19.02.2026
SERIES-A

Wiener MedTech-Scaleup Flinn holt sich Investment von 20 Mio. US-Dollar – USA-Expansion geplant

Das Wiener MedTech-Startup Flinn verkündet ein Series-A-Investment in Höhe von 20 Millionen US-Dollar (knapp 17 Millionen Euro).
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Das Founder-Team von © Flinn.

Gesundheitssysteme weltweit stehen unter Druck: alternde Bevölkerungen, komplexere Therapien und administrative Ineffizienzen treiben Kosten und Komplexität nach oben. Gleichzeitig gelten MedTech und Pharma als besonders stark regulierte Branchen. Innovationen werden durch strenge Qualitäts- und Zulassungsanforderungen gebremst, Markteinführungen ziehen sich in die Länge. Genau an diesem Punkt positioniert sich das Wiener Scaleup Flinn, das KI-gestützte Automatisierung für regulatorische und qualitative Prozesse entwickelt.

Nun sichert sich das Unternehmen ein Investment von 20 Millionen US-Dollar, um seine Software entlang des gesamten Produktlebenszyklus von Medizin- und Pharmaprodukten auszubauen.

HV Capital als Lead-Investor

Angeführt wird die Series-A-Finanzierungsrunde von HV Capital, beteiligt sind außerdem Bertelsmann Healthcare Investments sowie die bestehenden Investoren Cherry Ventures, Speedinvest und SquareOne.

„Flinn kombiniert außergewöhnliche kommerzielle Dynamik mit erstklassigem Kundenfeedback und einer überzeugenden Produktvision“, sagt Felix Klühr, General Partner bei HV Capital.

„Wir haben in Flinn investiert, weil wir überzeugt sind, dass MedTech-Teams ein echtes ‚User-First‘-System benötigen. Es gibt eine klare Marktlücke in den USA“, ergänzt Tim Schneider, Partner bei Bertelsmann Healthcare Investments.

Expansion in die USA geplant

Mit dem frischen Kapital will Flinn seine Plattform von der Forschung und Entwicklung bis hin zu Post-Market-Prozessen erweitern. Gleichzeitig plant das Unternehmen die Expansion nach Europa und in die USA, unterstützt durch die Netzwerke der neuen Investoren. 

„Unsere Software ist darauf ausgelegt, manuelle Workflows durch automatisierte Systeme zu ersetzen, die über Produkte, Märkte und Regulierungsregime hinweg skalieren“, sagt Bastian Krapinger-Rüther, Co-Founder und Co-CEO von Flinn.

Speedinvest von Anfang an als Investor

Flinn wurde 2022 von Krapinger-Rüther gemeinsam mit Hasib Samad und Markus Müller gegründet. Alle drei arbeiteten zuvor bei der Berliner Neobank N26. Bereits kurz nach dem Start sammelte das Scaleup 1,8 Millionen Euro Pre-Seed-Kapital ein, zwei Jahre später folgte eine weitere Runde über sechs Millionen Euro – jeweils mit Beteiligung von Speedinvest.

„Wir haben das Flinn-Team vom ersten Tag an unterstützt – und sie legen die Messlatte immer höher. Was als kühne Vision begann, ist heute eine geschäftskritische Plattform für führende MedTech-Unternehmen weltweit. Flinn baut ein skalierbares, KI-gestütztes System über den gesamten Produktlebenszyklus auf und expandiert rasant über die Automatisierung von Regulierung und Qualität hinaus. Wir freuen uns, starke Partner für dieses nächste Kapitel begrüßen zu dürfen, um von Wien aus ein globales KI-Powerhouse aufzubauen”, sagt Andrea Zitna, Partnerin im Health-&-Bio-Team von Speedinvest.

MedTech-Konzerne als Kunden

Zu den Kunden zählen laut Unternehmen bereits große MedTech-Konzerne wie Carl Zeiss, Philips oder Paul Hartmann.

„Durch die Automatisierung wiederkehrender Compliance- und Evaluierungsaufgaben können unsere Teams konsistenter über Märkte hinweg agieren und sich auf höherwertige Aktivitäten konzentrieren“, sagt Stefan Fischer, Senior VP Regulatory Affairs bei Hartmann.

Flinn positioniert sich damit als Anbieter einer Softwaregeneration, die stark dokumentationsgetriebene Prozesse automatisieren soll. Die Plattform analysiert Daten, strukturiert regulatorische Workflows und erstellt Berichte automatisiert. Ziel ist es, Entwicklungszyklen zu verkürzen und Prozesse effizienter zu machen. Das soll ohne Abstriche bei regulatorischen Anforderungen oder Patientensicherheit passieren.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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