28.02.2018

Wiener ToolSense präsentiert bei MWC18 IoT-Elektrowerkzeuge

Das Wiener Startup ToolSense präsentierte beim Mobile World Congress 2018 gemeinsam mit dem deutschen Werkzeughersteller Metabo und der Deutschen Telekom seine direkt vernetzten Elektrowerkzeuge.
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Vor dem
(c) ToolSense: Vor dem "Metabo Connect"-Stand (vlnr.): ToolSense Co-Founder Stefan Öttl, Ulf Moorfeld (Deutsche Telekom), Katja Tibbe (Deutsche Telekom), ToolSense Co-Founder Alexander Manafi

Momentan findet in Barcelona der „Mobile World Congress 2018“ statt. Mit über 108.000 Besuchern und 2.300 Ausstellern ist der MWC die größte Mobilfunkmesse der Welt. Dieses Jahr steht der MWC voll im Zeichen des „Internet der Dinge“ und der neuen IoT-Funktechnologie „NB-IoT“. Die Deutsche Telekom hat dazu drei Partner- IoT-Startups eingeladen, um die gemeinsamen NB-IoT Lösungen zu präsentieren: Eines davon ist das Wiener Startup ToolSense.

+++ Deutsche Telekom AG Inkubator: Wiener Startup Tool Sense vertritt Österreich +++

Deutscher Werkzeug-Hersteller Metabo als Partner

ToolSense ermöglicht Herstellern von mobilen Baumaschinen, diese zu vernetzen.  „Wir übersetzen für den Hersteller die Nutzungsdaten in Möglichkeiten um mehr Umsatz zu generieren, Kosten zu sparen und neue digitale Services anzubieten“, erklärt Co-Founder Alexander Manafi. Vor einiger Zeit wurde dazu der deutsche Premium-Elektrowerkzeug-Hersteller Metabo als Partner gewonnen. Diese „Connected Metabo Tools“ werden gerade gemeinsam mit Gewerken und dem Fachhandel getestet.

„Großartiger Usecase“

Nun präsentierten sie die beiden Unternehmen, gemeinsam mit der Deutschen Telekom, am MWC. „NB-IoT eröffnet durch geringen Energieverbrauch, tiefe Durchdringung und günstige Connectivity völlig neue Möglichkeiten. Ein großartiger Use Case ist die Vernetzung von mobilen, energiekritischen, günstigen Elektrowerkzeugen, weil diese Geräteklasse mit ‘schwerer’ GSM-Technologie bisher nicht konnektierbar war“, sagt dazu Stephan Imre, Business Development Manager IoT bei T-Mobile Austria.

+++ Stefan Öttl und Alexander Manafi über Tool Sense +++

ToolSense: „Opportunities“ aufdecken und Produktivität steigern

In der Zusammenarbeit zwischen Metabo und ToolSense gehe es darum, mithilfe von Maschinen-Daten „Opportunities“ aufzudecken, um produktiver zu arbeiten, dem Kunden mit persönlicher Beratung neue digitale Services anzubieten, Prozesse aufeinander abzustimmen und den Bau-Prozess als Ganzes günstiger, schneller und erfolgreicher zu gestalten. Dafür wird ein „lokaler Machine Learning-Ansatz“ genutzt. „Die Gewerke am Bau kämpfen mit stagnierender Produktivität und der Fachhandel mit Konkurrenz aus dem Online-Bereich“, sagt Manafi. Daher werde das Projekt vom Markt begeistert angenommen.

„Kein Smartphone zwischen Handwerker und Tool“

Für Nina Sternberg, Head of Digital Business Development bei Metabo, ist die Simplizität ausschlaggebend. „Digitalisierung und Vernetzung soll leben und arbeiten unterstützen und vereinfachen. Für Metabo bedeutet das, dass auch zukünftig nichts zwischen dem Handwerker und seinem Tool stehen darf, auch bzw. schon gar kein Smartphone“, sagt sie. Dem Ziel eines intelligenten, aber in der Handhabung einfachen Tools, komme man mit ToolSense und NB-IoT einen großen Schritt näher. „Die Gewerke und die Händler, mit denen wir arbeiten und in engem Austausch stehen, werden direkt in das Projekt eingebunden und sehen den Nutzen schwarz auf weiß: das Sparen von Prozesskosten, eine enge partnerschaftliche Zusammenarbeit und höhere Produktivität“, sagt Rostyslav Yavorskyi, Co-Founder und Head of Backend & IT-Infrastructure bei ToolSense.

+++ Wiener Startup Tool Sense erhält sechsstelliges Investment +++


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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