03.07.2025
FRISCHES KAPITAL

Wiener Startup Cybertrap saniert: Zusammenarbeit mit datAInsights sichert Neustart

Das 2024 in die Insolvenz gerutschte Wiener Startup Cybertrap meldet sich zurück: Es wurde erfolgreich saniert. Möglich machte das ein Investment und der Einstieg des Wiener KI-Startups datAInsights.
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v.l.n.r.: René Heinzl, Markus Nissl und Adi Reschenhofer | © datAInsights, Cybertrap

Cybertrap wurde 2015 gegründet und entwickelte eine sogenannte „Deception-Technologie“, die Unternehmen vor Cyberangriffen schützen soll. Angreifer werden dabei gezielt in eine künstliche IT-Umgebung gelockt, dort überwacht und idealerweise identifiziert, bevor sie Schaden anrichten können.

Mit dieser Strategie konnte das Unternehmen nicht nur Kunden, sondern auch Investor:innen überzeugen. 2021 holte Cybertrap 1,62 Millionen Euro an frischem Kapital, 2023 folgte eine weitere Finanzierungsrunde über 500.000 Euro – brutkasten berichtete. Ein Investor war in beiden Runden der ehemalige Venionaire-Capital-Partner Adi Reschenhofer, der später auch als CEO ins Unternehmen einstieg.

Ein halbes Jahr nach der letzten Finanzierungsrunde folgte jedoch der Rückschlag: Im April 2024 musste Cybertrap Insolvenz anmelden. Damals sagte Reschenhofer auf eine brutkasten-Anfrage: „Das Ziel ist es nun ohne zusätzliche Schulden den Weiterbetrieb der Cybertrap sicherzustellen. Daran arbeiten wir gerade unermüdlich.“

Veränderungen bei Cybertrap

Nun steht fest: Der Plan ist aufgegangen. Bestehende Investor:innen und das Wiener KI-Startup datAInsights investierten einen weiteren Betrag in Höhe von ingesamt 300.000 Euro und retteten so Cybertrap aus der Insolvenz.

Neben datAInsights, das mit 30 Prozent einsteigt, hält CEO Reschenhofer selbst 48,36 Prozent der Anteile. Die restlichen 21,64 Prozent bleiben bei den bisherigen Investor:innen. Außerdem kommt mit René Heinzl, Co-Founder von datAInsights, ein neuer CTO an Bord. Markus Nissl, CEO von datAInsights, übernimmt bei Cybertrap die Leitung für Forschung und Entwicklung.

Die Zusammenarbeit zwischen Cybertrap und datAInsights ermögliche eine Integration “modernster Technologie zur Reduktion von KI-Halluzinationen”, so Heinzl weiter. Sein Startup datAInsights entwickelte nämlich eine spezielle Architektur, die es verspricht, Halluzinationen bei Large Language Models (LLMs) zu reduzieren oder komplett zu eliminieren. Dabei soll das Unternehmen – das behauptet es zumindest – Tech-Giganten wie Microsoft oder Google einen Schritt voraus sein. Für diese Lösung konnte datAInsights damals sogar Ex-Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck als Investorin an Bord holen (brutkasten berichtete). 

„Neue Generation von Cyberabwehrsystemen“

Mit dem Einstieg von datAInsights entstehe eine „neue Generation von Cyberabwehrsystemen, die menschliche Entscheidungsprozesse mit vertrauenswürdiger Künstlicher Intelligenz ergänzt, skalierbar, präzise und bereit für den internationalen Markt“, so Heinzl gegenüber brutkasten.

Denn neben seiner Deception-Technologie bietet Cybertrap nun auch automatisierte, transparente Reports, die False Positives reduzieren sollen. So könne man in Echtzeit gezielt auf reale Bedrohungen reagieren, verspricht das Startup.

Ein weiteres Resultat der Zusammenarbeit ist außerdem die KI-Plattform engage AI, die aus „AI Discovery, AI Threat Intelligence und AI Deceptor“ besteht, erklärt Heinzl. Derzeit wird das Produkt bereits von Kunden getestet.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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