02.10.2017

Wiener Startup Music Traveler will die Musikwelt revolutionieren

Übungsräume sind Mangelware – erst Recht, wenn sie finanzierbar und gut zu erreichen sein sollen. Dieses Problem will das Startup Music Traveler, mit einem Team aus musikaffinen und technikbegeisterten Menschen rund um Aleksey Igudesman und Julia Rhee, nun lösen -​ ​u.a.​ mit ​John​ ​Malkovich,​ ​Hans​ ​Zimmer,​ ​Billy​ ​Joel und​ ​Clemens​ ​Hellsberg​ ​im​ ​Advisory​ ​Board.
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(c) Music Traveler- Aleksey​ ​Igudesman​ ​und​ ​Julia​ ​Rhee​, Gründer von Music Traveler mussten sich bei "Die Höhle der Löwen" herbe Kritik anhören.

„Wir lieben Musik und wir lieben Wien – aber für uns ist es vor allem auf Reisen immer eine richtige Herausforderung passende Übungsräume zu finden. Hotelzimmer haben selten ein Klavier, und selbst als Geigenspieler kennt man das Problem, dass sich Nachbarn schnell gestört fühlen“, so Aleksey Igudesman und Julia Rhee, die vor 2 Jahren mit der Arbeit zu Music Traveler begonnen haben. Alleine in Wien gibt es ca. 250.000 Musikerinnen und Musiker (davon ca. 50.000 ProfimusikerInnen)– das ergibt alleine in der Österreichischen Bundeshauptstadt Wien einen Bedarf an 700.000 Übungsstunden pro Woche.

Hollywood-Star John Malkovich und weitere Promis im Advisory Board

„Durch meine musikalischen Produktionen, wie Infernal Comedy und Giacomo Variations, die uns auf Tourneen durch die ganze Welt geführt haben, wurde mir deutlich, wie schwierig es für mich und meine Kollegen ist, gute Proberäume zu finden, um uns auf die Vorstellungen vorzubereiten. Das Potential von Music Traveler ™ ist weltweit gegeben, dass das Startup aus der Weltstadt der Musik, nämlich Wien kommt, ist fantastisch“, so der bekennende Wien-Fan, US-Filmschauspieler, Produzent und Regisseur John Malkovich, der viel auf Tournee ist und das Probenproblem aus persönlicher Erfahrung kennt. Als Music Traveler im Jahr 2015 als Idee entstand, pitchten Aleksey Igudesman und Julia Rhee nicht nur vor Finanzinvestoren, sondern auch innerhalb der Musikbranche. Und die Rückmeldungen können sich mehr als sehen lassen. Im Board von Music Traveler finden sich neben Malkovich prominente Unterstützer wie der Pianoman Billy Joel, Film-Musik- Guru Hans Zimmer, Weltklasse-Pianist Emmanuel Ax, das chinesische Ausnahme-Talent Yuja Wang und der langjährige Vorstand der Wiene Philharmoniker Clemens Hellsberg.

Pressekonferenz (c) Music Traveler

Prinzip: Search, Book, Play

Auf Music Traveler finden sich auch Proberäume in denen Instrumente zur Verfügung gestellt werden. Die Plattform bietet sich aber auch dann an, wenn man nicht MusikerIn ist, aber Platz für MusikerInnen hat. Durch Vermieten der eigenen Räume wird man auch Teil der Music Traveler Familie. Dabei kann man den Service via App oder online nutzen. „Search, book and play“ garantiert, dass man den passenden Raum für Übungszeit, Instrument oder eine Band in der richtigen räumlichen Umgebung findet. Und jeder User, der auf Music Traveler bucht, ist automatisch versichert! Das Potential der neuen Vermittlungs-Plattform wurde von Beginn an von der Wiener Wirtschaftsagentur erkannt und so wurde das Team von Music Traveler 2016 eingeladen, als einer der Top-Repräsentanten der heimischen Startup-Szene, Österreich am SXSW (South by Southwest)- Festival in Austin, Texas zu vertreten. Die jährliche Konferenz ist einer der weltweit führenden Get-To-Gethers der Kreativwirtschaft im Bereich Musik, Film und Interaktive-Medien.

Europaweiter Launch geplant

„Wir erwarten dass wir nach dem offiziellen Start in Österreich bald auch unsere Idee in Deutschland und der Schweiz sowie weiteren Städten innerhalb Europas, in denen viele Musikerinnen leben, arbeiten oder auch musikalische Institutionen verankert sind, ausweiten können. Music Traveler ist so aufgesetzt, dass wir auf lokale Bedürfnisse mit speziellen Features reagieren können, und dennoch immer unser Core-Business – nämlich unseren Kunden die bestmöglichen Übungsräume zur Verfügung zu stellen, erfüllen können“, so Co-Gründerin Julia Rhee. Ein weiteres Ziel von Music Traveler sei es, mit Musikschulen auf der ganzen Welt zusammenzuarbeiten. Mit den Wiener Musikschulen ist man schon in sehr konkreten Planungen – aber auch der private Vermieter von Musikräumen ist und bleibt Zielgruppe. „Derzeit arbeiten wir laufend an einem sehr effizienten Kalendersystem, das alle schon existierende Räume sehr leicht verwertbar macht und jedem Anbieter viel Geld bringt und Arbeit abnimmt,“ so Co-Founder Aleksey Igudesman abschließend.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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