14.10.2021

Wiener Startup Sprad.io will Mitarbeiter zu Headhuntern für ihr Unternehmen machen

Serial Entrepreneur Jürgen Ulbrich will mit Sprad.io den Recruiting-Kanal Mitarbeiter-Empfehlung so gut wie möglich nutzen.
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Jürgen Ulbrich hat Sprad.io mitgegründet © brutkasten Media
Jürgen Ulbrich hat Sprad.io mitgegründet © brutkasten Media

„Post & Pray“. So beschreibt Jürgen Ulbrich die Funktionsweise klassischer Job-Plattformen. Gemeint ist damit, dass Unternehmen dort nicht mehr machen können, als eine Anzeige zu schalten und dann abzuwarten was passiert. Er will den gesamten Prozess aktiver gestalten und hat deshalb gemeinsam mit Christian Kindlinger in Wien das Startup Sprad.io gegründet. Die Software-as-a-Service will aus dem vielversprechenden Kanal „Empfehlungen von Mitarbeitern“ so viel herausholen wie möglich.

„Viele Unternehmen merken momentan, dass dieses Post & Pray nicht mehr funktioniert – speziell in der IT und im Fachkräfte-Bereich“, sagt Ulbrich im Talk mit dem brutkasten. „Unternehmen wissen, sie müssen über das Netzwerk ihrer Mitarbeiter recruiten, aber es liegen große Steine im Weg“. Die meisten Mitarbeiter würden die ausgeschriebenen Stellen nicht kennen und die Prozesse für Empfehlungen seien oft komplex und eine Datenschutz-Challenge. „Eine große Herausforderung ist auch, das unbewusste Netzwerk von Mitarbeitern zu erreichen – ehemalige Studien- oder Arbeitskollegen beispielsweise“. Genau diese Steine will Sprad.io aus dem Weg rollen und zwar mit einer Software-Plattform.

Das „unbewusste Netzwerk“ nutzen

Angestellte von Unternehmen sollen über die Plattform passende Kandidaten direkt aus ihren Kontakten auf LinkedIn, Xing oder GitHub vorschlagen können. Dabei wird auch das „unbewusste Netzwerk“ gehoben, da die Plattform selbst Vorschläge macht, wer aus dem eigenen Netzwerk passend sein könnte.

„Wir machen das nicht nur DSGVO-konform, sondern auch mit einer spielerischen Plattform. Das führt bei Mitarbeitern zu einer sehr hohe Return / Retention-Rate“, so Ulbrich. „Stell dir vor, du hast eine Software, die bei jeder neuen Stelle dein gesamtes Netzwerk genau durchforstet – Skills, Ausbildung, beruflicher Background – und das mit allen Details der Ausschreibung matcht“. Die Plattform schlägt diese Personen dann vor und Mitarbeiter bringen die menschliche Komponente in den Prozess ein. „Das ist sehr wichtig: wer passt auch zur Unternehmenskultur“, meint der Unternehmer.

Sprad.io funktioniert auch per SMS

Sprad.io soll aber auch für gewerbliche Mitarbeiter funktionieren, die nicht am PC arbeiten. „Zusätzliche mobile Apps funktionieren hier nicht – das sage ich mit fünf Jahren Erfahrung als App Builder“, so der Serienunternehmer, der bereits zwei Startups in einen Exit geführt hat. Statt App oder Webplattform setzt Sprad deshalb auf ein Empfehlungsprogramm, das auch über WhatsApp und SMS funktioniert. Das sei weltweit bisher einzigartig, meint der Co-Founder.

Geld verdient das Startup über ein B2B-Software-as-a-Service-Modell. Abhängig von der Unternehmensgröße wird eine jährliche Gebühr fällig – erste Kunden von Startups über KMU bis hin zu DAX-Konzernen seien bereits an Bord. Die größte Nachfrage spürt das junge Startup einerseits bei schnell wachsenden Scaleups, die viele Stellen ausgeschrieben haben und bei Unternehmen ab 200 bis 300 Mitarbeitern, bei denen ein solcher Prozess organisatorisch sehr aufwändig ist.

Video Talk

Jürgen Ulbrich im Gespräch mit brutkasten-CEO und Co-Founder Dejan Jovicevic über die Herausforderungen im Recruiting und die neue Plattform Sprad.io

Auf brutkasten.com/tv und allen unseren Kanälen:
14. Oktober 2021
16:00 Uhr

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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