30.09.2024
STARTUP-PORTRÄT

Wiener Startup Happy Plates launcht Einkaufs-App namens happycart

In Zeiten zunehmender Online-Käufe hinkt der Lebensmittelhandel etwas hinterher. Das will das Wiener Unternehmen Happy Plates ändern - und launcht eine App für das einfache Organisieren, Teilen und Planen von Lebensmitteleinkäufen.
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happycart Co-Founder Simon Jacko und Jennifer Rose-Breitenecker (c) happycart

Mit happycart startet das Wiener Jungunternehmen Happy Plates GmbH eine neue Einkaufs-App für den wöchentlichen Lebensmitteleinkauf. Begeisterten Heimköch:innen, die sich schon an den Rezepten und Online-Zutatenbestellungen von Happy Plates bedient haben, werden mit dem Genre bereits vertraut sein. Schließlich agiert die Happy Plates GmbH schon seit 2018 als Rezepte- und Online-Zutaten-Einkaufs-Plattform, die sich mittlerweile einen Namen in der heimischen Kochszene erarbeitet hat.

So ergatterte man erst im letzten Mai ein Millioneninvestment und übernahm im selben Zug die Plattform ichkoche.at – brutkasten berichtete. Mit an Bord sind außerdem bekannte Namen aus der österreichischen Startup- und Investorenszene wie Hermann Futter, Andreas Tschas, Philipp Kinsky oder Michael Kamleitner.

Schon in den Anfangsjahren verfolgte Happy Plates das Ziel, das Kochen und den Einkauf dazu „so bequem wie möglich zu gestalten“. Über die Jahre etablierte man die Ursprungsfunktion der Website: Neben dem Online-Rezept-Buch wurde die E-Commerce-Funktion, mit der man direkt auf der Website die jeweiligen Zutaten nach Hause bestellen konnte, immer wichtiger – brutkasten berichtete.

Einkaufs-App happycart startet

Nun feiert man einen neuen Meilenstein: happycart entsteht als eigene Einkaufs-App, um das Organisieren von Zutaten für Zuhause so einfach und niederschwellig wie möglich zu gestalten. Und: happycart sei „mehr als eine klassische Einkaufslisten-App“, heißt es per Aussendung. Die App sei in den App-Stores von iOS und Android kostenlos downloadbar.

happycart vereine eine Vielzahl an Funktionen, die „den Einkaufsprozess von der Planung bis hin zum Kauf im Laden oder online optimieren“, schreibt das Wiener Startup. Über die App können sich Nutzer:innen ihre Lieblingsprodukte speichern, Preise und Verfügbarkeit checken und Rezepte organisieren. Informationen dazu erhalten App-Nutzer:innen dank KI-gestützter Produktabgleiche und Datenintegration mit Supermärkten „jederzeit tagesaktuell“.

Teilen von Einkaufslisten mit Familie oder Mitbewohner:innen

Familien oder WG-Bewohner:innen wird das Problem geteilter Einkaufslisten bekannt sein. Auch diese möchte happycart beseitigen und mittels „Teilen von Einkaufslisten“ das gemeinsame Einkaufen erleichtern. Mitglieder einer Liste können ihre Lieblingsprodukte ergänzen, heißt es, und mit genauer Marke, Sorte und Größe versehen. Dank Bildanzeigen soll es keine Missverständnisse geben.

Die happycart-App besinnt sich allerdings auch auf die Ursprungsfunktion der Plattform Happy Plates – nämlich auf das Kaufen von Lebensmitteln anhand von konkreten Rezepten. Nun soll es Nutzer:innen möglich sein, Rezepte von Websites in der happycart-App zu speichern und alle Zutaten „mit einem Klick auf die Einkaufsliste“ der App zu setzen.

Die besagte Akquise von ichkoche.at habe dahingehend zur Rezeptportfolio-Erweiterung von Happy Plates beigetragen: Derzeit umfasse das Repertoire über zehn Rezeptseiten mit über 30 Millionen Aufrufen pro Monat, wie Happy Plates vermeldet.

Retail-Media-Lösung

„Durch die Akquise von ichkoche.at haben wir unser Ökosystem erheblich erweitert und die Grundlage für eine starke, organische Wachstumsstrategie der happycart App geschaffen. Unsere Nutzer:innen profitieren von einer noch nahtloseren Verbindung zwischen Rezeptideen und dem Offline- oder Online-Einkauf, was die Attraktivität der App weiter steigert“, so Co-Founder Simon Jacko zur Übernahme von ichkoche.at.

In puncto technologischer Professionalisierung habe man Großes vor: Schließlich will man Technologie, Medien und Fast-Moving-Consumer-Goods auf einer Plattform vereinen. Laut Happy Plates handle es sich bei happycart nämlich um eine „Retail-Media-Lösung“, die Produkte gezielt promoten kann.

„Unsere App wird kontinuierlich smarter und personalisierter. Wir erweitern unser Netzwerk aus Einzelhändlern und Publishern in Deutschland und Österreich stetig und planen, die digitalen Angebote weiter auszubauen. In Zukunft wird niemand mehr stundenlang durch eine Flut von Prospekten blättern müssen, um relevante Angebote zu finden“, meint Rose-Breitenecker zu den nächsten Schritten des Unternehmens.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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