07.11.2024
PREISVERLEIHUNG

Wiener Startup Livin Farms beim 44. Staatspreis Innovation ausgezeichnet

Das BioTech Livin Farms wurde beim Staatspreis Innovation 2024 mit einer Nominierung ausgezeichnet. Gewonnen hat das Spritzguss-Unternehmen Engel Austria.
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Livin Farms-Gründerin Katharina Unger | (c) Paris Tsitsos / Livin Farms
Livin Farms-Gründerin Katharina Unger | Foto: Paris Tsitsos / Livin Farms

Gestern Abend verlieh Martin Kocher in der Grand Hall am Erste Campus den Staatspreis Innovation 2024 – die „höchste Auszeichnung für Unternehmen, die durch innovative Lösungskompetenz wesentlich zur nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung des Landes beitragen“ – an das Spritzguss-Unternehmen Engel Austria GmbH aus Schwertberg in Oberösterreich.

Engel Austria wurde unter mehreren Nominierten zum Sieger gekürt. Ausgezeichnet wurde das Unternehmen für seinen „Zwei-Stufen-Prozess für energieeffizientes Kunststoffrecycling“. Dabei handelt es sich um einen Kunststoffrecycling-Prozess, der Kosten, Ressourcen und Energie mittels einer Zwei-Stufen-Technologie sparen und damit die CO2-Bilanz verbessern soll.

Konkret kann Engel Austria Kunststoffabfälle direkt nach dem Zerkleinern im Spritzguss verarbeiten, was den Energiebedarf dieses Prozesses um rund 30 Prozent vermindern soll. Bundesminister Kocher gratuliert „dem neuen Staatspreisträger und seinem hervorragenden Team herzlichst“.

Bundesminister Kocher zeichnet ENGEL AUSTRIA GmbH mit Staatspreis Innovation 2024 aus (c) aws/Martin Lusser

Der Staatspreis Innovation wird im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW) und von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) organisiert. Dieses Jahr wurde er zum 44. Mal vergeben.

Im Rahmen der Preisverleihung betonte auch Hans Unterdorfer, Unternehmensvorstand der Erste Bank Österreich, den hohen Stellenwert innovativer Lösungsansätze: „Innovation hat gerade in herausfordernden Zeiten eine hohe Bedeutung für die Wirtschaft: Sie treibt den Fortschritt an, schafft neue Möglichkeiten und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit. Daher ermutigen wir alle Menschen, an ihre Ideen zu glauben und sie weiter zu verfolgen.“

Fünf Nominierungen – darunter Wiener Startup Livin Farms

Neben Engel Austria wurden auch fünf weitere Unternehmen mit einer Nominierung für den 44. Staatspreis Innovation ausgezeichnet. Eines davon ist das Wiener Startup Livin Farms, das erst Ende Oktober seine Europa-Expansion verkündete. Ausgezeichnet wurde das BioTech für sein Projekt „Modular skalierbare Zero Waste Protein Factory.“ Das Startup verwandelt durch Zucht von Larven der Schwarzen Soldatenfliege organische Reststoffe in nachhaltiges, proteinreiches Futtermittel.

Außerdem mit einer Nominierung ausgezeichnet wurde die Synex Tech GmbH und die voestalpine Stahl GmbH aus Oberösterreich, die AT & S Austria Technologie & Systemtechnik Aktiengesellschaft aus der Steiermark sowie die Henn GmbH & Co KG aus Vorarlberg.

Sonderpreise „Econovius“ und „Verena“ verliehen

Im Rahmen der Preisverleihung wurden außerdem zwei weitere Sonderpreise vergeben. Namentlich: Der Sonderpreis „Econovius 2024“ durch die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) sowie der Sonderpreis „Verena 2024“ durch Verbund.

Den Econovius 2024 erhielt das KMU Novasign GmbH für sein Projekt „SmartBio: Die KI-gesteuerte Bioprozessentwicklung der Zukunft“. Die Softwarelösung von Novasign nutzt digitale Zwillinge zur Optimierung komplexer Bioprozesse und gestaltet sie damit um bis zu 70 Prozent effizienter als herkömmliche Methoden. Nominiert wurden neben Novasign auch die Filter System Steyr (FSS) GmbH, die Gebe-Strebel GmbH aus Niederösterreich sowie die LiveVoice GmbH aus Salzburg.

„Verena“-Sieger bereits in Londoner Piccadilly Line integriert

Den Sonderpreis Verena 2024 erhielt heuer die Siemens Mobility Austria GmbH in Kooperation mit der Technischen Universität Wien (TUW). Ausgezeichnet wurde das Projekt „Bionischer Wagenkasten: U-Bahn-Wagenkästen werden 20 Prozent leichter“. Dabei analysiert eine Optimierungssoftware, wie Material im Wagenkasten durch subtraktive Fertigung eingespart werden kann. Damit kann das Rohbaugewicht eines Wagenkastens um 20 Prozent reduziert werden, was den U-Bahn-Verkehr energieeffizienter, nachhaltiger und wirtschaftlicher gestaltet. Die Technologie wird bereits in der neuen Londoner Piccadilly Line angewendet.

Vergeben wurde „Verena 2024“ von Franz Zöchbauer, Bereichsleiter Corporate Innovation bei Verbund. „Dieses Projekt zeigt eindrucksvoll, wie technische Innovationen zur Reduktion von CO₂-Emissionen und zu mehr Effizienz im urbanen Verkehr beitragen können“, betont Zöchbauer und meint weiter: „Die Zusammenarbeit von Siemens Mobility mit der TU Wien ist ein herausragendes Beispiel dafür, wie durch modernste Technologien Ressourcen geschont und der öffentliche Verkehr nachhaltiger gestaltet werden können.“

Außerdem für den Sonderpreis Verena nominiert wurden die Anexia Internetdienstleistungs GmbH in Kooperation mit der Universität Klagenfurt sowie die Weider Wärmepumpen GmbH in Kooperation mit der Fachhochschule Salzburg.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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