08.10.2024
AWARD

Wiener Startup Shadowmap gewinnt PropTech-Award für willhaben-Integration

Damit man Schatten und Lichteinfall für jeden beliebigen Ort einfach simulieren kann, gründete Georg Molzer sein Startup Shadowmap. Die Anwendung gibt es jetzt auch auf willhaben. Damit holte sich das Startup einen PropTech-Preis.
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Shadowmap auf der Bühne des Austrian PropTech Initiative (apti) Award 2024 in München (c) Shadowmap LinkedIn

Georg Molzer gründete bereits mit Bianca Gfrei das HealthTech-Startup kiweno, bei dem er auch als CTO tätig war. Mit seinem zweiten Startup Shadowmap will er Sonne und Schatten simulieren. Die Idee kam ihm, als er zwei Wochen im siebenten Bezirk keine Sonne sah, da „die Sonne flach steht und die Gebäude hoch sind.“ Umgesetzt hat Molzer seine Idee im Jahr 2021 – nach kiweno und nach dem Abschluss seines Studiums an der TU Wien.

Shadowmap-Simulation begeistert auch Hansmann & Co

Shadowmap macht nämlich genau das, was vielen Wohnungssuchenden schwer fällt: Den Einfall des Sonnenlichts auf Immobilien zu simulieren. Das sei nicht nur für Immobilien spannend, sondern auch für Zehntausende Nutzende – und schließlich auch für seine Anteilseigner. Beteiligt sind neben Molzer selbst auch Hansi Hansmann mit 20,14 Prozent sowie Calm/Storm Ventures mit 16,03 Prozent.

Konkret zeigt Shadowmap mittels 3D-Karte für jeden Ort und Zeitpunkt den Einfall von Licht und den daraus resultierenden Schatten. Vorerst startete man mit einer B2C-Lösung der Simulation in den Markt, wobei man vor allem in Spanien auf reichlich Nachfrage traf, erzählte Molzer brutkasten im letzten Juni.

Fokus auf B2B-Sparte

Ebenso im Juni kündigte man schließlich den Start einer B2B-Sparte an: Unter dem Namen Shadowmap Studio will Molzer „gezielt den Immobilien-Bereich“ ansprechen. Primäre Zielgruppe sind Makler:innen oder Immobilien-Entwickler:innen, die 3D-Modelle ihrer Immobilien „in die Karte“ von Shadowmap laden können. Diese könne anschließend auf der eigenen Seite eingebettet werden.

Mit dem Fokus auf den Business-Sektor winkte auch ein frisches Investment ins Haus: So kommunizierte man ebenfalls im vergangenen Juni ein Millioneninvestment. Dabei kamen – neben den bestehenden Anteilseignern Hansmann und Calm/Storm – neue Angels an Bord, darunter der Busuu-Gründer Bernhard Niesner, der Runtastic Co-Founder Alfred Luger sowie der Durchblicker Co-Founder Michael Doberer.

Shadowmap gewinnt Publikumsvoting

Nun feiert Shadowmap einen neuen Meilenstein: Das Wiener Startup integrierte seine Technologie nämlich in den Online-Marktplatz willhaben. Immobiliensuchende können damit direkt über die Plattform den Lichteinfall auf Immobilien checken.

Die Integration wurde schließlich auch ausgezeichnet: Wie Gründer Molzer in einem LinkedIn-Posting verkündet, schaffte es die Shadowmap-willhaben-Kombi in das Finale des Austrian PropTech Initiative (APTI) Awards 2024 auf der Münchner Messe Expo Real. Die willhaben-Integration laufe unter dem Motto „#TheSunForEveryone“, wie der Gründer in seinem Posting preisgibt. Das Wiener Startup hat schließlich das Publikumsvoting „bei dieser vollgepackten Veranstaltung“ gewonnen.

Lichtsimulation erleichtert Wohnungssuche

Vonseiten der willhaben-User:innen habe es auch positives Feedback gegeben. Molzer verweist auf eine Umfrage, in der „91 Prozent der Befragten zustimmen, dass ‚die Simulation der Sonneneinstrahlung durch Shadowmap die Entscheidung für eine Wohnung erleichtert.'“

Der Testlauf mit willhaben hat Anfang dieses Jahres begonnen. Aktuell arbeite man „an den letzten Details, um eine noch tiefere Integration zu liefern“, so Molzer. Dabei soll „Shadowmap von zehntausenden Immobilienseiten direkt zugänglich sein“, meint der Gründer weiter.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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