17.05.2021

Wiener Startup macht „praktisch jeden“ zum Influencer

Nano Influencer genießen bei Freunden und Bekannten ein hohes Vertrauen. Dadurch sind sie für Werbetreibende besonders interessant.
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Raphael Sperlich (21), Daniel Keinrath (21) und Claudio Rebernig (22) haben Nano Influence gegründet © Kurt Keinrath
Raphael Sperlich (21), Daniel Keinrath (21) und Claudio Rebernig (22) haben Nano Influence gegründet © Kurt Keinrath

„Word of Mouth“ hätte man früher gesagt, „Nano Influencer“ nennt man es heute, wenn Freunde untereinander Produkte empfehlen. Und genau darauf hat sich das Wiener Startup „Nano Influencer“ spezialisiert. „Praktisch jeder kann ein Nano werden, der ein paar hundert Follower auf Instagram hat, und so Produkte und Dienstleistungen von zahlreichen Unternehmen genießen“, beschreibt das Jungunternehmen die Vorteile für Instagram-Nutzer. Für Unternehmen sei es eine besonders effektive Marketing-Möglichkeit, da das Vertrauen in Freunde und Bekannte höher sei als in klassische Influencer. Das Jungunternehmen hat sich bereits eine erste Finanzierung von den Agenturen All About Apps und Dots and Lines gesichert und bereitet derzeit eine weitere Investmentrunde vor.

Täglich 50 neue Nano Influencer

Hinter dem Startup stehen Daniel Keinrath und Claudio Rebernig, die zunächst eine klassische Influencer-Agentur betrieben hatten. Weil dort „Nano Influencer“ mit Reichweite im Freundeskreis besonders effizient, aber aufwändig zu betreuen waren, machten sie sich gemeinsam mit Raphael Sperlich daran, diesen Prozess zu optimieren. Nano Influence arbeitet seit August 2020 mit einer App, über die sich Internet-Nutzer für Kooperationen mit Unternehmen anmelden können. 1.500 geprüfte Nutzer bietet Nano Influence mittlerweile an und täglich kommen nach eigenen Angaben mehr als 50 neue hinzu. Auch das Interesse von Kunden sei sehr groß – 150 sind es laut dem Startup derzeit, Tendenz steigend.

Instagram, aber bald auch TikTok

Nano Influencer kann laut dem Startup zwar „praktisch jeder“ werden. Für Instagram-Anfänger dürfte es dennoch schwer werden, die Kriterien zu erfüllen. Mitmachen dürfen Instagrammer mit mehr als 500 Followers und einer Engagement-Rate von mindestens 10 Prozent. Unternehmen bezahlen für Kampagnen Performance-basiert, also pro Like (11 Cent) oder pro View (3 Cent). Derzeit bietet das Startup Nano Influencer nur auf Instagram an, demnächst soll auch TikTok folgen.

„Nanos sind im Gegenteil zu den großen Influencern keine Stars in ihren Communities, sondern Freunde. Empfehlungen von Freunden vertraut man viel mehr als denen von Influencern, die man nicht persönlich kennt. Unsere Nanos werben dazu nur für Produkte, von denen sie überzeugt sind, weil sie nur das Produkt/Service erhalten und kein Geld. Am Ende des Tage verbinden wir Unternehmen mit deren Fans um authentische Werbung zu generieren”, erklärt Keinrath. Nano Influence hat bereits erste Kunden in Deutschland und will sich 2021 auf die Expansion in Deutschland konzentrieren.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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