11.11.2024
PARKEN STATT WARTEN

Wiener Startup Pplace entwickelt App zur Parkplatz-Suche

Bei der Parkplatz-Suche ist er selbst verzweifelt, also entwickelte Ivo Zekic eine Lösung: Mit dieser App können Parkplatz-Suchende in Wien freie Plätze finden.
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Ivo Zekic, Gründer von Pplace (c) Pplace

Man könnte meinen, dieses junge Wiener Startup operiert unter dem Motto „Parken statt warten“. Mit seiner frisch gelaunchten App, die im Apple-App-Store erhältlich ist, möchte sich das Startup Pplace einem Problem widmen, das vor allem PKW-Fahrer:innen in urbanen Regionen betrifft: Die Parkplatz-Suche.

Parkplatz suchen, finden und weitergeben

Dafür hat Ivo Zekic, Gründer und Geschäftsführer, eine App entwickelt, die er als „legale Lösung zur Parkplatz-Weitergabe“ kommuniziert. Gerade in urbanen Gebieten seien „öffentliche Parkplätze Mangelware“ heißt es vom Gründer.

Um seinen Parkplatz „rechtlich sicher“ per App weitergeben zu können, müssen sich PKW-Besitzer:innen zunächst in der Pplace-App registrieren. Anschließend kann man den Service der App nutzen, konkret: Die Plattform zeigt freie Stellplätze auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem gewünschten Umkreis.

Nutzende können bei der virtuellen Parkplatz-Suche Filter verwenden – unter anderem nach Größe, optional nach Anrainer-, Längs- oder Querparkplätzen. Ist der optimale und freie Parkplatz gefunden, wird dieser ausgewählt.

Parkplatz-Tausch für fünf Euro

Umgekehrt sei es Nutzer:innen indes möglich, seinen eigenen Stellplatz zum Tausch anbieten zu können. Der „Parkplatz-Anbieter“ sieht dabei seinen Tauschpartner „in der App über eine Straßenkarte in Echtzeit kommen“, heißt es weiter. Dabei sollen überdies alle wesentlichen Details der Fahrzeuge übermittelt werden. Sobald der Fahrzeuglenker vor Ort eintrifft, wird der Stellplatz für ihn freigegeben, erklärt Founder Zekic.

Sollte etwas nicht klappen, soll der Pplace-Administrator als Problemlöser verfügbar sein. Für den Tauschservice zahlt der Stellplatz-Suchende fünf Euro. Davon gehen vier Euro auf das App-Konto des Parkplatz-Anbieters. Ein Euro bleibt beim App-Betreiber. Etwaige Kurzparkgebühren sind selbstständig zu entrichten, heißt es vonseiten des Founders.

Die Plattform soll vorerst in Wien starten und in naher Zukunft auf ganz Österreich ausgeweitet werden, heißt es vonseiten des Founders. Zekic ist alleiniger Eigentümer der App. Pplace ist bislang ein Einzelunternehmen.

„Der Tausch ist erlaubt“

„Der Grundgedanke hinter dieser Plattform ist nicht, mit dem Inserieren von Parkplätzen viel Geld zu verdienen“, meint Pplace-Gründer Zekic. Daher sei das Anbieten von Abstellflächen auf drei Stück pro Tag begrenzt: „Im Idealfall sollte man mit dem aufgebauten Guthaben wieder Parkplätze für sich selbst eintauschen.“ Die Idee zur App kam dem Wiener schon vor Jahren, als er selbst verzweifelt auf Parkplatzsuche war.

„Laut Straßenverkehrsordnung ist das Blockieren von Parkplätzen auf öffentlichen Verkehrsflächen mit Gegenständen oder mithilfe von Personen zwar verboten“, erklärt Ivo Zekic, gibt aber im selben Atemzug Entwarnung: „Der Tausch mit einem Fahrzeug, wenn das andere kommt, ist erlaubt.“ Aktuell zählt die App schon registrierte Nutzer:innen.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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