03.07.2025
FRISCHES KAPITAL

Wiener Startup Cybertrap saniert: Zusammenarbeit mit datAInsights sichert Neustart

Das 2024 in die Insolvenz gerutschte Wiener Startup Cybertrap meldet sich zurück: Es wurde erfolgreich saniert. Möglich machte das ein Investment und der Einstieg des Wiener KI-Startups datAInsights.
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v.l.n.r.: René Heinzl, Markus Nissl und Adi Reschenhofer | © datAInsights, Cybertrap

Cybertrap wurde 2015 gegründet und entwickelte eine sogenannte „Deception-Technologie“, die Unternehmen vor Cyberangriffen schützen soll. Angreifer werden dabei gezielt in eine künstliche IT-Umgebung gelockt, dort überwacht und idealerweise identifiziert, bevor sie Schaden anrichten können.

Mit dieser Strategie konnte das Unternehmen nicht nur Kunden, sondern auch Investor:innen überzeugen. 2021 holte Cybertrap 1,62 Millionen Euro an frischem Kapital, 2023 folgte eine weitere Finanzierungsrunde über 500.000 Euro – brutkasten berichtete. Ein Investor war in beiden Runden der ehemalige Venionaire-Capital-Partner Adi Reschenhofer, der später auch als CEO ins Unternehmen einstieg.

Ein halbes Jahr nach der letzten Finanzierungsrunde folgte jedoch der Rückschlag: Im April 2024 musste Cybertrap Insolvenz anmelden. Damals sagte Reschenhofer auf eine brutkasten-Anfrage: „Das Ziel ist es nun ohne zusätzliche Schulden den Weiterbetrieb der Cybertrap sicherzustellen. Daran arbeiten wir gerade unermüdlich.“

Veränderungen bei Cybertrap

Nun steht fest: Der Plan ist aufgegangen. Bestehende Investor:innen und das Wiener KI-Startup datAInsights investierten einen weiteren Betrag in Höhe von ingesamt 300.000 Euro und retteten so Cybertrap aus der Insolvenz.

Neben datAInsights, das mit 30 Prozent einsteigt, hält CEO Reschenhofer selbst 48,36 Prozent der Anteile. Die restlichen 21,64 Prozent bleiben bei den bisherigen Investor:innen. Außerdem kommt mit René Heinzl, Co-Founder von datAInsights, ein neuer CTO an Bord. Markus Nissl, CEO von datAInsights, übernimmt bei Cybertrap die Leitung für Forschung und Entwicklung.

Die Zusammenarbeit zwischen Cybertrap und datAInsights ermögliche eine Integration “modernster Technologie zur Reduktion von KI-Halluzinationen”, so Heinzl weiter. Sein Startup datAInsights entwickelte nämlich eine spezielle Architektur, die es verspricht, Halluzinationen bei Large Language Models (LLMs) zu reduzieren oder komplett zu eliminieren. Dabei soll das Unternehmen – das behauptet es zumindest – Tech-Giganten wie Microsoft oder Google einen Schritt voraus sein. Für diese Lösung konnte datAInsights damals sogar Ex-Digitalisierungsministerin Margarete Schramböck als Investorin an Bord holen (brutkasten berichtete). 

„Neue Generation von Cyberabwehrsystemen“

Mit dem Einstieg von datAInsights entstehe eine „neue Generation von Cyberabwehrsystemen, die menschliche Entscheidungsprozesse mit vertrauenswürdiger Künstlicher Intelligenz ergänzt, skalierbar, präzise und bereit für den internationalen Markt“, so Heinzl gegenüber brutkasten.

Denn neben seiner Deception-Technologie bietet Cybertrap nun auch automatisierte, transparente Reports, die False Positives reduzieren sollen. So könne man in Echtzeit gezielt auf reale Bedrohungen reagieren, verspricht das Startup.

Ein weiteres Resultat der Zusammenarbeit ist außerdem die KI-Plattform engage AI, die aus „AI Discovery, AI Threat Intelligence und AI Deceptor“ besteht, erklärt Heinzl. Derzeit wird das Produkt bereits von Kunden getestet.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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