30.09.2025
NACHHALTIGKEIT

Wiener Startup Neworn erhält Investment und expandiert nach Deutschland

Das Wiener Startup Neworn expandiert nach Deutschland - und holte sich dafür sein erstes 50.000-Euro-Investment als "Start-Ticket". Mit dem Schritt in den deutschen Markt will Neworn "Kinder-Secondhand-Kleidung wieder zur Normalität werden" lassen.
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Neworn-Gründerin Caroline Schober | Foto: Laurenz Vavrovsky

Das Wiener Startup Neworn tätigt seinen ersten Expansionsschritt – nach Deutschland. Gegründet wurde Neworn 2023 – mit dem Ziel, den CO2-Fußabdruck in der Kleidungsindustrie zu reduzieren. Dafür fokussiert sich das Startup auf den Sektor der Kindermode. Die Gründerin Caroline Schober und hat es sich zum Ziel gesetzt, mit Neworn einen Secondhand-Marktplatz für Kinderkleidung aufzubauen.

Neworn-Gründerin: „Was früher selbstverständlich war, geht durch Urbanisierung verloren“

Dafür entwickelten die beiden die Neworn-App. Mit dieser soll es Eltern gelingen, die passende und vor allem hochwertige Secondhand-Kinderkleidung auszuwählen und dabei nicht unbedingt neukaufen zu müssen. Bereits 2023 sagt Caroline Schober: „In Österreich werden rund 83 Prozent der Kleidung nicht recycelt und landen auf Mülldeponien.“

„Was früher selbstverständlich war, nämlich Kleidung, Zubehör und Spielsachen weiterzugeben, ist durch kleinere Familien, fehlende Netzwerke und Urbanisierung verloren gegangen“, wird Schober in einer Aussendung zitiert. Mit dieser Intention soll Neworn nun auch im deutschen Markt mitmischen und das Weitergeben von Secondhand-Kinderkleidung vereinfachen.

Investment als Start-Ticket zur Expansion

Der Marketing-Schwerpunkt soll zunächst in Bayern liegen, heißt es. Das Startup setzt auf Influencer-Kampagnen und Kooperationen mit Mama-Cafés und Kliniken. „Deutschland ist für uns der logische nächste Schritt. Die Märkte sind kulturell ähnlich, und durch die gemeinsame Sprache können wir sehr effizient skalieren“, so Schober.

Außerdem soll das Startup durch ein frisches Investment eines Branchenkenners unterstützt werden, der seit Jahren in Gesundheits- und Familien-Startups investiert ist. Seinen Namen wollte das Startup auf brutkasten-Rückfrage nicht nennen. Die Investmentsumme beläuft sich jedoch auf 50.000 Euro.

Schober zufolge handelt es sich bei dem Investment um ein „Start-Ticket“ zur Expansion. Im Folgejahr will man ein größeres Fundraising starten. Bisher war das Startup bootstrapped.

„Eltern sparen rund 80 Prozent“

Mittlerweile zählt die Neworn-App knapp 20.000 Downloads und rund 600 aktive Nutzer:innen pro Monat. Das Marktplatz-Portfolio umfasst Markenprodukte, hochwertige Kleidung und langlebige Kinderausstattung. „Durchschnittlich sparen Eltern bei uns rund 80 Prozent gegenüber dem Neupreis“, so Schober.

Neben Secondhand-Ware wird auf Neworn auch unverkaufte Neuware („B-Ware“) angeboten. Hintergrund ist die Ökodesign-Verordnung (ESPR) der EU, die Marken künftig untersagt, überschüssige Textilien zu vernichten. Neworn arbeitet mit Labels in Österreich, Deutschland, Polen und UK zusammen, um Retouren, Musterstücke oder Restposten aus der letzten Saison oder unverkaufte Neuware wie Kinderwägen, Spielzeug und Zubehör in den Kreislauf zurückzuführen.

„Es sollte wieder zur Normalität werden, Kleidung weiterzugeben“

Langfristig hat das Startup auch Märkte wie Polen, die Niederlande oder Spanien im Blick. Schober meint dazu: „Wir wollen nicht nur ein Marktplatz sein, sondern den gesamten Prozess des Secondhand-Kaufs attraktiver machen. Es sollte wieder zur Normalität werden, Baby- und Kinderkleidung weiterzugeben und weiter zu nutzen.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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