11.10.2017

Wiener Startup appointmed verkündet Rollout in den Iran

Das Health IT Startup appointmed freut sich über eine zukunftsweisende Kooperation mit international agierendem Player aus dem Gesundheitssektor – Erste Station Teheran.
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(c) Tony Gigov

Obwohl sich die Digitalisierung aktuell in vielen Branchen erfolgreich durchsetzt. Gerade in Arztpraxen wird bei der der Termin- und Patientenverwaltung noch immer auf klassische Ablagesysteme und Zettelwirtschaft gesetzt. Das vierköpfige Team von appointmed will das nun nachhaltig ändern – mit einer modernen Praxisverwaltungssoftware für den Informationsaustausch zwischen Ärzten, Therapeuten und Patienten. “Teure, komplizierte und bedienungsunfreundliche Software ist in vielen Praxen ein regelrechtes Hindernis und keine wirkliche Unterstützung”, erklärt appointmed CEO Patrik Inzinger. Gemeinsam mit seinem Team hat er daher die wichtigsten Funktionen von Gesundheitssoftware-Lösungen identifiziert und optimiert. Nun soll appointmed benutzerfreundlicher, intuitiver und günstiger sein, als vergleichbare Lösungen.

Rollout in den Iran

Aktuell konnte zu den Kunden und Anwendern in Österreich, ein weiterer großer Partner im Iran gewonnen werden. Im Rahmen des Rollouts werden nun zwei Gesundheitszentren in Teheran, mit der appointmed Praxisverwaltungssoftware ausgestattet. Zudem sind Zentren in Indien und Thailand geplant. „Mit unserem Produkt spezialisieren wir uns vorerst auf Privatärzte und -kliniken.  Gerade Wahlärzte wollen den Servicelevel für ihre Kunden konstant heben”, betont Inzinger.

Intelligente Terminverwaltung

Das intuitive System ermöglicht eine intelligente Terminverwaltung, die von mehreren Benutzern gleichzeitig bedient und auf unterschiedliche Ressourcen – zum Beispiel verschiedene Behandlungsräume – gleichzeitig angewendet werden kann. Außerdem werden Patienten automatisch an zukünftige Termine erinnert, der gesamte Behandlungsverlauf wird in einer digitalen Patientenakte dokumentier und Befunde unkompliziert abgelegt. Ein weiteres Feature ist ein integriertes Verrechnungssystem. Außerdem erfüllt appointmed mit einer eigenen Registrierkassenfunktion, sowie der Möglichkeit, Belege für Barzahlungen auszustellen, auch alle Auflagen, der seit Anfang des Jahres geltenden Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht. „55.000 Rechnungen und Zahlungsbelege wurden 2016 von unseren Kunden erstellt. Das entspricht einer Zeitersparnis von 1.375 Stunden im Vergleich zum herkömmlichen Schreiben von Rechnungen und Quittungen”, freut sich Inzinger.

Redaktionstipps

Software-as-a-Service

Die monatlichen Kosten pro User betragen ab 69 Euro. Durch das „Software-as-a-Service“ Modell sollen zudem praktisch keine Anschaffungskosten entstehen. Langfristig soll das B2B-Produkt zudem um spezielle Features für Endkunden erweitert werden, wie Patrick Inzinger erzählt. Über ein eigens geplantes Gesundheitsportal sollen zukünftig auch Patienten auf ihre Befunde zugreifen, Termine buchen oder mit Ärzten kommunizieren können. Außerdem sind weitere Kooperationen mit Startups geplant. „Mit Partnerschaften und Synergieeffekten dieser Art können wir unser Produkt kontinuierlich verbessern, was bei uns ohnehin permanent forciert wird”, erklärt Inzinger. Vor der Gründung von appointmed hat der erfahrene Interface-Designer bereits internationale Konzerne wie die ERSTE Bank, Porsche, sowie namhafte Startups wie Durchblicker und Kochabo, in Sachen Design und Usability beraten.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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