder sie im Rahmen einer geschäftlichen, beruflichen oder freiberuflichen Tätigkeit einsetzt, ist Betreiber. Creator, die KI-Inhalte monetarisieren, fallen darunter.

Diese Trennung entscheidet, wer welche Pflicht hat. In den drei folgenden Beispielen fällt die Antwort jeweils anders aus.


Beispiel 1: Der Chatbot im Kundenservice

Wer mit einer KI spricht, muss das erfahren. Diese Pflicht trifft allerdings nicht Sie, sondern den Anbieter, also jenes Unternehmen, das den Assistenten gebaut und verkauft hat. Es muss das Produkt so konzipieren, dass die Information rechtzeitig kommt. „Bei der ersten Interaktion, so früh wie möglich und deutlich“, fasst Mofidian zusammen, in der Praxis also z. B. mit einer Ansage zu Gesprächsbeginn.

Eine Ausnahme gibt es, wenn ohnehin offensichtlich ist, dass eine KI interagiert. Ein erkennbarer virtueller Comic-Avatar dürfte darunterfallen. Eine Stimme, die klingt wie ein Mensch, nicht. Auf diese Ausnahme sollte man sich aber nicht zu bequem verlassen: Die Kommission verlangt in ihren Leitlinien eine enge Auslegung, weil die Ausnahme den Betroffenen Transparenz entzieht.

Für Unternehmen, die einen solchen Assistenten einkaufen, ist dieser legistische Ansatz dennoch eine Entlastung: Sie müssen die Ansage nicht selbst einbauen. Wer allein einen fremden Chatbot in die eigene Website einbindet, bleibt nach den Leitlinien im Regelfall Betreiber. Die Rolle kann aber kippen: Wer in gewissen Konstellationen das System wesentlich verändert, etwa nachtrainiert, wer seine Zweckbestimmung ändert oder es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, kann selbst zum Anbieter werden und „erbt“ dann die Anbieter-Pflichten.

Beispiel 2: Das „Deepfake“-KI-Video im Marketing

Hier kann die Hauptverantwortung das KI-einsetzende Unternehmen treffen, den Betreiber im Sinne der KI-Verordnung. Wer Inhalte veröffentlicht, die als echt durchgehen könnten, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt wurden. Der Hinweis darf dabei nicht in den Metadaten vergraben sein, er muss für Menschen wahrnehmbar sein. Auf die maschinenlesbare Markierung, die der Anbieter im Inhalt hinterlässt, können Sie sich zur Erfüllung Ihrer eigenen Pflicht ausdrücklich nicht stützen.

Nicht jedes KI-Bild fällt darunter. „Jedes Deepfake ist künstlich erzeugt, aber nicht jeder künstlich erzeugte Inhalt ist ein Deepfake“, sagt Mofidian. „Ich kann tausend Sachen mit einer KI machen, die nichts mit Deepfake zu tun haben. Ein Bild von einem Einhorn zum Beispiel. Hier besteht keine ausreichende Ähnlichkeit mit realen Lebenssachverhalten, weswegen dies kein Deepfake sein kann.“ Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder vergleichbaren Werken kann die Offenlegung in angemessener, nicht die Darstellung beeinträchtigender Form erfolgen. Die Kennzeichnungspflicht entfällt dadurch jedoch nicht vollständig.

Wie eine Kennzeichnung konkret aussehen kann, beschreibt der Verhaltenskodex. Die Kommission stellt dafür einen Satz frei verfügbarer EU-Icons bereit, den Betreiber verwenden können; gleichwertige eigene Labels sind ebenfalls zulässig. Der Kodex macht darüber hinaus Vorgaben zu Gestaltung und Platzierung und sieht Alternativen vor, wo visuelle Labels nicht funktionieren, bei reinen Audioinhalten etwa gesprochene Hinweise.

Beispiel 3: Der automatisch erzeugte Text

Der unauffälligste Teil ist für viele der folgenreichste. Wer KI-erzeugte Texte veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss das kennzeichnen. Hier genügt bereits die Erzeugung, eine Verzerrung der Realität ist nicht nötig.

Jedoch greift eine Ausnahme, wenn der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.

Entscheidend ist, was als Überprüfung zählt. Die Kommission verlangt eine bewusste Auseinandersetzung mit der Substanz des Inhalts, durch Personen mit einschlägigem Fachwissen und fachlichem Urteilsvermögen. Rein formale oder prozedurale Kontrollen genügen ausdrücklich nicht, Rechtschreib- und Grammatikkorrektur werden als Negativbeispiele genannt. Ein Text muss also nicht verändert, aber inhaltlich geprüft werden. „Es kann reichen, dass du es einmal bewusst inhaltlich substanziell prüfst und durchliest. Keiner verpflichtet dich, einen Beistrich zu ändern“, sagt Mofidian. Entscheidend sei, dass beides zusammenkommt: „Die Prüfung allein genügt nicht. Es muss auch jemand die redaktionelle Verantwortung übernehmen.“

Damit sind klassische Redaktionen weitgehend außen vor. Eng wird es dort, wo der Mensch aus dem Prozess verschwindet. Ein Agent, der Texte generiert und selbst publiziert, ohne dass jemand gegenliest, erfüllt die erste Bedingung nicht. „Wenn das alles autonom abläuft, dann hast du ein Kennzeichnungs-Thema“, sagt Mofidian. Für Unternehmen, die gerade solche Pipelines aufbauen, sei dies eine wichtige Konsequenz des Stichtags.


Was nicht gekennzeichnet werden muss

Rund um den Stichtag kursierte die Warnung, künftig müsse praktisch jeder mit KI erstellte Inhalt ein Label tragen. Das ist so nicht richtig, und die Abgrenzung ist für die Praxis oft entscheidender als die Pflicht selbst.

Nicht erfasst sind KI-erzeugte Texte, die nicht der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen. Hier braucht es nach Artikel 50 kein Label. Auch der Newsletter über das eigene Sortiment fällt nicht darunter, wohl aber ein Beitrag, der über ein Thema von allgemeinem Interesse informiert.

Nicht erfasst sind erkennbar künstliche Bilder und Videos, vom Fantasiemotiv bis zur sichtbar generierten Illustration.

Nicht erfasst ist KI, die im Hintergrund unterstützt, ohne den Inhalt wesentlich zu verändern, etwa bei Standardbearbeitung oder Berechnung. Ebenso wenig erfasst sind Systeme, die weder mit Menschen interagieren noch Inhalte erzeugen und auch keine Emotionen erkennen oder Menschen biometrisch kategorisieren, also der Großteil klassischer Analyse-Anwendungen in der Produktion.

Nicht erfasst ist schließlich, was vor dem Stichtag erzeugt wurde: Eine rückwirkende Kennzeichnung älterer Inhalte verlangt niemand. Eine Ausnahme sollten Unternehmen mit vorbefülltem Content-Kalender kennen: Bei Text kommt es auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung an. Wer einen KI-Text im Juli erzeugt und im September publiziert, muss ihn kennzeichnen, sofern er unter die Pflicht fällt.

Und schließlich ist die maschinenlesbare Kennzeichnung, über die derzeit viel geschrieben wird, eine Pflicht der Anbieter, und sie richtet sich nicht an den Leser. „Für dich muss die Kennzeichnung nicht eindeutig sein, sondern für eine Maschine“, erklärt Mofidian den Unterschied. „Beim Deepfake muss es dagegen so sein, dass ein Mensch es versteht.“ Wer KI-Werkzeuge einkauft, muss also keine Wasserzeichen in seine Dateien bauen.

Wer allerdings dokumentieren kann, wie ein Inhalt entstanden ist und wer ihn freigegeben hat, ist im Streitfall besser aufgestellt. Nachweisbarkeit ist keine Pflicht aus Artikel 50, aber sie entscheidet, wie belastbar man dasteht, wenn jemand nachfragt.

Die Falle: KI-Recht ist mehr als nur die KI-VO

Selbst wer nach dieser Aufteilung zum Schluss kommt, als Betreiber in gewissen Konstellationen wenig tun zu müssen, sollte nicht zu früh aufatmen. Dass der AI Act in gewissen Konstellationen entlasten kann, sagt Mofidian, „heißt für andere, ebenfalls einschlägige Rechtsgebiete noch nichts“. „KI-Recht ist eine Querschnittsmaterie. Das Kennzeichnungs-Regime des AI Acts ist nur eine Schicht. Daneben laufen DSGVO, Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte, Lauterkeitsrecht, Vertrags- und Haftungsfragen.“

Für die Praxis besonders relevant: Das Label schützt nicht vor anderen Rechtsfolgen. „Ein gekennzeichnetes Deepfake kann trotzdem rechtswidrig sein, etwa weil es das Bildnis einer realen Person verletzt“, sagt Mofidian. Zudem droht die Durchsetzung nicht nur von Behördenseite: „Eine fehlende Kennzeichnung, aber auch eben z. B. Rechtsverstöße aus anderen Bereichen, holen dich unter Umständen schneller über eine Mitbewerber-Abmahnung ein als über eine Behörde.“ Die Kennzeichnung beantwortet nur die Frage, ob KI im Spiel war, nicht, ob der Inhalt selbst zulässig ist oder Rechte anderer verletzt, etwa Geschäftsgeheimnisse.

Deutlich zeige sich dies z. B. im Datenschutzrecht. Dort kann sich das Verhältnis in gewissen Konstellationen fast schon umdrehen, wobei auch hier jedenfalls im Einzelfall geprüft werden muss: Während nach der KI-Verordnung Pflichten wie der „Chatbot-Hinweis“ oder die maschinenlesbare Markierung beim Anbieter liegen können, kann datenschutzrechtlich das einsetzende Unternehmen der Verantwortliche sein, weil es über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet. Der KI-Anbieter kann in dieser Konstellation datenschutzrechtlich betrachtet häufig Auftragsverarbeiter sein, wobei denkbar ist, dass KI-Anbieter daneben auch zu eigenen Zwecken verarbeiten und insoweit selbst Verantwortliche sind. Arbeitet der Anbieter nicht DSGVO-konform, kann das auf das einsetzende Unternehmen zurückfallen, das nach der KI-Verordnung „nur“ Betreiber ist, nach der DSGVO aber Verantwortlicher.

Was Verstöße kosten

Verstöße gegen die Transparenzpflichten liegen auf der mittleren Sanktionsstufe: bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für Unternehmen gilt der höhere der beiden Werte.

Für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Startups dreht die Verordnung diese Regel um. Dort gilt der niedrigere Wert. Ein Startup mit zehn Millionen Euro Umsatz riskiert damit maximal 300.000 Euro, nicht 15 Millionen. Die oft zitierten 35 Millionen Euro betreffen ausschließlich die verbotenen KI-Praktiken und haben mit Kennzeichnung nichts zu tun.

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