04.05.2021

Wiener Screening-Plattform HeartBeat.bio erhält 1,5 Millionen Euro Seed-Finanzierung

Die HeartBeat.bio AG, ein Spin-off des Wiener Instituts für Molekulare Biotechnologie (IMBA) gab eine Seed-Finanzierung von1,5 Millionen Euro durch die red-stars.com data AG bekannt. Das Unternehmen entwickelt eine 3D-Screening-Plattform für Herzkrankheiten und Kardiotoxizitätsstudien.
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HeartBeat.bio, Herzkrankheit,
(c) Stock.Adobe/meenkulathiamma - Das Wiener Spin-off HeartBeat.bio hofft auf Forsschungsdurchbruch mit 3D-Screening-Plattform.

Erfunden wurde die Kardioid-Technologie vom Mendjan-Labor am IMBA. HeartBeat.bio hat eine exklusive Lizenz- und Kooperationsvereinbarung mit dem Institut getroffen und wird nun eng mit der Forschungsgruppe rund um Sasha Mendjan zusammenarbeiten.

Automatisierte Plattform

Zur Erklärung: Kardioide sind ein aus Stammzellen stammendes, mehrzelliges 3D-Gewebekultursystem, das die menschliche Herzphysiologie und die klinisch relevante linksventrikuläre Kammer zusammenfasst. Die „Human Organoid Screening-Plattform“ von HeartBeat.bio ermöglicht die automatisierte und kostengünstigste Erzeugung und Analyse von Herzorganoiden in großem Maßstab, so der große Clou. Das Forschungsprogramm legt dabei seinen Schwerpunkt auf Herzinsuffizienz und Kardiomyopathien, sowie auf Studien für neue Medikamente.

HeartBeat.bio vor Paradigmenwechsel in der Forschung

„Wir sind fest davon überzeugt, dass die Plattform das Potenzial hat, das gesamte Paradigma der kardiovaskulärer Arzneimittelforschung radikal zu ändern“, sagt Michael Krebs, CEO of HeartBeat.bio. „Dies führt zu höheren Erfolgsraten bei klinischen Studien und reduzierten Kosten sowie Zeitersparnis für die Entwicklung von Präparaten. Wir freuen uns, unsere Geschäftstätigkeit im Vienna BioCenter, einer der dynamischsten Biotechnologie-Cluster in Europa, aufnehmen zu können.“

Ausbau und Aufbau

Das frische Kapital von 1,5 Millionen Euro wird in den nächsten zwölf Monaten für den Aufbau des operativen Geschäfts und die Zusammenstellung eines erfahrenes Team verwendet werden. Durch das Investment von red.stars hofft HeartBeat.bio auf einen großen Entwicklungssprung seiner Technologie und darauf, weitere öffentliche Zuschüsse zum Ausbau der Plattform zu erhalten.

Medikamenten-Markt für Herzkrankheiten 60 Milliarden US-Dollar schwer

Thomas Streimelweger, CEO der red-stars.com data AG, dazu: „HeartBeat.bio ist ein äußerst vielversprechendes Spin-off mit großem Potenzial zur Revolutionierung der Entdeckung und Entwicklung von Herzmedikamenten. Der Markt für verschreibungspflichtige Medikamente für schwere Herzkrankheiten hat ein jährliches Volumen von über 60 Milliarden US-Dollar. Und es gibt einen noch nicht gedeckten hohen medizinischer Bedarf, neue Medikamente für schwer zu behandelnde Krankheiten zu entdecken. Wir sind stolz darauf, diesen ‚game changing‘-Forschungsansatz zur Wirkstoffentdeckung zu unterstützen.“

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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