14.02.2023

Wiener Strategieforum: Was 2023 am Programm steht

Die Jahrestagung des Wiener Strategieforums findet dieses Jahr am 20. Juni 2023 an der Wirtschaftsuniversität Wien statt. Wir geben Einblicke in das Programm des Events, das von Brutkasten Media mitveranstaltet wird.
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ein Talk beim Wiener Strategieforum 2022
Foto: Wiener Strategieforum | Foto: Andreas Kowacsik (Cochic Photography)

Digitale Transformation, wirksame Strategiearbeit, die Zukunft der europäischen Wirtschaft – das sind nur einige der Themen, die dieses Jahr bei der Jahrestagung des Wiener Strategieforums am Programm stehen. Das Ziel dabei: Meinungs- und Gedankenaustausch zwischen führenden Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Wissenschaft.

Rund 150 geladene Führungskräfte werden am 20. Juni am Campus der Wirtschaftsuniversität Wien erwartet. Mitglieder des Wiener Strategieforums sind automatisch eingeladen. Bewerbungen für eine Mitgliedschaft sind derzeit noch möglich.

Wie funktioniert wirksame Strategiearbeit?

Die Teilnehmer:innen der Jahrestagung erwartet ein breit gefächertes Programm: Einer der Talks widmet sich direkt dem Thema wirksamer Strategiearbeit. Strategieforum-Gründer Werner H. Hoffmann, Professor für Strategisches Management an der WU Wien, wird dazu die Ergebnisse eine neuen Studie präsentiert – und im Anschluss dazu mit dem Vorstandsvorsitzenden vom Umdasch, Wolfgang Litzlbauer, sowie mit der Bereichsleiterin für Corporate Development beim Verbund, Olivia Schauerhuber, diskutieren.

„Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einem abgestimmten Plan mit klaren Rollen und laufendes Tracking kurzfristiger und langfristiger Meilensteine, die einen unmittelbaren Beitrag zur Erreichung der strategischen Ziele leisten“, sagt Schauerhuber. Den Grundstein für den Erfolg legt dabei jede:r einzelne:r Mitarbeiter:in, ergänzt Litzlbauer: „Wirksame Strategiearbeit beginnt mit dem Verständnis, dass jede und jeder Einzelne zu einer gelungenen Umsetzung beiträgt.“

Zukunftsthema digitale Transformation

Doch das Programm beschränkt sich nicht nur auf das Thema Strategiearbeit. Ganz bewusst wirft das Strategieforum einen Blick auf die unternehmerischen und wirtschaftlichen Herausforderungen, die auch abseits des Daily Business auf Unternehmen zukommen.

Eines der ganz großen Zukunftsthemen etwa: die digitale Transformation. Kein Unternehmen kann sich ihr verschließen – und auch auf der Jahrestagung des Wiener Strategieforums ist sie Thema eines weiteren hochkarätig besetzten Talks. Unter der Moderation von brutkasten-CEO Dejan Jovicevic diskutieren Maria Zesch (CEO Takkt Group) und Georg Kopetz (CEO TTTech) mit Jochen Borenich (Vorstandsmitglied K-Businesscom).

Europa 2030 – wie geht es wieder aufwärts?

Auch die aktuellen wirtschaftlichen Herausforderungen, vor denen Europa steht, werden behandelt – allerdings mit dem unternehmerischen Blick in die Zukunft gerichtet. „Europa 2030 – wie geht es wieder aufwärts?“ ist eine Schlüsselfrage, vor der die Wirtschaft in diesem Jahrzehnt steht.

Zum Thema diskutieren Andreas Treichl (Aufsichtsratsvorsitzender der Erste Stiftung) und Karl Heinz Strauss (CEO Porr) mit dem Ersten Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments, Othmar Karas. Moderiert wird das Panel von Strategieforum-Mitgründer Thomas Maidorfer.

Daneben gibt es noch eine ganze Reihe an weiteren spannenden Programmpunkten, die hier nachgelesen werden können.

Sei dabei am 20. Juni 2023,

wenn rund 150 persönlich geladene Führungskräfte sich zu den essenziellen Fragen der Zukunftsgestaltung von Unternehmen austauschen. Hier geht’s zur Bewerbung!

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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