04.07.2024
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Wiener Startup Rex Eat wird saniert

Die Idee ist nachhaltig, individuell und im Sinne von Kreislaufwirtschaft und Gesundheitsbewusstsein. Dennoch muss das Wiener Startup Rex Eat, das "eingerexte" Mahlzeiten in Gläsern liefert, saniert werden.
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Rex Eat
(c) Rex Eat - Gründer Max Hammer und Felix Urbanek.

“Wir haben mit 750 Euro Budget angefangen.“ Auf Sparschiene, mit guter Idee und einem Plan haben Max Hammer und Felix Urbanek das Food-Startup Rex Eat 2018 gegründet – brutkasten berichtete. Die beiden bieten Mahlzeiten im Rex-Glas an, was die Haltbarkeit der Speisen auf bis zu vier Wochen verlängern und Qualität erhalten soll.

Gute sechs Jahre später kann man nun laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Am heutigen Donnerstag wurde vom zuständigen Handelsgericht Wien ein Sanierungsverfahren eröffnet.

Sanierungsverfahren mit 30-Prozent-Quote

Das laufende Sanierungsverfahren wurde über Eigenantrag eröffnet. Der derzeit vorliegende Sanierungsplan sieht eine Quote von 30 Prozent innerhalb von zwei Jahren vor. Dies berichten der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) sowie der Kreditschutzverband 1870 (KSV 1870).

Am nun zu sanierenden Startup beteiligt waren Gründer und Geschäftsführer Felix Urbanek mit 67,49 Prozent neben Julia Zdrahal-Urbanek (1,5 Prozent) sowie Roland Michelitsch (3 Prozent). Weitere Gesellschafter sind die 2GradUp GmbH, die 25.01 Prozent am Unternehmen hält, sowie die Spick Real GmbH mit weiteren 3 Prozent der Firmenanteile.

„Zurück zum Start“ geplant

Im Gespräch mit brutkasten gab Gründer Urbanek an, sich nach dem „Hoch in der Corona-Phase“ zunehmend auf Business-to-Business-Zweig fokussiert zu haben. Damit sei man langfristig allerdings verwässert. Urbanek nennt niedrige Margen und hohe Vorfinanzierungen als Gründe.

„Wir haben schnell erkannt, dass wir auf das vergessen, was uns einzigartig macht, nämlich qualitativ-hochwertige Speisen für private Endkunden, die sich gesund und nachhaltig ernähren wollen“, so der Gründer im brutkasten-Gespräch. Als Ziel der bevorstehenden Sanierung sieht Urbanek nun die „Zurück zum Start“-Strategie.

Einrexen lässt Speisen bis zu vier Wochen halten

Urbanek und Hammer teilten sich einen gemeinsamen Weg schon seit der Tourismusschule in Bad Gleichenberg. Nach einigen Stationen in Gourmet-Hotspots – darunter das Thermenhotel Ronacher, das Dots im Brunnerhof und „The Angler“ in London, startete das Duo sein Startup Rex Eat.

Die Idee war es, Mittagessen in kleine Gläschen zu verpacken und durch das „Einrexen“ in sogenannten Rexgläsern bis zu vier Wochen haltbar zu machen. Die Speisen werden aus regionalen und saisonalen Zutaten zubereitet und portionsweise verpackt. Bestellen kann man die Mahlzeiten auf der Website des Startups.

Rex-Glas-Rücksendung per Post

Das Startup wirbt mit Online-Bestellungen und einer Lieferung am nächsten Werktag im Zeitfenster von Dienstag bis Freitag. Ab einem Bestellwert von 50 Euro erfolgt der Versand kostenlos. Kund:innen können nach Konsum der Rex-Mahlzeiten ihre leeren Gläser im Paket mit der Post kostenlos zurücksenden, wie die Website des Startups verrät.

Im Sortiment befinden sich klassische Mittagsmahlzeiten aus unterschiedlichen Küchen – so unter anderem Paprikahendl, orientalischer Linseneintopf, Cannelloni Bolognese oder Krautfleckern. Die angebotenen Speisen befinden sich in einem Preissegment von sechs bis zwölf Euro. Auch Desserts wie Butterkeks-Cheesecakes oder Mini-Kakaocremes lassen sich um etwa 5 Euro erwerben.

Gründung mit 750 Euro

Zu Beginn bootstrappten Urbanek und Hammer mit einem Eigenbudget von 750 Euro, bevor Investor:innen an Bord sprangen – brutkasten berichtete. Pro Woche würden 500 Gläser verkauft, hieß es kurz nach Unternehmensgründung. Damals entwickelte man auch eine Fitnesslinie in Zusammenarbeit mit der Sporthalle Wien und der Ernährungswissenschaftlerin Dominique Greger.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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