13.03.2019

Neoh: Wiener Startup verkauft seit Markteintritt 7 Mio. Schokoriegel

Das Wiener Food-Startup Alpha Republic, das hinter Neoh steht, konnte seit dem Markteintritt Ende 2017 in Österreich rund sieben Millionen Protein-Schokoriegel verkaufen. Nun soll der deutsche Markt folgen.
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Neoh
(c) Neoh: Das Gründerteam V.l.n.r.: Adel Hafizovic, Manuel Zeller, Patrick Kolomaznik, Alexander Gänsdorfer

Der 30g-Schokoriegel “Neoh CrossBar” beinhaltet laut Ernährungstabelle trotz seines süßen Geschmacks nur einen Gramm Zucker und soll mit seinen 94 Kalorien eine gesunde Snack-Alternative sein – so zumindest das Versprechen des Wiener Food-Startups Alpha Republic, das hinter Neoh steht.

+++ Wiener Startup verkaufte im ersten Jahr 4 Mio. Schokoriegel +++

Die Gründung des Startups erfolgte im Jahr 2016, wobei der Riegel seit Ende 2017 in den zwei Varianten „Schokolade“ und „Himbeere“ flächendeckend am österreichischen Markt verfügbar ist. Wie das Startup nun mitteilte, konnten seit der Markteinführung sieben Millionen Stück verkauft werden – davon etwa zwei Millionen bereits in den ersten zehn Wochen 2019.

Meist verkaufter Einzelriegel bei Spar in Ostösterreich

Neben den steigenden Absatzzahlen kann das Startup zudem mit einer weiteren Erfolgsmeldung aufwarten: Bei Spar zählt Neoh mittlerweile zu den häufigst gekauften Einzelriegel in Ostösterreich. Dies bestätigt in einer Aussendung auch Johannes Holzleitner, Bereichsleiter Lieferantenpolitik & Sortimentsstrategie bei Spar Österreich: „Die Riegel von Neoh sind in der Region Wien und Niederösterreich aktuell unsere stärksten Einzelriegel und österreichweite Topseller.“ Neben der österreichweiten Listung bei Spar ist der Riegel zudem in den Filialen der Österreichischen Post, den Tankstellenshops von OMV und Eni sowie zahlreichen Fitness-Studio erhältlich, mit denen das Startup eine Vertriebspartnerschaft eingegangen ist.

Expansion nach Deutschland

Derzeit würden laut dem Startup Verhandlungen mit potenziellen Vertriebspartnern für die weitere Expansion laufen. Im Fokus stehe dabei der flächendeckende Markteintritt in Deutschland sowie die weitere Expansion in Österreich. Auch für Spanien, Russland und mehrere arabische Länder würde Neoh bereits Gespräche mit möglichen Partnern führen.

Neoh konnte laut eigenen Angaben im letzten Jahr rund zwei Millionen Euro an Umsatz erzielen. Für 2019 hat sich das Startup das ambitionierte Ziel  gesetzt rund 13 Millionen Riegel zu verkaufen.

Neoh will neue Sorte anbieten

Neben den Expansionsplänen plant das Startup noch im ersten Halbjahr 2019 eine neue Sorte auf den Markt zu bringen. Um welche Geschmacksrichtung es sich dabei konkret handelt, hat das Startup noch nicht verraten.  „Mit unseren Expansionsplänen und der Einführung einer neuen Sorte haben wir sehr viel vor – aktuell gilt es richtig zu priorisieren und klaren Fokus zu behalten“, so Manuel Zeller, Neoh-Gründer und Geschäftsführer.


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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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