04.06.2024
INSOLVENZ

Wiener Startup temprify ist insolvent

Das Wiener CoolTech-Startup temprify ist zahlungsunfähig. Einziger Investor war die Greiner Innoventures GmbH.
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Temprify
Das Gründertrio von Tempfrify | (c) tatwort

Das Startup positionierte sich als Experte für die passive Kühlung temperaturgeführter Waren. 2018 gründeten Moriz Lanzerstorfer (CEO), Nikolas Loidolt (COO) und Christian Bachleitner-Hofmann (Chief-Engineer) sowie Johannes Höfler (CSO) das Startup temprify – mit dem Ziel, den Transport von Kühl- und Tiefkühlwaren einfacher, nachhaltiger und weniger umweltschädlich zu gestalten (brutkasten berichtete).

Trockeneis-freie Kühlung

Anfang 2018 startete das Gründerteam mit der temprify trading GmbH und entwickelte in Zusammenarbeit mit der Post passiv gekühlte Transportboxen. Die tempriBoxen wurden durch Akkus gekühlt und hielten aufgrund ihrer Verarbeitung auch unsanften Behandlungen auf Fließbändern oder im Zustellalltag stand. Kühl halten sollten die tempriBoxen über einen Zeitraum von 30 Stunden – und das ohne klimaschädlichem Trockeneis.

Nun ist das Startup zahlungsunfähig – wie der Alpenländische Kreditorenverband am heutigen Dienstag vermeldet. Die Insolvenz erfolgte auf Eigenantrag, dem AKV zufolge konnte temprify seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Eine brutkasten-Anfrage an das Startup blieb bislang unbeantwortet. Auch zur weiteren Vorgehensweise gibt es bislang keine Informationen.* Jedes der vier Gründermitglieder hält laut Firmenbuch 21,25 Prozent an der temprify trading GmbH.

Greiner als einziger Investor

Im Jahr 2020 begab sich das Team mit ihrem Produkt auf Investorensuche. Seit 2021 beteiligt ist die Greiner Innoventures GmbH mit 15 Prozent der Firmenanteile. Damals begab sich das Familienunternehmen auf die Suche nach „frischen, neuen Ideen“ – wie brutkasten berichtete. Synergien wollte man damals nutzen, um das „Letzte Meilen“-Problem in der Zustellung von temperatursensiblen Lebensmitteln zu lösen.

Mittlerweile positionierte sich das CoolTech als „Partner für gewerbliche Kühllösungen im Kühl- und Tiefkühlbereich“. Ziel war unter anderem die Senkung der Kosten sowie die Verbesserung der Umweltbilanz von Kundenunternehmen. Das Startup bot indes „energieeffiziente Lagerung“, die ohne Trockeneis in nachhaltigen Gesamtsystemen passieren sollte.


*Disclaimer: Informationen werden laufend ergänzt.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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