10.04.2024
FÖRDERUNG

Wiener Startup refinq erhält eine halbe Million Euro von der FFG

Es analysiert Geodaten und hilft Unternehmen dabei, Risikoanalysen für Naturkatastrophen zu erstellen. Dafür erhielt das Wiener Startup refinq knapp eine halbe Million Euro an Fördergeldern.
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Lukas Fischer, Franziska Walde und Markus Berger (v.l.n.r.) - das Gründerteam von refinq (c) Auguste Marceau
Lukas Fischer, Franziska Walde und Markus Berger (v.l.n.r.) - das Gründerteam von refinq | Foto: Auguste Marceau

Das Wiener Startup refinq entwickelt ein SaaS-Tool unter dem Namen „Nature Intelligence Hub“, das Umweltdaten in umsetzbare finanzielle Erkenntnisse für Unternehmen umwandelt. Gegründet wurde refinq von Franziska Walde, Lukas Fischer und Markus Berger im Juni 2023 – und erhielt erst kürzlich eine Förderung der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mbH in Höhe von 480.000 Euro.

Dashboard für Natur-Risikoanalysen

Refinq nutzt geografische Daten und maschinelles Lernen, um Biodiversitätsrisiken in strategische Vorteile umzuwandeln. Dabei agiert das Startup unter dem Motto „Pioneering the Future of Nature Assessments“. Sein erst kürzlich von der FFG gefördertes SaaS-Tool „Nature Intelligence Hub“ steht noch in Entwicklung:

„Unser Nature Intelligence Hub ist ein Dashboard, mit dem wir für Unternehmen – basierend auf geografischen Daten – Klimarisikoanalysen machen“, erklärt Co-Founderin Franziska Walde im Gespräch mit brutkasten. „Derzeit stehen viele Unternehmen vor der Herausforderung, regulatorischen Vorschriften gerecht zu werden – vor allem in Anbetracht des EU-Green Deals.“

Dabei will refinq helfen: Über das Dashboard des Nature Intelligence Hubs erstellt das Unternehmen standortbezogene Risikoanalysen in Bezug auf zu erwartende Naturkatastrophen wie Hitze, Dürre oder Überflutungen.

Dafür nutzt refinq geografische Daten und maschinelles Lernen. Die Risikoanalysen beziehen sich nicht nur auf die eigenen Standorte der Kundenunternehmen, sondern auch auf ihre gesamte Wertschöpfungskette, erklärt Walde.

refinq hilft beim Impact Management

Refinq hilft Unternehmen also dabei, Impact Management zu betreiben: „Wir erstellen Worst- und Best-Case-Szenarien für die nächsten Jahre. Unsere Risikoanalysen betreffen konkrete Produktions- oder Wertschöpfungsstandorte von Unternehmen. Ist eine Produktionsstätte beispielsweise von einem Fluss in der Nähe abhängig, der aber durch Dürre auszutrocknen droht, so sollte das dort ansässige Unternehmen seine Geschäftsstrategie gegebenenfalls adaptieren. Für derartige Risikoberechnungen steht unser Nature Intelligence Hub zur Verfügung. Auf Basis unserer Analysen können Unternehmen schließlich entsprechende Finanz- und Strategieentscheidungen treffen“, erklärt Co-Founderin Walde.

KI-gestützte Naturdaten als Basis

Standort-Risikoanalysen sind kostenintensiv – nicht aber mit skalierbaren Lösungen wie jener von refinq, erklärt Walde: „Unser AI-basiertes Modell bauen wir step by step auf. Aktuell entwickeln wir Algorithmen dafür.“

Funktionieren soll das Ganze also durch die Bereitstellung von KI-gestützten Naturdaten, die aus verschiedenen Quellen zusammengeführt, validiert und verarbeitet werden. Genutzt werden dabei unter anderem Geodaten und Satellitenbilder.

Mit seinem Tool will das dreiköpfige Founderteam Unternehmen vor Umsatzeinbußen und Mehrkosten warnen. Die auf Geodaten basierenden Berichte dienen schließlich als strategische Grundlage für das Managementboard von Kundenunternehmen. Erhältlich sei das Tool bis auf Weiteres auf Subscription-Basis.

Das Umwelt-Startup will damit eine kosteneffiziente Datenerfassung erleichtern und bei der Einhaltung von Umweltvorschriften wie TNFD, CSRD, ESRS oder SBTN unterstützen.

Auch Belegschaft wird ausgebaut

Vor ihrer Startup-Gründung war Walde als CSO (Chief Sales Officer) bei Börsianer Friends tätig. „Durch zahlreiche Gespräche, die ich mit Vorständen hatte, habe ich festgestellt, dass auf Unternehmen durch den Green Deal ein erheblicher Aufwand zurollt – vor allem in puncto Reporting und Strategieentwicklung“, erzählt Walde brutkasten.

Fortan soll die Förderung auch zur Erweiterung der Belegschaft genutzt werden – insbesondere für Mitarbeitende aus Wissenschaft und Forschung. „Unser Ziel ist es, Datenlücken zu schließen und bessere Erkenntnisse für die Berichterstattung, die Bewertung der biologischen Vielfalt und der Klimaverträglichkeit sowie der finanziellen Auswirkung zu gewinnen“, schreibt das Startup auf LinkedIn.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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