24.08.2017

Wiener Startup Jobiqo launcht Motorsport Jobbörse

Motorsport Network hat eine neue Jobplattform aufgebaut, um Arbeitgeber in der Motorsportbranche weltweit mit Talenten in Verbindung zu bringen. Hinter der Plattform steckt die Software des Wiener Tech-Scale-up Jobiqo.
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Die neue Jobplattform von Motorsport Network.

Motorsportjobs.com heißt die Website, auf der Jobsuchende ab jetzt zahlreiche Stellenangebote in der Motorsportbranche finden können und Firmen andersherum die passenden Mitarbeiter kennenlernen. Motorsport Network, eine Plattform für Motorsportbegeisterte, hat die Website zusammen mit dem Wiener Tech-Startup Jobiqo, das die Software dafür entwickelte, gelauncht.

Kosten und Risiko sparen

Das Team rund um Jobiqo-Gründer Klaus Furtmüller unterstützt mit siener Software weltweit Jobbörsen-Kunden in den Branchen Verlagswesen, Nischen-Jobbörsen, Berufsverbände und Uni-Karriere-Center. Kunden sollen sich mit dem Einsatz des Produkts nicht nur einen Wettbewerbsvorteil durch innovative Technologie verschaffen können, sondern reduzieren laut Jobiqo auch Kosten und Risiko im Gegensatz zu vergleichbaren Lösungen. Das Wiener Unternehmen hat über viele Jahre eine innovative Technologie für den Stellenanzeigenmarkt entwickelt. Mehrere Forschungsprojekte mit der TU Wien, Uni Innsbruck und Uni Linz wurden erfolgreich realisiert.

Redaktionstipps

Hidden Champion werden

„Die Verwendung von jobiqo als Plattform zum smarten Matching von Jobsuchenden und Arbeitgebern, ermöglicht unseren Kunden die Erschließung neuer digitaler Einnahmequellen. Seit vielen Jahren begleitet unser internationales Team weltweit Kunden in den Branchen Verlagswesen, Nischen-Jobbörsen, Berufsverbände und Uni-Karriere-Center“, sagt Jobiqo Geschäftsführer Martin Lenz. „Wir haben gute Chancen ein weltweiter Hidden Champion für Technologie im Bereich Online-Stellenmärkte zu werden. In den letzten Jahren konnte das Team aus einem klassischen Startup ein innovatives Softwareunternehmen mit einer wachsenden Anzahl zufriedener Kunden entwickeln.“

Motorsport Network dürfte zum Erreichen dieses Ziels ein attraktiver Kunde sein: Das Netzwerk zählt zurzeit mehr als 172 Millionen Seitenzugriffe pro Monat in 81 Ländern und in 17 verschiedenen Sprachen.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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