27.07.2017

Wiener Stadtwerke: Chat-Dienst Grape für 9000 Mitarbeiter

Mit den Wiener Stadtwerken gewinnt das Wiener Startup Grape einen weiteren Großkunden. Die Pilotphase ist abgeschlossen, nun folgt der Rollout auf rund 9000 Mitarbeiter der elf Tochterunternehmen.
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Grape, TEC, WhatsAPP
(c) Grape - Die beiden Gründer Felix Häusler und Leo Fasbender möchten mit ihrer App Firmen-Chats erobern und können nun ein strategisches Investment vorweisen.

„Wir hatten einen Pilotversuch mit 50 Mitarbeitern geplant. Aber Grape funktioniert noch wesentlich besser, als wir erwartet hatten. Nach einem dreiviertel Jahr nutzen es bei uns bereits rund 500 Mitarbeiter“, erzählt Rainer Kegel, CIO der Wiener Stadtwerke. Bereits Mitte 2016 startete die Kooperation mit dem Wiener Startup Grape. Im Herbst begann dann das Pilotprojekt mit Mitarbeitern der elf Tochterunternehmen des Großkonzerns, der sich im Besitz der Stadt Wien befindet und zu dem unter anderem Wien Energie und die Wiener Linien gehören. Nun ist der Pilotversuch abgeschlossen. „Wie bei einem Großkonzern üblich, sind jetzt noch einige Nacharbeiten zu erledigen, aber dem geplanten Rollout auf 9000 Mitarbeiter steht nichts mehr im Wege“, sagt Kegel. In der Endausbaustufe sollen bis zu 15.000 Mitarbeiter des Konzerns den Chat-Dienst nutzen – das sind fast alle Angestellten.

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Sicherheit: Eigene Server statt Cloud

Grape erfreut sich bei Institutionen und Konzernen immer größerer Beliebtheit, weil es im Gegensatz zu vergleichbaren Chat-Diensten nicht Cloud-basierend ist. Bei den maßgeschneiderten Lösungen des Wiener Startups wird die Kommunikation auf den internen Servern des Kunden gespeichert. „Die Wahl Donald Trumps hat dieses Thema für Konzerne und Institutionen noch spannender gemacht“, sagt Grape Co-Founder und COO Leo Fasbender im Gespräch mit dem Brutkasten. Er erzählt von einem brisanten Fall: „In einem österreichischen Ministerium wurde ein sehr sicheres Mail-System eingeführt. Weil es aber mit vielen Passwortabfragen und Sicherheitschecks extrem kontraintuitiv ist, nutzen die Mitarbeiter für die interne Kommunikation nun hauptsächlich WhatsApp.“ Vertrauliche Informationen lägen dadurch auf US-Servern des Mutterkonzerns Facebook. Dem Ministerium habe man natürlich ein Angebot unterbreitet, sagt Fasbender.

(c) Grape: Das Team

Natural Language Processing überzeugt

Für die Wiener Stadtwerke war natürlich nicht nur der Sicherheitsaspekt für die Wahl des Chat-Service ausschlaggebend. „Erstens fasst Grape die gesamte Projektkommunikation aus unterschiedlichen Kanälen zusammen. Man hat dadurch einen Überblick und das spart sehr viel Zeit“, erklärt Rainer Kegel. Zweitens habe ihn vor allem die Natural Language Processing-Technologie von Grape überzeugt, die aber gegenwärtig noch nicht implementiert sei. Das Tool filtert dabei automatisch relevante Informationen aus dem Chat heraus. „Wenn irgendwo in einer von unzähligen langen Mails am Tag ein ToDo steht, besteht die Gefahr, dass man es überliest. Grape filtert automatisch Task, Ort und Zeit heraus und und zeigt es einem an“, sagt Kegel. Den Grund dafür, dass schon während des Pilotversuchs so viele Mitarbeiter überzeugt wurden, sieht er in der Vereinfachung vieler Kommunikations-Vorgänge. „Es ist wie beim Smartphone. Zuerst konnten sich die meisten nicht vorstellen, das es einen großen Mehrwert bringt. Als es dann da war, wollten alle eines haben“, sagt Kegel.

„Zwei Drittel der weltweiten Großkonzerne betreiben ‚Kommunikation 1.0‘. Sie nutzen zu 100 Prozent E-Mails. Aber jetzt gibt es eine Aufbruchsstimmung, die uns nutzt“

Fokus auf den deutschen Markt

Die Kooperation bedeutet für Grape einen weiteren großen Schritt. Andere Großunternehmen wie etwa die Austria Presse Agentur (APA) nutzen den Dienst bereits seit einiger Zeit. „Zwei Drittel der weltweiten Großkonzerne betreiben ‚Kommunikation 1.0‘. Sie nutzen zu 100 Prozent E-Mails. Aber jetzt gibt es eine Aufbruchsstimmung, die uns nutzt“, sagt Leo Fasbender. Man habe derzeit mit einigen weiteren Großkunden Pilotprojekte laufen. Bei ein paar sei man bald soweit, mehr kommunizieren zu können. „In Österreich sind wir jetzt schon sehr gut ausgebreitet. Nun fokussieren wir stark auf den deutschen Markt“, sagt der Grape-Co-Founder. Mit zwei international Tätigen deutschen Anwaltskanzleien habe man etwa bereits Projekte. Gespräche führe man derzeit auch mit zwei deutschen Krankenhäusern.

Fünf große Verticals

„Im Health Care-Sektor sehen wir sehr großes Potenzial. Die Implementierung ist aber bei den vorhandenen Strukturen sehr kompliziert“, sagt Fasbender dazu. Den Gesundheitbereich macht er als einen von fünf entscheidenden Verticals für Grape aus. Dazu kommen Utility-Unternehmen wie die Wiener Stadtwerke, Firmen im Rechtsbereich, wie die genannten Anwaltskanzleien und Medien-Unternehmen wie die APA. Besonders viel Potenzial sieht Fasbender aber im fünften Vertical, der öffentlichen Verwaltung. Das oben genannte Ministerium sei dabei nur ein Beispiel. „Es gibt hier insgesamt ein riesiges Einsparungspotenzial durch Zeitersparnis, das natürlich auch für den Steuerzahler relevant ist“, erklärt er. Auch in diesem Bereich gebe es bereits Pilotprojekte und Gespräche.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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