23.05.2025
NACHHALTIGKEIT

Wiener Startup Revels: „Secondhand-Brautkleider müssen erste Wahl werden!“

Für den „schönsten Tag des Lebens“ werden gut und gerne oft mehrere Tausend Euro nur für das Kleid in die Hand genommen. Einmal getragen und im Schrank verstaut, wandern die tausende Euro schnell zum Fenster hinaus. Nicht nur ökologisch sondern auch wirtschaftlich nicht besonders nachhaltig – revels verspricht die Lösung für dieses Problem: Ein Online Marktplatz für getragene Brautmode.
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Stephanie Gruber hat ein Unternehmen für Secondhand-Mode gegründet - jetzt expandiert sie nach Deutschland. (c) Julia Tanzer / Storylines Photography
Stephanie Gruber hat ein Unternehmen für Secondhand-Mode gegründet - jetzt expandiert sie nach Deutschland. (c) Julia Tanzer / Storylines Photography /(c) Victoria Priessnitz via Unsplash

Das Geschäftsmodell: Eine klassische Peer-to-Peer-Online-Plattform, die Käuferinnen und Verkäuferinnen verbindet, wie Gründerin Stephanie Gruber im Gespräch mit brutkasten erzählt. Für jedes verkaufte Kleid nimmt revels einen Kommissionsbeitrag von fünf Prozent. „Damit machen wir keinen Gewinn. Ist aktuell aber bewusst so entschieden, um die Schwelle gering zu halten und Inventar aufzubauen. Konsumenten-Marktplätze gestalten sich hier sehr komplex. Es ist auch angedacht, ab einer gewissen Größe auf Listing-Gebühren umzusatteln – man bezahlt also dann bei Anzeigenerstellung. Das ist aber Zukunftsmusik“, so Gruber.

Ansonsten könne man sich die Plattform vorstellen wie jede andere Verkaufsplattform: revels stellt die Infrastruktur zur Verfügung und sichert die Kund:innen über Kaufschutz ab. Ebenso wird die Logistik – in Form von zur Verfügung gestellten Versandlabels – übernommen. Für alles andere sind die Käuferinnen und Verkäuferinnen selbst zuständig.

Etablierter Markt in Deutschland

Was ursprünglich als persönliche Lösung einer schwierigen Kleidersuche begann, ist nach dem Start des Startups 2024 ab sofort auch für künftige Bräute in Deutschland verfügbar. „Als junges Startup möchten wir uns nicht durch Landesgrenzen limitieren lassen. In Deutschland ist der Sekundär-Markt für Brautkleider um einiges etablierter als in Österreich, was es umso spannender macht“, so Gruber.

Für die Expansion nach Deutschland hat das bisher gebootstrappte Unternehmen sich für den Digital Check der WKO beworben. Bis jetzt sei aber nichts bestätigt, wie Gruber verrät. Der einzige externe Support, den die junge Unternehmerin bisher bekommen habe, ist das Impact Coaching der Wirtschaftsagentur Wien. Es sei weiterhin geplant, den Online-Shop beizubehalten und keinen fixen lokalen Shop zu eröffnen, so Gruber. „Wir kaufen außerdem auch weiterhin keine Ware an, weil das bei Brautmode einen extremen finanziellen Aufwand bedeuten würde und wir dann nicht so agil handeln könnten“.

Was allerdings für 2025 geplant ist: Eine Partnerschaft mit Offline-Stores, vor allem in Deutschland. So könne man das Inventar rasch vergrößern und darüber hinaus Offline-Secondhand-Brautläden ermöglichen – die ohnehin oft wenig Digitalwissen hätten, so Gruber. Man könne so das Inventar der Offline-Läden digitalisieren und somit einer größeren Zielgruppe zugänglich machen.

Zudem solle generell die UX und Funktionalitäten der Website weiter verbessert werden um so den Kund:innen das Konzept von Secondhand-Brautmode zugänglicher zu machen. So könne „eine echte und gleichwertige Alternative zum Kauf von primäre Ware geboten wird“, so Gruber, „denn „Second Hand soll die erste Wahl werden“.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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