28.02.2018

Wiener ToolSense präsentiert bei MWC18 IoT-Elektrowerkzeuge

Das Wiener Startup ToolSense präsentierte beim Mobile World Congress 2018 gemeinsam mit dem deutschen Werkzeughersteller Metabo und der Deutschen Telekom seine direkt vernetzten Elektrowerkzeuge.
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Vor dem
(c) ToolSense: Vor dem "Metabo Connect"-Stand (vlnr.): ToolSense Co-Founder Stefan Öttl, Ulf Moorfeld (Deutsche Telekom), Katja Tibbe (Deutsche Telekom), ToolSense Co-Founder Alexander Manafi

Momentan findet in Barcelona der „Mobile World Congress 2018“ statt. Mit über 108.000 Besuchern und 2.300 Ausstellern ist der MWC die größte Mobilfunkmesse der Welt. Dieses Jahr steht der MWC voll im Zeichen des „Internet der Dinge“ und der neuen IoT-Funktechnologie „NB-IoT“. Die Deutsche Telekom hat dazu drei Partner- IoT-Startups eingeladen, um die gemeinsamen NB-IoT Lösungen zu präsentieren: Eines davon ist das Wiener Startup ToolSense.

+++ Deutsche Telekom AG Inkubator: Wiener Startup Tool Sense vertritt Österreich +++

Deutscher Werkzeug-Hersteller Metabo als Partner

ToolSense ermöglicht Herstellern von mobilen Baumaschinen, diese zu vernetzen.  „Wir übersetzen für den Hersteller die Nutzungsdaten in Möglichkeiten um mehr Umsatz zu generieren, Kosten zu sparen und neue digitale Services anzubieten“, erklärt Co-Founder Alexander Manafi. Vor einiger Zeit wurde dazu der deutsche Premium-Elektrowerkzeug-Hersteller Metabo als Partner gewonnen. Diese „Connected Metabo Tools“ werden gerade gemeinsam mit Gewerken und dem Fachhandel getestet.

„Großartiger Usecase“

Nun präsentierten sie die beiden Unternehmen, gemeinsam mit der Deutschen Telekom, am MWC. „NB-IoT eröffnet durch geringen Energieverbrauch, tiefe Durchdringung und günstige Connectivity völlig neue Möglichkeiten. Ein großartiger Use Case ist die Vernetzung von mobilen, energiekritischen, günstigen Elektrowerkzeugen, weil diese Geräteklasse mit ‘schwerer’ GSM-Technologie bisher nicht konnektierbar war“, sagt dazu Stephan Imre, Business Development Manager IoT bei T-Mobile Austria.

+++ Stefan Öttl und Alexander Manafi über Tool Sense +++

ToolSense: „Opportunities“ aufdecken und Produktivität steigern

In der Zusammenarbeit zwischen Metabo und ToolSense gehe es darum, mithilfe von Maschinen-Daten „Opportunities“ aufzudecken, um produktiver zu arbeiten, dem Kunden mit persönlicher Beratung neue digitale Services anzubieten, Prozesse aufeinander abzustimmen und den Bau-Prozess als Ganzes günstiger, schneller und erfolgreicher zu gestalten. Dafür wird ein „lokaler Machine Learning-Ansatz“ genutzt. „Die Gewerke am Bau kämpfen mit stagnierender Produktivität und der Fachhandel mit Konkurrenz aus dem Online-Bereich“, sagt Manafi. Daher werde das Projekt vom Markt begeistert angenommen.

„Kein Smartphone zwischen Handwerker und Tool“

Für Nina Sternberg, Head of Digital Business Development bei Metabo, ist die Simplizität ausschlaggebend. „Digitalisierung und Vernetzung soll leben und arbeiten unterstützen und vereinfachen. Für Metabo bedeutet das, dass auch zukünftig nichts zwischen dem Handwerker und seinem Tool stehen darf, auch bzw. schon gar kein Smartphone“, sagt sie. Dem Ziel eines intelligenten, aber in der Handhabung einfachen Tools, komme man mit ToolSense und NB-IoT einen großen Schritt näher. „Die Gewerke und die Händler, mit denen wir arbeiten und in engem Austausch stehen, werden direkt in das Projekt eingebunden und sehen den Nutzen schwarz auf weiß: das Sparen von Prozesskosten, eine enge partnerschaftliche Zusammenarbeit und höhere Produktivität“, sagt Rostyslav Yavorskyi, Co-Founder und Head of Backend & IT-Infrastructure bei ToolSense.

+++ Wiener Startup Tool Sense erhält sechsstelliges Investment +++


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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