03.10.2025
STAATSPREIS PATENT 2025

Wiener Startup Neworn als „kreativste Marke“ ausgezeichnet

Am gestrigen Donnerstagabend wurde der Staatspreis Patent 2025 für das beste Patent, die kreativste Marke sowie für Frauenförderung im Innovationsbereich vergeben. 
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Neworn gewann den Staatspreis Patent 2025 in der Kategorie "beste Marke". | © Ludwig Schedl

Die Preisverleihung fand in den Wiener Sofiensälen statt, wo Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Peter Hanke die Trophäen überreichte. Der Staatspreis, oft auch als „österreichischer Oscar für geistiges Eigentum“ bezeichnet, wurde heuer bereits zum fünften Mal vergeben.

„Hinter jeder Innovation stehen Menschen mit Mut, Kreativität und Weitblick. Sie arbeiten daran, das Leben für uns alle besser zu machen und dafür gilt ihnen unsere höchste Anerkennung. Der Staatspreis Patent zeichnet genau diese Menschen aus”, sagte Hanke bei der Preisverleihung.

Sieger:innen der drei Kategorien

Von mehr als 300 Einreichungen konnten drei Projekte besonders überzeugen: In der Kategorie Patent ging die Auszeichnung an Wienerberger, in der Kategorie Marke setzte sich das junge Unternehmen Neworn durch. Den Spezialpreis Matilda für die Förderung von Frauen im Innovationsbereich erhielt die Universität für Bodenkultur Wien.

„Wienerberger zeigt, dass die langjährige Erfahrung traditionsreicher Unternehmen ein guter Nährboden für neue Ideen ist. Neworn steht als junges Startup für eine neue Generation von Unternehmer:innen mit frischem Blick auf Themen wie Nachhaltigkeit. Und die Universität für Bodenkultur beweist, wie wichtig Österreichs Hochschulen nicht nur für den technischen, sondern auch den gesellschaftlichen Fortschritt sind“, sagte Patentamtspräsident Stefan Harasek.

Secondhand für Kinderkleidung

Das Preisträger-Startup Neworn wurde 2023 gegründet – mit dem Ziel, den CO2-Fußabdruck in der Kleidungsindustrie zu reduzieren. Der Fokus liegt dabei auf Kindermode. Gründerin Caroline Schober will mit Neworn einen Secondhand-Marktplatz für Kinderkleidung etablieren. 

Die App verzeichnet inzwischen rund 20.000 Downloads und etwa 600 aktive Nutzer:innen pro Monat. Erst kürzlich expandierte das Unternehmen nach Deutschland und erhielt dafür ein erstes Investment von 50.000 Euro (brutkasten berichtete). „Für mich zeigt diese Auszeichnung, wie viel aus einer kleinen Idee, einem kurzen Geistesblitz, entstehen kann“, sagte Schober. „Wir waren unter allen Nominierungen das jüngste Team – und dass unser Projekt so wertgeschätzt wird, ist uns eine große Ehre.“

Diversitätsstrategie der BOKU

Die diesjährige Spezialkategorie „Matilda“ würdigt Unternehmen und Institutionen, die strukturelle Veränderungen zur Förderung von Frauen im Innovationsbereich schaffen. Der Preis ging an die Universität für Bodenkultur Wien, die mit ihrer Diversitätsstrategie überzeugte. 

„Das ist ein großer Erfolg, der zeigt, dass wir offenbar vieles richtig gemacht haben – gerade was die Förderung von jungen Forscherinnen betrifft. Genau das ist der BOKU-Spirit, und dieser Preis ist ein großer Ansporn, auch in Zukunft diesen Weg weiter zu beschreiten“, sagte Rektorin Eva Schulev-Steindl.

Traditionsunternehmen Wienerberger

In der Kategorie Patent gewann das Traditionsunternehmen Wienerberger mit „TOREtech“ – einer energiesparenden Beheizung der Tunnelöfen in der Ziegelindustrie. Durch den Einsatz des neu entwickelten Brenners sollen sich bis zu 30 Prozent Energie einsparen lassen. 

„Es macht uns sehr stolz, dass wir die höchste staatliche Auszeichnung für ein Patent erhalten haben“, so Johannes Rath, Chief Technology Officer bei Wienerberger. „Dieser Preis steht symbolisch für die Innovationskraft der Wienerberger und wird einen besonderen Platz in unserem Eingangsbereich bekommen.“

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15.07.2026

Entgelttransparenzrichtlinie: Diese neuen Verpflichtungen kommen auf Unternehmen zu

Die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie ist bereits abgelaufen, doch der österreichische Gesetzesentwurf wird aktuell erst verspätet ausgearbeitet - begleitet von Diskussionen. Obwohl die genaue Ausgestaltung abzuwarten bleibt, stehen einige neue Verpflichtungen für Unternehmen - die Mindestanforderungen der Richtlinie - bereits fest.
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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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