23.03.2015

Wiener Nachhilfe-Plattform talentify.me vernetzt Schüler mit Schülern

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Auf talentify.me geben Schüler untereinander Nachhilfe.

Die Bildungsdiskussion in Österreich könnte bei dieser Idee neuen Zündstoff bekommen: Auf talentify.me werden talentierte Schüler mit schwachen Schülern vernetzt und sollen diese beim Lernen unterstützen. Jener Jugendliche, der Nachhilfe gibt, soll dabei auch etwas verdienen.

Die Online-Plattform talentify.me wurde vom Wiener Jungunternehmer Bernhard Hofer ins Leben gerufen. Im März ist die Website des Startups online gegangen. Der Zugang kostet nichts. Möchte man eine Stunde Nachhilfeunterricht in Anspruch nehmen, muss man dafür maximal 10 Euro pro Stunde zahlen.

Die Idee hatte der Gründer bereits in der Schulzeit. Hofer bemerkte, dass es in Höheren Technischen Lehranstalten (HTL) in Österreich eine große Kluft gibt zwischen den Schülern, die aus unterschiedlichen Schulsystemen zusammen gewürfelt in den HTLs ausgebildet werden. Zu seiner Zeit hätte man ein „Social-Buddy“-System entwickelt. Aus diesem Konzept ist dann einige Jahre später talentify.me entstanden.

Viele Schüler brauchen zusätzliche Unterstützung beim Lernen über externes Lehrpersonal. Doch Nachhilfe ist teuer und darum für viele Familien nicht leistbar. Dies würde aber dazu führen, dass schwächere Schüler immer mehr zurückfallen. Vielleicht auch eine leise Kritik an das Schulsystem generell.

Auf talentify.me soll beiden Schülerseiten geholfen werden. Jene, die den Lernstoff verstehen, können sich zusätzliches Taschengeld verdienen, dem Rest wird die Nachhilfe ermöglicht, die sie so dringend brauchen. Ältere und jüngere Jugendliche sollen sich vor allem auf Augenhöhe begegnen.

Die Online-Plattform kann zunächst von Eltern und Schülern in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland benützt werden.

Übrigens nimmt das junge Unternehmen kein Geld für die Vermittlung. Es finanziert sich gänzlich über Förderungen und zukünftig über Kooperationen mit Unternehmen, die beispielsweise auf der Suche nach Lehrlingen sind. Man darf gespannt sein.

 

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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