23.04.2024
ERNÄHRUNG

Wiener Uni-Spin-off verlängert Haltbarkeit von Speiseöl und reduziert Bitterkeit

Lipid Legends ist ein 2023 gegründetes Spin-off der Universität Wien. Es entwickelt und vermarktet optimierte Speiseöle und greift dabei auf aktuelle Forschungsergebnisse aus der Ernährungswissenschaft und physiologischen Chemie zurück.
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Lipid Legends, Speiseöl, Leinenöl, nicht bitter
(c) Arturo Auñon-Lopez - (v.l.) András Gregor, Lena Grabner und Marc Pignitter von Lipid Legends.

Das Uni Spin-off Lipid Legends hat eine Lösung zur Optimierung von Speiseöl entwickelt. Konkret waren es Ernährungsexperten und Chemiker, die ein neues Verfahren nun zum Patent angemeldet haben. Damit soll das hergestellte Pflanzenöl (Leinöl) gleich drei Verbesserungen gegenüber herkömmlichem Öl besitzen: Es sei gesünder (mehr Antioxidantien), bleibe deutlich länger frisch und schmecke besser (weniger bitter).

Lipid Legends parallel gegründet

„Die Qualität des Öls wurde dabei in ausführlichen Testreihen am Institut für Physiologische Chemie der Universität Wien bestätigt und das Verfahren mit Anmeldung eines Patents geschützt. Parallel dazu wurde das Unternehmen Lipid Legends gegründet, das exklusive Nutzungsrechte an dem Verfahren hat und diese bereits zur Herstellung und zum Vertrieb eines optimierten Leinöls nutzt“, heißt es per Aussendung.

Zur Erklärung: Der gesundheitliche Wert ungesättigter Fettsäuren sei vielen Konsument:innen unbekannt. Zahlreiche Pflanzenöle mit dem angeblich hohen Gehalt an ungesättigten Fettsäuren werden beworben – und, laut dem Gründungsteam, gutgläubig gekauft und konsumiert. Aber ungesättigte Fettsäuren seien keine Marathonläufer, sondern Sprinter – ihnen gehe schnell die Puste aus. Oder wissenschaftlich korrekter gesagt: Sauerstoff und Licht sorgen für ihren Abbau innerhalb weniger Wochen. Ölproduzenten aus aller Welt versuchen diesen raschen Abbau zu reduzieren – mit dem Einsatz von Gentechnik bis zur Beimischung von Zusatzstoffen.

Natürlicher Weg

Die Lipid Legends GmbH soll dafür einen natürlichen Weg gefunden haben: „Als Wissenschafter empfindet man eine Verantwortung, die Ergebnisse seiner Arbeiten nicht in Bibliotheken verstauben zu lassen. Ganz besonders, wenn diese nachweislich die Gesundheit steigern können – dann gehört das Wissen angewandt und geteilt. Und genau das macht Lipid Legends“, sagt Marc Pignitter, Leiter des Instituts für Physiologische Chemie der Universität Wien.

Das Produktionsverfahren beruht auf zwei wesentlichen Merkmalen: Der Wiederverwendung des als Presskuchen bezeichneten Rückstands, der beim Extrahieren pflanzlicher Öle aus Samen entsteht, sowie dem Einsatz des Pflanzenöls selbst, um wertvolle Inhaltsstoffe aus diesem Presskuchen zu lösen.

„Vereinfacht gesagt“, erklärt Pignitter, „lösen wir mit dem jeweiligen Pflanzenöl auf natürliche Art und Weise weitere wertvolle Inhaltsstoffe aus dem Presskuchen heraus. So reichern wir das Öl auf ganz natürliche und schonende Weise mit hochwertigen Inhaltsstoffen an.“ Für diese Lösung wurden in diversen Testreihen die exakt besten Bedingungen (Temperatur, mechanische Bewegung, Partikelgröße, Dauer etc.) ermittelt, um das bestmögliche Ergebnis zu produzieren, so der Claim.

Lipid Legends macht weniger Bitter

So sollen die „wertvollen Inhaltsstoffe“, auch als Polyphenole bezeichnete Antioxidantien, nicht nur die zahlreichen ungesättigten Fettsäuren stabilisieren, sondern dem (Lein-)Öl auch seinen oftmals bitteren Geschmack nehmen. Was dazu führe, dass die gesunden ungesättigten Fettsäuren auch nach dem Öffnen einer Flasche viel länger erhalten bleiben als bei konventionellen Ölen. Wissenschaftlich belegt: bis zu knapp 40 Prozent länger, so das Gründerteam.

„Und dazu schmeckt das Öl nachweislich auch besser“, sagt András Gregor, CEO von Lipid Legends. „Das haben wir in Blindverkostungen mit geschulten Geschmacksexperten objektiv bestätigen können.“ Die Ursache dafür scheint zu sein, dass der hohe Gehalt an Polyphenolen die Entstehung der unangenehmen Bitterstoffe verlangsamt.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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