22.05.2024
HAPPYGUM

Wiener Startup entwickelt Kaugummi gegen Stress – und meldete Patent in 70 Ländern an

Nicht ganz auf Knopfdruck, aber nach einem kurzen Kauerlebnis soll Stress verschwinden. Wie das gehen soll, zeigt das Wiener Startup HappyGum.
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Johannes Farkas, HappyGum-Geschäftsführer (c) HappyGum/Ludwig Schedl

Der Duft von Lavendel soll bekanntlich beruhigende Wirkung entfalten. Dass ähnliche Folgen auch vom Geschmack des Lavendelöls zu erwarten sind, will ein Wiener Startup nun zeigen: Mit einem Kaugummi, der reines Lavendelöl enthält, sollen Kauende in Stresssituationen sofort “mehr Gelassenheit und gute Laune” erfahren.

Lavendelöl als Wundermittel

Die Rede ist vom promovierten Biochemiker Johannes Farkas und seinem Produkt HappyGum. Mit seinem Sohn Tim wollte er “ein gesundes, funktionelles und unkompliziertes Wellnessprodukt schaffen, das bei Stress und Stimmungstiefs binnen Minuten helfen kann”, sagt Farkas laut einer Aussendung. Gegründet wurde das Startup im Jahr 2019.

Dafür griff das Gründerduo zum Lavendelöl. Wissenschaftlichen Studien zufolge habe dies nämlich großes Potenzial für die Gesundheit. Das Öl soll eine komplexe Mischung sekundärer Pflanzenstoffe liefern, die sich bei oraler Einnahme auf das allgemeine Wohlbefinden des Menschen auswirken können.

Die Rezeptur des Kaugummis beinhalte indes sechs Milligramm Lavendelöl pro Kaudragee. Zusätzlich sei ein Komplex aus B-Vitaminen – konkret Vitamin B3, B5 und B7 – sowie Zink enthalten. Außerdem sei das Kaudagree zuckerfrei.

Wirkt sofort – auch “ein paar Minuten vor der Prüfung”

„Beim Kauen von HappyGum werden die wertvollen sekundären Pflanzenstoffe im Lavendel über die Mundschleimhaut aufgenommen. Lavendelöl wirkt sofort. Ein paar Minuten vor der Prüfung oder einem wichtigen Termin gekaut, stellt sich unmittelbar die beruhigende Wirkung des Lavendels ein und man kann gelassener mit der stressigen Situation umgehen“, sagt HappyGum-Geschäftsführer Johannes Farkas.

Anwendungsfälle erstrecken sich über Stress oder Zeitdruck im Job, Aufregung vor Präsentationen, Prüfungen oder wichtigen Terminen. Das Produkt wurde in Österreich entwickelt und soll ab sofort in ausgewählten Apotheken erhältlich sein – so unter anderem die Schubert Apotheke im zwölften Wiener Gemeindebezirk. Weitere Bezugsquellen seien unter anderem der Onlinehändler myproduct.at sowie der firmeneigene Onlineshop.

Neben dem Heimmarkt Österreich ist das Produkt schon in Deutschland, Tschechien und den USA gelistet. Das Patent auf die HappyGum-Rezeptur wurde bereits in 70 Ländern angemeldet, heißt es.

Bereits Award in Brüssel abgestaubt

Dass HappyGum mehr als ein bloßes Kauvergnügen verspricht, weiß man schon seit dem Jahr 2022: Damals schaffte es das Wiener Startup nämlich bei der Gulfood, einer weltweiten Lebensmittel- und Getränkemesse, als Finalist in die Kategorie “Most Innovative Health, Wellness & Plant Based Product”. Ein Jahr später gewann der Lavendel-Kaugummi den Superior Taste Award des International Taste Insitute in Brüssel – nach einer positiven Jury-Berwertung von 200 Geschmacksexpert:innen. Außerdem war man im Finale eines heimischen Startup-Wettbewerbs vertreten – ebenso in der Kategorie “Food an Beverage”.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
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In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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